Und auch dass wir hier in Ba-Wü auch tagsüber bislang nirgends im öffentlichen Raum dürfen. Hätte es ja voll unterschrieben in bestimmten Zonen wie z.B. in Stuttgart auf dem Schlossplatz zu verbieten aber hier bei mir im 2000 Einwohner Kaff allein auf ner Wiese hab ich absolut kein Verständnis warum das nicht gehen soll.
So ist es, sollte auch nicht zulässig sein es an allen öffentlichen Orten zu verbieten. Müssen nicht explizit Zonen/Straßen festgelegt werden?
Tu es einfach solltest du erwischst werden was eher unwahrscheinlich ist würde ich sofort dagegen Einspruch erheben und vor Gericht gehen. Hast ja dann gute Gegenargumente.....allein schon das du allein auf einer Wiese bist........würde mich als Richter schon überzeugen... Leider bin ich aber keiner.......
Naja ich hab zumindest tagsüber das Glück dass meine Tante einen komplett eingezäunten, recht großen Garten hat, den ich wohl nutzen werde. Etwas blöd ist allerdings das ca. 200 Meter oberhalb nen Friedhof ist, was mir nen Strich durch die Rechnung machen könnte
"Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat inzwischen auf verschiedenen We- gen Kenntnis erhalten, dass zumindest einzelne Händler momentan davon ausgehen, weiterhin Feuerwerk der Kategorie F2 an den Endverbraucher ausliefern zu dürfen, sofern der Kaufvertrag vor dem 29. Dezember geschlossen, oder die Ware, insbesondere im Online-Handel schon vor diesem Datum bezahlt wurde. Diese Rechtsauffassung ist unzutreffend." Quelle: BMI schreiben an Verbände
Wurde das hier schon diskutiert, dass in Bayern das Zünden eigentlich verboten ist? Dass Verlassen der Wohnung ist ja nur aus triftigem Grund gestattet. Und Feuerwerk zünden ist kein triftiger Grund?
Wir könnten ja ein Wettbewerb machen - wer schafft mehr Zyklen in 5 Minuten. Bei einigen wird es sicher wie ein Strobolicht wirken
Sehr geehrter , laut meinem Kenntnisstandes hängt die Ausgangssperre nicht an der Infektionszahl sondern gilt für ganz Bayern. Ein Abbrennen des Feuerwerks nach 21 Uhr außerhalb Ihres Grundstücks ist somit verboten. Mit freundlichen Grüßen Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat 2 Regierungsplatz 540 84028 Landshut Tel.: +49 871 808-1743 Fax: +49 871 808-1799
Kann jemand noch mal die Mail von Pyroland hier reinschicken nur zur Sicherheit damit sie auch wirklich jeder gesehen hat.
Wer von uns lagert denn? Stichwort Kleinmengenregelung... Ich zeige auf jeden Fall nachher noch für den 31.12.2020 mein Feuerwerk an. Mit dem Bauer ist alles abgesprochen. Somit Feuer frei. Ich freue mich jetzt schon auf die netten Bürger in Uniform...
Ich habe mit Zena Feuerwerk in Maseik, Belgien telefonier, die extra ab dem 14. Dezember ein Abholkonzept erstellt hatten wegen Corona. Haben sogar extra für ndl und dt Kunden geworben^^ Am 18. wurde durch ein Abbrenn- und Verkaufsverbot alles gekippt. :-( In westlichen Gefilden fällt mir nur der Feuerwerksladen von diesem Christian Scobel in Großblittersdorf bei Saarbrücken, quasi direkt an der dt.-frz. Grenze ein. Der Herr war ja auch in den Nachrichten. Das wäre vielleicht ‚ne Reise wert ^^
Gerade ein Beitrag von Welt zum Feuerwerksverbot gesehen. Die Information dort sind sowas von irreführend und fehlerhaft. Plötzlich ist Niedersachsen das einzige Bundesland in dem gezündet werden darf. Dann natürlich die vielen Verletzten von F2 Feuerwerk und legal ist auf einmal Feuerwerk welches nur eine CE Kennzeichnung hat.
Ist das neu das nur noch von einem Verkaufsverbot in BW gesprochen wird? Ich bin mir ziemlich sicher das auch ein öffentliches Abbrennen verboten war. Somit müsste es ja möglich sein von 5:00 bis 20:00 Uhr am 31. möglich sein Feuerwerk zu zünden.