Pläne & Erlebnisse Österreich Thema

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Mr.Kanonenschlag, 14. Januar 2019.

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  1. Aktivitäten im Freien wie zB. spazieren usw. sind ja von der Ausgangssperre ausgenommen.
    Heißt also, man kann voll gepackt mit einem Rucksack hinaus auf den Feldweg spazieren und dort zünden ..
    Wäre dann ja auch Außerorts.
     
  2. Ich hab heute noch F1 bei Fireevent geholt... ich nehme mal an das geht auf dem eigenen Grund und Boden immer.

    Leid tut es mir grundsätzlich um den Handel. Ob Pyrotechnik oder was auch immer, dass ist und wird ein finanzielles Desaster.
     
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  3. Nur wenn der Feldweg entweder eine öffentliche Strasse im Besitz des Landes ist, oder du die Zustimmung des Besitzers hast. Die meisten nicht frequentierten Feldwege sind im Privatbesitz, also aufpassen.
    Öffentliche Strassen dürfen nur benutzt werden wenn dadurch keine Behinderung des Verkehrs entstehen können. Du darfst also eigentlich nicht einfach eine Box auf die Strasse stellen. Hier bei uns ist Silvester leider immer sehr viel Streife unterwegs, da kann das auch schief gehen. Für mich bedeutet die aktuelle Situation tatsächlich ein Verbot. Der Bürgermeister hat aktiv die Verordnung verneint und auf das Verbot hingewiesen, ein Spaziergang mit Verbund unterm Arm wird wohl auch nicht als Sport gelten. :unsure:
     
  4. Nur zur Erinnerung, so sieht ein "Feuerwerksverbot" aus

    https://www.youtube.com/watch?v=MiNt01Hc-8Y&t=17950s
     
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  5. Schaut bei mir nicht anders aus, auch ausserorts und im Sommer! sehr viele Streifen
    unterwegs wo ich noch nie im Leben welche gesehen hab.Einige in recht engen holprigen
    verwinkelten Waldgassen die kein "normaler" befahren darf.(ausserorts)!!!!!!
    Zu Silvester sind die bestimmt überall da wette ich drum! Danke an den Herrn
    Innenminister. Irgendwie muss der Staat ja den Schuldenberg abbauen - aber
    sicher nicht so!
     
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  6. Kann mir jemand sagen wie viel NEM die einzelnen Raketen vom Artemis Set beim Hofer haben?
     
  7. Soweit ich weiß haben die großen ca. 20g NEM
     
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  8. Große 20g
    Mittlere 18,5g
    Kleine 15g
     
  9. Perfekt danke!
     
  10. Wenn man es jetzt genau nimmt, gibt es nicht nur ein Verkaufsverbot ab 26.12. sondern eigentlich auch ein zwar löchriges aber doch auch Abbrennverbot. Rausgehen ist nur aus den 4 schon bekannten Gründen erlaubt,wobei da nichts von "Feuerwerk schießen " steht und WER hat schon einen eigenen Garten neben dem Haus der entsprechend groß ist und außerhalb des Ortsgebietes liegt. Jetzt ist allerdings dann zu befürchten, dass die Polizei gerechtfertigt nicht nur Spaziergänger mit Feuerwerk außerhalb antrifft und ev. bestraft, sondern auch Zündler im Ortsgebiet. Ich rate eigentlich heuer JEDEM, sich an die bestehenden Gesetze zu halten. Jeder Verstoß heuer ist ein Argument für eine Verschärfung in Zukunft weil heuer besonders darauf geachtet werden wird. Dazu kommt noch ev. eine nicht Einhaltung der Abstandsregel und das nicht Tragen einer Maske.
     
  11. Dem kann ich nur zustimmen.
    Werde meine F4 Show heuer auch wohl oder übel vorerst auf Eis legen müssen. Man kann sonst eig. nur verlieren und im schlimmsten Fall auch dem Image unseres Hobbys gewaltig schaden...

    Wie seht ihr das?
     
  12. Wie sieht es aus mit Schreckschusswaffen und Pyrotechnischer Munition oder anderen Pyrotechnischen Gegenständen der Kat.P1/T1 im Ortsgebiet? Eigentlich ist ja nur F2 Verboten.
     
  13. Zitat aus der ZIB 2:
    "Mit 26. kommt auch wieder die 24h-Ausgangsbeschränkung mit den bekannten 4 Ausnahmen. Diese Ausgangsbeschränkungen gelten auch für Silvester und auch Feuerwerk ist nicht erlaubt."

    Hab ich was verpasst? Oder wird hier einfach mal wieder das F2-Verbot als "Neu" verkauft?

    Auch wenn @anton Recht hat, dass es nur ein geringer Anteil ist die ein Grundstück außerhalb des Ortsgebietes haben, so dürfte diese Leute mMn doch zündeln was sie wollen.... Ich find bis jetzt nichts Gegenteiliges in schwarz auf weiß.
     
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  14. Des Weiteren, ohne provozieren zu wollen.
    Man darf sich trotz Ausgangsbeschränkung im freien Aufhalten, sofern man dies alleine oder mit Personenn aus dem selben Haushalt tut.

    Quelle: Sozialministerium

    Wer sagt, dass es im Zuge diesen Aufenthalts nicht gestettet ist, seine 5 Raketen zu zünden?
    Die Gefahr geht von Kontakt mit anderen Personen aus, nicht von Feuerwerk.

    Dass das nicht im Sinne der Obrigen ist, ist klar. Aber trotzdem.

    LG
     
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  15. Das Verbot von F2 im Ortsgebiet ist bereits seit langem bekannt, allerdings wurde es in del letzten Jahren zumindest in der Stadt in der ich wohne immer per Verordnung im Zeitraum von 31.12 23:30 - 1.1. 00:30 vom Bürgermeister außer Kraft gesetzt!
     
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  16. Gute Frage Pyromagnet ... ist die Frage inwieweit hier die deutsche Gesetzgebung mit der in Ö ident ist, also ob befriedetes Grundstück ok ist.

    Fakt ist: egal was man treibt, wenn alle anderen auslassen findet die Polizei vermutlich sehr schnell zu einem und dann muss alles passen. Bei SSW heißt das vor allem auch deeskalierend wirken und nüchtern sein. ... ich hab vor 20 Jahren mal in mehrere gezückte Dienstwaffen geblickt. War ned lustig.
     
  17. Okay Kollegen, wie heute verkündet wird es dieses Jahr keine Erlaubnis für F2 im Ortsgebiet geben. Österreichweit anscheinend.... Also mein Szenario und das wahrscheinlich vieler anderer hier ist jetzt folgendes: Haben uns alle bereits wie wild eingedeckt und geplant wie zb ich im Weinviertel außerorts in einem privaten Weingarten ein privates F2 Feuerwerk abzubrennen. Wird das möglich sein ? Kann das verboten werden ? Liebe Grüße und viel Kraft in diesen harten Stunden.
     
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  18.  
  19. Hi! Es werden zu 99% Ausgangbeschränkugen gelten. Dann darfst du dein Grundstück nur aus gewissen Gründen verlassen. Ich hab mich jetzt mit dem Innenministerium und mit meiner Landesregierung in Verbindung gesetzt... Ich werde euch am Laufenden halten...
     
  20. Ich schieß vom Garten aus, bzw geh ich 15m ins Feld rein um einfach mehr Abstand her zu stellen. Solange nicht explizit gesagt wird es darf kein Feuerwerk geschoßen werden, seh ich alles nicht kritisch.
     
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  21. Lt. Pyrotechnikgesetz JA. Nach Corona-Verordnung Nein.

    In den Weingarten darf man nur, wenn man eine der 4 bekannten Gründe hat. Zum Arzt gehen, einkaufen, Oma pflegen, Füße vertreten/Sport).

    Wirst du mit einem Sack Raketen angetroffen, wird die Erklärung mühsam. Zum Füße vertreten brauchst kein Feuerwerk.
    Im Weingarten einkaufen glaubt dir Niemand. Dein Arzt wohnt auch wo Anders. Wennst glaubhaft machen kannst, dass du die Oma suchst, weil die im Weingarten Reben geschnitten hat, oder Eisweintrauben lesen wollte und jetzt um Mitternacht noch immer nicht zu Hause ist, dann fällt das unter "Hilfeleistung".

    Also....?? VORHER schon einen guten Grund ausdenken und nicht NACHER herum Stottern!

    z. B. Diese Raketen hast jetzt bei einem Spaziergang so einem 10-jährigen Rotzlöffel abgenommen, der sich NICHT an die Gesetze halten will.
     
  22. Boa, das das jetz doch so gekommen ist, hätte ich nicht für möglich gehalten.

    Aber wie stellt sich die Regierung das eigentlich vor? Feuerwerk darf ich ja (soweit ich weiß) als Privatperson nicht lagern. Rausgehen und alles abbrennen, darf ich auch nicht.
    Soll ich alles in Wasser tränken und in den Restmüll schmeißen? - Das halt ich für ne sehr dämliche Idee, spätestens bei der Müllverbrennungsanlage wirds dann richtig gefährlich....

    Ich werde ca. 1-2% meines Lagerbestandes zünden. Mit Rucksack kurz in die Hügel gehen. Alles Andere wird sich finden.

    Ich wünsche euch trotz dieser riesen Schei*e einen guten Rutsch ins neue und hoffentlich bessere Jahr 2021.
     
  23. vor einigen Tagen, war ich noch froh über die Lage.

    Um uns herum steigen die Zahlen und werden weitere Lockdowns eingeleitet. Wir hatten unseren vor einigen Wochen schon zu meistern, haben sinkende Zahlen, und bekommen nun einen weiteren Lockdown verpasst ohne Ausnahmen und mit zukünftigen "Freitesten".

    Schlimmer geht immer, Hut ab, die unflexible Ausarbeitung der Auflagen unserer Bundesregierung ist geglückt.

    Um das alles zu kompensieren, pack ich die Familie zusammen und verbringe 7 Stunden mit Dauerskifahren, Sport unlimited geht ja.. Beim Nachhause kommen sind dann alle totmüde und man verpennt einfach diesen Jahreswechsel..
     
  24. Wer jetzt aber glaub das sich die Leute vor allem in den Städten daran halten werden der
    ist ein Träumer! Die werden ihr Feuerwerk vom Balkon bzw. in den Innenhöfen zünden.
    Böller werfen die ja gleich aus dem Fenster! Da wette ich mit euch! Und genau
    diese 10 jährigen Rotzlöffeln wie du sie nennst Anton werden sich am wenigsten
    um irgendwelche Gesetze scheren.Verletzte wirds auch mehr als sonst geben.

    Das mit den vielen Corona Verordnungen ist sowieso eine mehr als fragwürdige Sache,
    allem voran diese "Freiwillige Zwangstestung".Die verstößt doch gegen die Grundrechte!
    Diejenigen die getestet werden haben Vorteile gegenüber den ungetesteten.Das selbe
    wäre wenn man Menschen wegen ihres Aussehens, Herkunft oder sonst was
    einschränkt bzw. diskriminiert! Das ist rechtlich absolut nicht in Ordnung!:mad:
    Und das muss!!! jeder Politiker wissen, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
    Zurück zum Thema, ich werd einfach vor und nach Silvester ausserorts was zünden
    ganz einfach.;)
     
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  25. Man muß den Unterschied zwischen "Lagern" , "Aufbewahren", vorübergehend Lagern und vorübergehend Aufbewahren kennen. Siehe Ptg -Buch Seite 261.

    Das vorübergende Aufbewahren bezieht sich hauptsächlich auf Endverbraucher welche nicht gewerblich tätig sind und darf nur in Räumen stattfinden die unter den 10 Punkten auf Seite 261 angeführt sind stattfinden. Ich meine, ein trockener Kellerraum der verschließbar ist, sich in einem Wohnhaus befindet, wo max. 2 Familien wohnen und wo sich in dem Raum weder eine Heizungsanlage befindet, noch andere leicht brennbare oder entzündliche Feststoffe oder Flüssigkeiten aufbewahrt werden, wäre ideal.

    Klingt jetzt etwas kompliziert, ist aber unter dem

    Punkt 4, Grundlegende Sicherheitsvoraussetzungen und Maßnahmen im Ptg. geregelt.

    Ich denke, es wird zu keinen Kontrollen kommen, aber im Falles eines Brandes, egal wie, wird eine falsche Lagerung zur Beurteilung herangezogen werden, was zu Problemen mit der Versicherung kommen kann.

    Es wird aber genau so zu beurteilen sein, wie groß die Menge der gelagerten Ptg war.Da ist dann oft die Rede von "üblicher Menge",
    was in der Praxis wieder bedeuten kann, dass der Wert des Feuerwerkes, nehmen wir an ca. € 100.- @ 300.- beträgt.

    Eine "vorübergehende" Aufbewahrung von Mengen, welche eine Größe überschreitet, die man schon als "zum Wiederverkauf" werten könnte, macht dann in mehrere Hinsicht Probleme.
     
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