Ja, das ist mir auch noch nicht so ganz klar. Postenhandel-Nord hat es zwar bekannt gegeben aber ob sie an der Klage beteiligt waren ist nicht direkt erkennbar. Es gab wohl in den sozialen Medien behauptungen, daß der durch Robin Classen eingereichte Antrag war was zeitlich passen würde. Es gibt allerdings auch Dementis dieser Version und selbst wenn es stimmen würde ist der Kläger scheinbar nicht bekannt. Irgendwo steht der Wohnort aber das war es dann auch.
Antragsteller war soweit ersichtlich ein Herr Dr. Mark-Oliver Otto. Wie ich dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entnehmen kann. Diesem Herrn ein herzliches Dankeschön.
Denke das kann bestätigt werden, auf der Webseite des Anwalt ist dazu auch bereits etwas zu finden. *Ehrenmann* http://kwr-law.de/wp-content/upload...a-der-nds.-Corona-Verordnung-Böllerverbot.pdf
Ich bedanke mich bei den Richtern des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der Kanzlei KWR Hamburg und dessen Mandanten, falls sie es nicht selber sind. Hier kann man sehen, dass auch so Demokratie funktioniert.
Als stiller Mitleser habe ich den Thread mit Spannung (und ab heute mit Freude ) verfolgt. Bliebt nur zu hoffen, dass nun auch noch das Verkaufsverbot gekippt wird. Wenn das Abbrennen schon nicht gegen Corona hilft, warum dann ein Verkaufsverbot? Lidl und co haben ohnehin geöffnet, ob ich nun eine Platte Klopapier kaufe oder ein wenig Feuerwerk ist nach meiner Auffassung egal. Zudem ist (bzw. leider war) die Idee von Lidl mit der Vorbestellung sehr gut, um den Ansturm zu verringern. Zudem dürfen doch nur x Leute bei x m² gleichzeitig in den Laden, wo ist also das Problem... Vielleicht wird am Ende doch noch alles gut, ansonsten bleibt es halt bei den letzen paar Leuchtsternen, die ich noch für meine Schreckschuss habe. Konnte mich leider mangels Geschäft in der Nähe nicht eindecken
Ja leider. Es bleibt für uns dennoch spannend. Mal abwarten was dann in der geänderten Landesverordnung steht.
Wenn die ihren bisherigen Bearbeiter nicht feuern und davon gehe ich aus, was soll da raus kommen. Pfiffige Ideen hat der ja zum Glück nicht. Das gleiche wie überall anders ... belebte Plätze, Innenstadt verboten ... mehr gibts da nicht zu holen.
Gerade um 16 Uhr bei NDR 1 Niedersachsen wurde als erstes über das Thema berichtet. Allerdings wusste die Reporterin auch nicht so recht wie sie auf die Frage reagieren sollte ob man nun auch größeres Feuerwerk (sprich F2) zünden darf. Wenn ich die Gerichtsbegründung richtig verstanden habe wurde ja gesagt dass man nicht alles Feuerwerk überall verbieten darf in Niedersachsen. Betonung liegt auf "alles" und "überall". Nach meiner Auffassung bedeutet das dass man zwar Klasse 2 nicht überall zulassen muss aber dass man im Gegenzug Klasse 2 auch nicht überall verbieten darf Flächendeckend. Seht ihr das auch so? P.S.: ich bleibe dabei... die werden versuchen mit allen möglichen Tricks und Winkelzügen das so streng wie möglich zu halten.
Wie ist das jetzt eig wenn man jemanden kennt mit nem 27er darf man die Bestellung vor Ort dann abholen (zusammen) oder ist das dann auch nicht erlaubt?
Baut dem Herren ein Denkmal! Die offziele Stellungenahme während der gerichtsverhandlung von Dr. Mark-Oliver Otto: Söhne Niedersachsens, Söhne Deutschlands meine Brüder! In euren Augen sehe ich die selbe Furcht, die auch mich verzagen ließe Der Tag mag kommen da der Mut der Pyros erlischt da wir unsere Gefährten im Stich lassen und aller Freundschaft Bande bricht. Doch dieser Tag ist noch fern! Die Stunde der Böller und zerschossner Batterien, da das Zeitalter der Feuerwerksbegeisterten tosend untergeht! Doch dieser Tag ist noch fern! Denn heute kämpfen wir! Bei allem was euch teuer ist auf dieser Erde, sage ich, Haltet Stand, Pyros des Westens! #Aragornvoice #Hammerschlag #caseclosed so oder so ähnlich ist es abglaufen
Geht aus den Gesetzestexten auch hervor, ob ich meine im Bunker zur Miete aufbewahrte Ware abholen darf? Fällt das auch unter "überlassen"?
Erklärt sich von selbst. Deine Ware in deine Bunker auch wenn gemietet kann dir ja schlecht überlassen werden da du der Eigentümer der sachen im bunker bist!
Theoretisch ist es doch schon deine Ware am einem Ort den du gemietet hast, also auf deinem Besitz. ^^ Da muss ja nichts überlassen werden
Manchmal denke ich ich bin in einem falschen Film. Dann musst du wohl den Schlüsselbesitzer fragen, ob er dir Zugang zu deinem Eigentum verschaffen könnte. Ehrlich manchmal frage ich mich.....ne ich lasse es lieber
Die Frage war aber, ob das aus den Gesetzestexten hervorgeht. Aussagen, die hier im Forum einfach so gemacht werden, sehe ich immer kritisch.
Mal ganz was anderes. Wenn das Feuerwerk an Gewerbetreibende überlassen werden darf, spricht doch eigentlich nichts dagegen Online fix ein Gewerbe anzumelden? Keine Ahnung wie zügig das geht, aber da muss es doch was geben. So als One Man Show quasi. Kann dann ja auch wieder abgemeldet werden...