News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Weiß eigentlich jemand was zur Stadt Nürnberg? Hier hat die Stadt ein Abbrandverbot im Stadtgebiet inkl. Privatgrund erlassen. Ausnahme ist F1.
    Wenn das in Niedersachsen gekippt wurde, dürfte es doch eine Stadt erst recht nicht durchsetzten können?

    Zumal auch in Bayern die Maßnahmen in Hinblick auf Corona unbegründet erscheinen, wenn man das hier liest:
    http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0006877.pdf

    Fakten 2019/20: Ganze 25 Verletzte durch das Abbrennen von Feuerwerk in ganz Bayern...
     
    sureshot gefällt das.
  2. Nur für den Fall, daß unter anderem ich damit gemeint bin: Ich hatte völlig bewusst absolut nichts konkretes geschrieben und werde das sicher auch nicht tun aber es wäre naiv anzunehmen, daß gerade Politiker nicht wissen würden wie man moralisches Foulspiel betreibt. Es ist auch ohne Frage ein wirklich schönes Urteil mit viel Reichweite. Mir ging es lediglich darum den Leute klarzumachen, daß sie sich nicht auf dem "unanfechtbar" ausruhen sollten.
     
  3. buuii und okean123 gefällt das.
  4. Abgeben, abtreten, aushändigen, herausgeben
     
    KracherFan gefällt das.
  5. Ne galt nicht generell gegen Dich, sondern mehr generell.

    Wenn wir alle die Fresse gehalten hätten, dann glaube ich, hätte man die SprengV nicht übers Knie gebrochen.

    Es habe ja so viele vorher fabuliert, wie sicher Sie sich wegen dem SprenG fühlen und haben dies bin ins kleinste Detail ausgeführt warum.
    So etwas macht man vor Gericht und nicht so, das es der Feind schon im Vorfeld gegen Dich verwendet.

    Ist wie beim Poker Spiel. Da kommt das höchste Blatt auch erst zuletzt auf den Tisch.
     
  6. Gut, dann leg ich mich wieder hin und hoffe das, dass Wort „überlassen“ morgen eine andere Bedeutung hat.
    Danke
     
  7. Hat noch wer die Mail von Pyroland bekommen , das sie stand jetzt ausliefern dürfen ? Wat den nu ?
     
    Bruno86 gefällt das.
  8. Die schämen sich :D dauert noch oder lassen es einfach stehn :D
     
  9. Du solltest dir noch mal die PK von der MPK anschauen, da hieß es, das der Bundesinneminister aufgefordert wird die SprengV dahingehend zu ändern, daß der Verkauf von Silvesterfeuerwerk dieses Jahr verboten wird
     
    AlexBu01 gefällt das.
  10. Haltet doch bitte die Füße still bis eine neue Verordnung vorliegt.
     
    Ritonli, boom_bamm12, ViSa und 3 anderen gefällt das.
  11. Ich denke mal, daß die optimistisch sind, das die 3.SprengV gekippt wird und daher im vorauseilendem Gehorsam davon ausgehen, daß sie ausliefern/versenden dürfen!

    P.S. Wenn die 3.SprengV tatsächlich gekippt wird, dann dürfte es keine Möglichkeit mehr geben da nochmals nachzusteuern!
     
  12. Ich habe das (leider) auch so verstanden. Das quasi nur der Passus mit F1 erlaubt reinkommt ... und das wars. Kann aber nicht sein, da das Gericht gesagt hat, das nicht "überall" alles verboten sein darf. Somit darf auch F2 nicht flächendeckend verboten sein, höchstens in Verbotszonen oder maximal in der Öffentlichkeit. So ist meine Auffassung dazu.
     
  13. Vielleicht wissen die schon mehr als wir !!!
     
  14. Ich kapier solangsam garnichts mehr, grade hat Pyroland ne Mail geschickt in der steht das sie verschicken dürfen da ja das Verbot in Niedersachsen gekippt wurde, aber das hat doch nichts mit dem Beschluss von heute mitr dem Überlassen zu tun? Ich steig da echt nicht mehr durch. Hab jetzt storniert, das ist mir alles zu viel hin und her und ungenau.
     
  15. Also sehe ich das richtig das in NS der Verkauf verboten bleibt, das Zünden von Restbeständen und aus dem Ausland ( gibt es da überhaupt was legales ? ) erlaubt ist ?
     
  16. Ja, Bundesweit.
    Wenn die Änderung so kommt ja.
    Ja. CE ist ein EU Ding. Benötigt werden aber auch noch Deutsche Hinweise und es muss sich an alle deutschen Regeln halten.
    Also nur F2, Raketen nicht mehr als 20 Gramm, keine Schwärmer, keine Blitzknalböller
     
    Pyrodeo2008 und KracherFan gefällt das.
  17. Ne, Feuerwerk ist EU weit geregelt damit jeder sein eigenes Feuerwerk hat... Funke & Co. gibt es im Ausland auch nicht. Ganz zu schweigen von Lesli etc. Alles rein deutsche Artikel.
     
    reyzix gefällt das.
  18. Es müsste nur jemand aus Nürnberg dagegen vorgehen.

    Mit ist nichts zu einem laufenden Verfahren bekannt. Weiß jemand was?
     
    reyzix gefällt das.

  19. Den Stand, dass das Abbrennverbot gekippt wurde, hatten wir bereits vorhin.
    On top kam vor ner guten Stunde der Newsletter von Pyroland. Man beruft sich auf das OVG Lüneburg.

    Doch eine sichere Quelle, dass nicht nur das Abbrenn-, sondern auch das Verkaufsverbot (oder wie auch immer das seitens der Judikative bezeichnet werden mag) gekippt wurde, haben wir aktuell nicht.

    ich lasse mich sehr, sehr gerne eines Besseren belehren! :)
     
  20. Aus emotionaler Sicht freue ich mich nun natürlich, dass es jetzt zumindest Hoffnung gibt, dass wir unsere Reste schießen dürfen.

    Aber die Tatsache, dass hier ein Gericht der Politik aufgezeigt hat, dass Einschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzes eben auch verhältnismäßig sein müssen.

    Unsere Regierenden können auch Fehler begehen und da ist es gut, dass in solchen Fällen Gerichte als Kontrollorgan fungieren können.
     
  21. Ich habe hier die letzte Seite durchgewischt.

    Zum heutigen Urteil des OLG Lüneburg, welches das Abbrennverbot in Niedersachsen auch in Pandemiezeiten für nicht angemessen hält, entweder die letzten 20 Seiten im Feuerwerksverbotthema lesen oder hier Fakten wiederholen.

    Ominöse Andeutungen braucht es dagegen nicht.
     

  22. genau so ist der Stand...plus eine kleine, ganz unaufgeregte, Ergänzung

    der Bundesrat hat zugestimmt, dass die SprengV dahingehend angepasst wird, dass der Verkauf und das Überlassen von F2 in diesem Jahr verboten ist. Ausgenommen sind Personen mit Gewerbeschein oder sonstigen Berechtigungen a la 27er.
    Somit ist der Verkauf und Versand von F1, P1 und T1 gestattet.
    Diese Anpassung der Verordnung kann jetzt nur durch das Bundesverwaltungsgericht gekippt werden, aber nicht durch ein Landesgericht, weil Bundesrecht > Landesrecht
     
    felixus, D-Böller und Christmas11 gefällt das.
  23. Besten Dank.
    Das Ergebnis der 998. Sitzung des Bundesrates war mir bislang entgangen.

    Die positiven Aspekte nehmen wir doch gerne mit. ;)
     
    PIDI1979 gefällt das.
  24. So verstehe ich es auch.

    Ich hab wegen letztem Silvester noch reichlich Reste (XXL-Batts & Verbünde) weil es letztes mal starken Nebel im Hannoveraner Raum gab. Da habe ich es dann aufgegeben weil man eh nichts mehr sehen konnte ..

    Ich habe mir aufgrund der Corona-Thematik für dieses Silvester extra viel Kleinzeug und Einzelartikel bestellt, weil das mit den Kontaktbeschränkungen absehbar war und mein ansonsten genutzter Abbrenner auch flach gefallen ist. Und die Verbünde möchte ich nur ungern aus dem Garten verschießen.

    Mal schaun, ich habe noch einige Päckchen Funke Heuler, eine Schachtel FE-Piraten und ein paar Frösche ... das wird dann wohl für dieses Silvester reichen müssen ..
     
  25. Falls es Leute gibt die Bock haben was für "pro FWK" zu schreiben, sollten hier einige Komentare reinsetzen. Zeigt den Leuten das wir nicht in der Unterzahl sind. Anmeldung ist nicht nötig.

    Klick!
     
    Lemmy gefällt das.
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