News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Da ist ja das "Problem"
    Die Politik geht grob gesagt davon aus, das nur 1% online bestellt haben, 1% noch reste von 19 im Keller haben, 1% eigenes Haus + Garten haben....
    Also diese insgesamt gefühlten 3% sollen halt Zünden wenn sie halt noch was daheim haben, wenn sie Haus und Grund haben... 99% kaufen ja im bei Aldi und co, haben nur nen Balkon, wo schlecht Batterien und co Zünden geht.

    Leider die Wahrheit :(
     
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  2. Muss erst von Modorator freigegeben werden!
     
  3. Gericht kippt Feuerwerkverbot in Niedersachsen
    Meldung in t-online soeben
     
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  5. Ich weiß nicht, ob die Frage schon aufkam. Lese aber eigentlich alles mit und rein theoretisch dürfte man ja auf einem Aldi Parkplatz zünden, da dieser kein öffentlicher Grund ist und auch von der StVO in den meisten Fällen ausgenommen ist. Wäre dies denn möglich für die Leute, die kein Eigenbesitz haben?
     
  6. Mit Genehmigung des Grundstückinhabers theoretisch ja.
     
  7. Ist das (immer) so mit der StVO? Wenn das in den meisten Fällen ausgenommen ist, dann gelten bei Unfällen auf dem Gelände das Gesetz größeren autos? ;) Das ist der Privatbesitz des ALDI, denn man dann mindesten fragen sollte.
     
  8. Das geht jetzt erst richtig los:)
    bzw. dauert das sogar noch so lange, bis die 3.SprengV im Bundesgesetzblatt oder Bundesanazeiger veröffentlicht wurde, was wohl spätestestens am Montag der Fall sein dürfte, erst dann ist es gültig und man kann dagegen klagen.
    Diverse Händler scharren schon mit den Füßen.

    Und wenn man sich die Urteilsbegründung vom OLG Lüneburg anschaut, dann ist das eigentlich schon fast ein Selbstgänger!
    Eine Nachricht anzeigen | juris Das Rechtsportal
    "Unter Berücksichtigung der kaum gegebenen Eignung und mangelnden Erforderlichkeit sei das Verbot unangemessen. Es habe ersichtlich gravierende negative wirtschaftliche Auswirkungen für die Unternehmen, die pyrotechnische Gegenstände erzeugten oder vertrieben. Hinzu kämen nicht zu vernachlässigende Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit auf der Nachfrageseite, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stünden, und die deshalb – auch während einer Pandemie – nicht hinzunehmen seien."
    Man entsinne sich, daß in der Verdnunng von NDS auch das Verkaufsverbot aufgeführt war.
     
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  9. #3759 Zerlegerladung, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Dieses Jahr wird es nichts mit dem Zünden, damit muss ich mich leider abfinden. Heißt die bestellte Ware darf nicht geliefert werden. Die Leute mit einem Gewerbe haben Glück, freut mich für euch :good:

    Nun ist es aber so, dass man ja die Möglichkeit hat zu klagen bzw. Röder und Co. sind ja dran. Meint ihr, dieses Jahr passiert noch was, so dass alle ihre Pakete bekommen ?
     
  10. Ja mit Genehmigung. Nur um die zu bekommen musst du wohl den Besitzer persönlich kennen. Hab es mal aus spaß versucht bei Lidl aber da bekommt man eine vorgefertigte Nachricht und das wars.
     
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  11. Die Supermärkte verbieten das Betreten außerhalb der Öffnungszeiten ja in aller Regel, da müsste man um Erlaubnis fragen. Aus Haftungsgründen wird das kaum einer machen.

    @Zerlegerladung

    Ja, ich glaube fest daran.
     
  12. Meint ihr die 3.SprengV ist irgendwie anfechtbar mit realistischen Chancen?
    Oder ist das Thema gegessen?
     
  13. Aktuell
     

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  14. Aber theoretisch dürften die Gewerbe treibenden diese Ware die sie jetzt abholen nicht verwenden ....
    Denn sie dürften diese ja praktisch nicht an sich selber überlassen oder wie ist das da rechtlich ?
    Könnte ja sein das die Shops die jetzt noch Ware rausgeben das das irgendwie noch kontrolliert wird
     
  15. Mal sehen was davon wird, aktuell ist das hier echt streng umgesetzt, dezeit bekommt man nicht mal mehr Tischfeuerwerk.
     
  16. Hmm ...
    selbst wenn das Gericht die ganze Sache kippt, wie ist da der logistische Aufwand. Glaube kaum, dass ALLE die Ware bekommen, weil ja jetzt schon Chaos herrscht.
     
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  17. Dann alle ab nach Niedersachsen die Läden leer kaufen ;D
     
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  18. So schaut es aus was helfen mir meine ganzen funke Böller wenn ich nur im Garten zünden kann.
    Das geht nicht lange gut.
     
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  19. Das Problem wird nicht mal die Anfechtbarkeit sein, ich bin auf das Gericht gespannt. Lüneburg hat das aus sicht NDS gesehen. In Leipzig muss das nicht so sein. Dort kann (muss nicht) die Argumentation ganz anderes aussehen. Es gilt immer das Satz: Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. o_O
     
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  20. Also in niedersachsen erlaubt und der Bund verbietet es, also nichts passiert
     
  21. Abend an Alle! Bin ganz neu hier und hoffe dass die Frage nicht schon tausend mal gestellt wurde :p

    Ich würde gern wissen was da jetzt in Bayern stattfindet... darf ich mein Investment für dieses Jahr in Form von Schreckschussmunition und -pyro nun loswerden oder nicht? Soweit ich weiß aufm eigenen Grund ok oder? Diese schwammigen Formulierungen jedes Mal :ignore::crash:
     
  22. ???? Verkauf nun dich in den Läden ?!?!
     

    Anhänge:

  23. Selbst wenn, du wirst um ca 21 Uhr dort sein müssen und bis 5 Uhr bleiben müssen wegen Ausgangssperre...
     
  24. Nein, es ist nur das Böllerverbot ausgesetzt worden. Das Verkaufsverbot aber nicht, dass ist Bundessache. Das kann nicht Lüneburg entscheiden,
     
  25. Wenn das Verkaufsverbot gekippt werden würde dürfte ich in Baden-Württemberg meine Bestellung aber nicht abholen weil das hier ja nicht erlaubt ist.
     
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