News Plenarsitzung / SprengV 18.12.2020

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Xoxxel, 17. Dez. 2020.

  1. Es war völlig offensichtlich und auch mit Sicherheit den Rechtsberatern/Justiziaren in den Regierungen völlig klar, daß das Abbrennverbot im Rahmen des Infektionsschutzes vor Gerichten keinen Bestand haben kann. Ein Abbrennverbot, gerade wo es schon Ausgangsbeschränkungen gibt, zahlt nicht auf den Infektionsschutz ein, sondern nur auf eine Minimierung der im allgemeinen Lebensrisikos enthaltenen Verletzungsgefahr.

    Und da der Gesetzgeber genau dieses wußte, kam der geniale Schachzug mit der Änderung der Sprengstoffverordnung.


    Das geniale ist, daß ein Eilantrag gegen die vom Bundestag verabschiedete Verordnungsänderung nicht so einfach und erfolgsversprechend ist.

    Denn worauf will man sich stützen ? Am ehesten noch auf einen unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Geschäftsausübung oder sowas in der Art.

    Und so können nur die Betroffenen klagen, also die Wirtschaftssubjekte, nicht der Bürger.

    Und die Zeit arbeitet gegen die Firmen.


    Völlig unabhängig davon, daß der Hintergrund des Verbotes (Reduzierung von schweren Unfällen) vielleicht in der aktuellen Situation nicht so völlig verkehrt ist, finde ich die Art und Weise wie hier Gesetze und Verordnungen mal so schnell und einfach beschlossen/geändert bedenklich.

    Üblicherweise werden bei Gesetzesänderungen und Verordnungen den betroffene Interessengruppen die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Diese könnten dann Grundlage einer Diskussion und Abwägung werden. Das wird in diesem Fall alles über den Haufen geworfen.

    Das was wir hier erleben, empfinde ich als völlig verzweifelten Versuch einer Situation Herr zu werden, bei der man überhaupt kein Wissen mehr über Ursachen und Wirkungen hat. Wir tappen völlig im Dunkeln, was mögliche andere , aerosolunabhängige Ansteckungswege angeht. Aber die muss es ja eigentlich geben, da alle gezielte Maßnahmen die Explosion der InfektionsZahlen bisher offensichtlich nicht verhindern konnte. Wir und die Wissenschaft hat scheinbar keine neuen Erkenntnisse und daher wird jetzt verzweifelt nach jedem noch so kleinen Strohhalm gesucht um die Auswirkungen ( volle Krankenhäuser ) abzumildern.


    Vielleicht würde ich sogar als Politiker in meiner Verzweiflung das Gleiche tun.


    Hans
     
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  2. Ja. Wenn man sich relativ sicher ist, dass dieser Beschluss vor einem Gericht keinen Bestand haben würde, da die Gemeinde ihre Kompetenz überschreitet, kann man eine Eilantrag auf einstweilige Vefügung/Aussetzung bei Gericht stellen.
    Oder die Verordnung ignorieren und sich dann ggf. im Bußgeldverfahren vor Gericht dagegen wehren.

    Aber klar, da muß einem das Feuerwerk schon sehr wichtig sein, wenn man diese Einsatz zeigt, oder das Risiko eines Bußgeldes eingeht.
     
  3. Tja ich habe auch Spaß unsere Stadt in Hessen schreibt folgendes auf der Homepage:
    Finde keine Verfügung und werde am WE die Stadt anschreiben weil ich brauche ja ein Schriftstück um Beschwerde einzulegen.
     
  4. Also wäre es theoretisch möglich, noch innerhalb des Lockdowns mit einem Gewerbeschein meine Bestellung abzuholen?
     
  5. kann eine Batterie in P1 eingestuft werden?
     
  6. Nur um nochmal sicher zu gehen: Zünden bleibt in den meisten Bundesländern weiterhin erlaubt, richtig?

    Wenn ja, gibt es Infos dass an den bisherigen Erlassen noch etwas angepasst wird, um das Zünden bundesweit zu verbieten?
     
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  7. Mein Kreis hat ein Abbrennverbot in der Öffentlichkeit erlassen, welches aus meiner Sicht völlig der hessischen Verordnung widerspricht, in der es nur auf "bestimmten" und publikumswirksamen" Orten zulässig ist.

    Also ich werde diesen Weg evtl. gehen und eine Normenkontrolle anstreben.
    Das werde ich am Montag mal mit meinem Anwalt klären, wenn die Rechtsschutz das deckelt sind es mit die 150€ Selbstbeteiligung Wert, aus Prinzip.
    Da die Erfolgsaussichten sehr gut sind, wäre das für mich ein vertretbares Risiko.
     
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  8. ISt dieser Beschluss nun rechtskräftig ?!

    D.h. Abholung ,Lieferung der bestellten Artikel ist nun verboten ?!

    Danke für eure Rückmeldung.

    Liebe Grüße
     
  9. Ab morgen jo
     
  10. @Sternenparade Laut Pyroland nicht


    „Liebe Feuerwerk-Fans,


    es gibt gute Neuigkeiten: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Damit dürfen wir – Stand jetzt – Feuerwerkskörper ausliefern.

    Wir setzen deshalb unverändert alles daran, dass ihr eure Waren pünktlich bekommt und packen weiter fleißig.

    Wir halten Euch – wie immer – über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.

    Drückt uns und allen Feuerwerkfans weiter die Daumen.

    Ihr seid die Besten.

    Euere Pyroland Crew“
     
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  11. Erstmal ist das nur ein Beschluss. Ein Gesetz wird mit Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt. Heute habe ich noch nichts gesehen - also ist bis zur Veröffentlichung das Abholen erstmal erlaubt.
     
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  12. Kannst ja mal bescheid geben was der Anwalt so sagt. Ich wohne ja im LaDaDi, hier ist aktuell nun auch die 200er Marke gerissen was Ausgangssperre nachts bedeutet. Damit kann ich leben. Jedoch ziehen so nach und nach die Landkreise drum herum mit dem Abbrenverbot los. Zuletzt von den Kreisen Offenbach und MKK gelesen. Mal sehen was die nächsten Tage noch so bringen.
     
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  13. Dito. An den letzten 3 Tagen vor Lockdown war Ausnahmezustand im Einzelhandel, da geht der Wert über 300 nächste Woche. Bleibt nur die Flucht in den Odenwald.
     
  14. Der ODW hinter mir ist doch auch schon Ü200...
     
  15. Kreis Groß-Gerau ist aktuell wieder unter 200, Tendenz fallend.
    Wenns so weiter geht, fällt die Ausgangssperre am Samstag.
     
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  17. Dito für den Kreis Groß-Gerau auf öffentlichen Plätzen.
     
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  18. Wenn einer klagt vsl. ja. Ohne Klage hat das erstmal Bestand.
     

  19. Im Odenwald, im Odenwald,
    da werden schnell die Hoden kalt.
     
    chr, Pyro tha dragon, vronex und 4 anderen gefällt das.
  20. Das ist ja das schlimme Länder, Kreise und Städte erlassen die Verbote, einzelne werden kassiert und am Ende freut es nur die Anwälte und Gerichte werden unnötig überlastet...
     
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  21. ja das Infektionsschutzding war erstmal ne vorgeschobene Begründung damit man erstmal was verordnen kann wie ne Überschrift eben. Nun da die Politik hier und da merkt das es verbalen und Rechtlichen Widerstand gibt isses nicht so einfach so ein großes Staatsorgan ist behäbig da nutzt man gern lücken;)
     
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  22. Hallo Leute. So wie ich das richtig gelesen habe kann ich mit einer Gewerbekarte meine Bestellung abholen?
    Wenn das schon mal Beantwortet worden ist..sry..Verrückte Zeit im Moment.
     
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  23. Doch nirgends der Salut schöner schallt. Zumindest beim Erbacher Wiesenmarkt.
    Ja. Nur solltest du trotzdem Halbgas an Silvester machen dieses Jahr, die gesellschaftliche Akzeptanz ist gerade recht niedrig. Meine diesjährige Böllertour wird sich anfühlen wie 2 Wochen im Hochsommer nicht duschen und dann Bus fahren. Gibt es auch kein Gesetz gegen. Gibt aber auch keinen Applaus dafür.
     
    Dobi, 1991Pyro, Quinzy und 3 anderen gefällt das.
  24. In der Verordnung ist allgemein von Feuerwerk die Rede! Ist der Begriff eindeutig definiert? Wie sieht es z.B. mit P1/T1 aus?

    Augsburger Anwalt und Politiker klagt gegen Feuerwerksverbot

    Da muss ich ausnahmsweise mal dem Kollegen von der FDP zustimmen!
     
    Zerlegerladung, Pixel123 und mfxmfx gefällt das.
  25. So schön der Erfolg aus Niedersachsen auch ist.
    Andere Entscheidungen und Beschlüsse, bleiben weiterhin bestehen.
    Nur wenn dagegen geklagt wird änder sich was.
     
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