News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Hallo Leute,

    sry wenn es schon mal gefragt wurde bei so viele Seiten verliert man aber total den Überblick. Ich habe folgende Frage an euch:

    Mein Vater hat ein Baugewerbe (Fliesenleger) und meine Mutter auch ein eigenes (Bauingenieurin). Soweit ich weiß haben sie also beide einen Gewerbeschein.

    Ist es mir mit diesem nun möglich Feuerwerk einzukaufen?
    Kann ich dies Online mit versandt machen?
    Und wenn, was für Feuerwerk kann ich dann bestellen?
    Das vorhanden sein des Scheines hat aber keinen garantierten “Ich bekomme meine vorhandene 600€ Pyroland Bestellung garantiert” Effekt oder?
    Mund wenn doch: Kann mir da irgendwer was anhaben da das Gewerbe ja nichts mit Pyrotechnik zu tun hat?

    würde mich mega freuen wenn jemand kurz mal darauf eingeht. Danke <3
     
  2. Mein Nachbar hat mir gerade eine Hand voll Pfeifpatronen mit Silberschweif vorbei gebracht, damit ich nicht ganz ohne ins Neue Jahr gehe, meinte er. Ich habe auch noch ein paar Raketenmotoren für Modellraketen.
    Juhu - ich werde wahnsinnig.
     
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  3. Die Klage ist bereits eingereicht wegen Eilbedürftigkeit, ich gehe also mal davon aus.
    Das wird jetzt ratz fatz gehen.
     
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  4. So weit würde ich nun nicht gehen, aber ausdiskutiren würde ich das jetzt nicht wollen.

    Als ich das schrieb (schrub?) waren erst um die 15 Kommentare zu sehen.
     
  5. Ich habe soeben auch einen (ganz sachlichen) Kommentar erstellt. Ebenso nicht auffindbar...
     
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  6. Was ich nicht verstehen kann: Es gibt kein Abbrennverbot, jedoch ist der Verkauf verboten....

    Als Begründung wird gesagt man möchte die Krankenhäuser etc. entlasten. Aber hätte dann ein Abbrennverbot nicht mehr Sinn gemacht als ein Verkaufsverbot ???

    Dass es kein Abbrennverbot geben kann hat ja bereits heute das Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg entschieden da Feuerwerk keinen Einfluss auf die Infektionszahlen hat. Müsste dieses dann nicht für das Verkaufsverbot erst recht gelten?

    Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen kann beim Verkauf das Risiko nicht höher sein als beim Kauf/Verkauf anderer Waren. @VPI
     
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  7. Aber wie kann man gegen etwas klagen, was es noch gernicht gibt :confused:
     
  8. Du hast deine Frage selbst beantwortet. Deswegen wird versucht, den Verkauf zu stoppen. Es bleibt also Spannend
     
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  9. Doch gibt es. Der Verordnung wurde heute zugestimmt, somit ist sie gültig. Die Unterschrift ist nur Formalsache
     
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  10. Nur weil es noch nicht in Kraft getreten ist, ist es ja nicht nichts. Beschlossen ist es, also kann man auch klagen.
     
  11. Also das muss ich auch mal sagen.
    Leute Leute, ich glaube man braucht dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten hier keine böswilligen Absichten unterstellen. Der unterzeichnet das, wenn es auf seinem Schreibtisch liegt. Und der Bundesrat wird das alles was heute an neuen Sachen beschlossen wurde in einem dahingeben.
    Wenn es nicht heute noch passiert, dann spätestens am Montag.
    Eilverfahren müssen meiner Meinung nach in 48 Stunden bearbeitet werden, sodass man vor Weihnachten noch eine Antworte bekommt.
     
  12. Ich hab mit das Gesetzt mal im Groben durchgelesen. Das Verkaufsverbot bezieht sich nicht auf die Hygienemaßnahmen sondern ebenfalls auf die Entlastung des Gesundheitssystems.
     
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  13. Die einfachste Idee wäre, wo man Zünden darf auf eigenem Grundstück also auch Hof-Einfahrt..Absperrband dafür das keiner deinen Hof betreten kann...
    Dann kannste dein Hoftor aufmachen, deinen Nachbarn zuwinken, du siehst deren Feuerwerk, selbst kleine F1 Fontänen und die sehen dein Feuerwerk...
    Gilt halt nur leider für Leute in einem Dorf bzw. kleineren Stadt wohnen und halt ein Grundstück haben...
    Aber die Idee würde funktionieren...Habe im Sommer auch mit nem Kumpel Hoftor aufgemacht, sogar noch nen 2m Zollstock zwischen unsere Liegestühle und haben auf eigenem Grundstück da in der Sonne gesessen nur zu zweit und mit 2m abstand, jeder der vorbei kam, mit Auto, Rad, Spaziergänger haben uns gefeiert, weil war halt alles rechtens, nur 2 haushalte, nur auf einem grundstück und noch 2m Abstand...
     
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  14. Sind ja keine Böswilligkeiten. Der Bundespräsident wird es unterzeichnen so bald er es vorliegen hat. Meines Wissens ist das gängige Praxis. Wie sich das mit der Veröffentlichung verhält, dass weiß ich nicht. Die Frage ist, ob das überhaupt vor dem 28.12. noch möglich ist.
     
  15. Der letzte freigeschaltete Kommentar ist von 14:49 Uhr. Es wird halt jeder Kommentar geprüft, bevor er freigegeben wird. Nachdem was in diesem 150 Seiten Thread so von sich gegeben wird völlig zurecht. Also vielleicht mal Hirn anschalten, bevor man wieder mit Verschwörungstheorien kommt.
     
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  16. Kann jemand in BW bitte auch mal dagegen klagen danke.
     
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  17. Der Inhalt ist bekannt und es ist eilbedürftig,

    @Cool-Fox

    Das wird auch noch kippen, warts ab.
     
  18. Das Urteil aus Lüneburg ist ein grandioser Wegweiser für unsere Sache!
     
  19. Hast kein Grundstück bzw garten
     
  20. nach meinem verständnis soll durch das überlassungsverbot die menge des im umlauf befindlichen silvesterfeuerwerks gesenkt und dadurch die spitale von verletzungen duch silvesterfeuerwerk entlastet werden.

    bedeutet, keine weggesprengte gliedmaße durch f2 ranzböller :narr:
     
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  21. Mal sehen, ob es meiner schafft aber anscheinend brauchen die auch ewig, bis der freigeschaltet wird.
     
  22. Es gibt in DE nicht die Möglichkeit einer Sammelklage. Da muss jeder selber durch!
     

  23. Ich bin gespannt. Die Nuss ist aber etwas härter. Da muss das BVerwG ran und entscheiden. Das sieht dann nicht nur Niedersachsen sondern das gesamte Bundesgebiet.
     

  24. Ich habe mich ebenfalls positiv und hoffentlich sachlich geäußert.

    Warte ebenfalls auf Freischaltung, vielleicht haben die Moderatoren einfach viel zu tun.
     
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