News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Aber was wäre denn, wenn sie es tun? Wie kommen die denn darauf, dass sie liefern dürfen, während andere Hersteller reihenweise einknicken?
     
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  2. Stand jetzt hat Pyroland recht. Sie dürfen laut dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg Feuerwerk ausliefern.
    Ich habe vor ein paar Minuten was dazu geschrieben.
    Übriegens dürften das alle Pyro-Shops. Man braucht sich nur auf dieses Urteil berufen, welches auch noch unanfechtbar ist.
     
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  3. #4053 Pumuckel Pyros, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
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  4. Langsam habe ich auch das Gefühl, desto mehr man liest, desto verworrener wird es.
     
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  5. Aber was ist denn mit "Bundesrecht schlägt Landesrecht"? Wie passt das zusammen?
     
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  6. Mir ist der Satz nicht schlüssig gewesen , der Rest war bekannt und eindeutig . Danke , weiß das jetzt einzuordnen .
     
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  7. Ich hoffe weiterhin auf die Röder Lieferung .... :waitandsee:
    Wenn keine Lieferung kommt, ja, dann muss ich Zuhause um 0 Uhr am Tv hocken und mich irgend wie ablenken. Kennt Jemand gute Filme ? :D

    Ich stelle es mir jetzt schon vor, jedes Mal, wenn Jemand etwas zündet macht mich das umso mehr fertig und da hat man den Drang mit seinen Artikeln (sofern sie geliefert werden) zu antworten :nerd:
     
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  8. Ich muss mich wiederholen.

    Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute nicht nur das Böllerverbot in Niedersachsen gekippt, sonder indirekt auch das Bundesweite Verkaufsverbot von Feuerwerk. Jeder Pyro-Shop kann sich nun darauf berufen. Es ist im Momnet noch inoffiziell.
    Die Hauptargumente womit der Verkauf verboten wurde sind nicht anerkannt worden.

    Kein "infektionsschutzrechtlich legitimes Ziel"
    Böller-Verletzungen binden Krankenhaus-Kapazitäten nicht
     
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  9. So weit wie ich das verstanden habe meint Hobby-Feuerwerker hier nur da ein Gericht bereits den Grund als ungültig beschlossen hat, dies auch auf die SprengV-Änderung anwendbar ist, welche auf dem selben Grund basiert. Was man aber nicht einfach so selbst beschließen kann. Das kann nach hinten los gehen. Die Bundesweite Änderung müsste erst noch angefochten werden (was bestimmt bereits passiert gerade). Es bleibt mal wieder beim Abwarten und Teetrinken.
     
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  10. #4060 Ritonli, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Hmm so wie ich die Änderung verstehe darf es ausschließlich §7 oder § 27 überlassen werden, also Gewerbetreibenden auch nicht ... toll, jetzt bin ich auch verwirrt.

    OK bin doch nicht verwirrt hier geistern einfach zuviele Texte rum ... an Gewerbetreibende bleibt OK.

    Also zumindest den Verkaufstellen die was verkaufen wollen bleibt noch die Möglichkeit Gewerbetreibenden was zu verkaufen ... cool.
     
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  11. Das ist sicherlich Unsinn. Die können auch die SprengV ändern weil sie Feuerwerk ******e finden. Das basiert ja nicht auf dem Infektionsschutzgesetz.
     
  12. Es ist schon erstaunlich, wie sehr sich auch die Medien mundtot machen lassen. Noch heute Nachmittag gab es einen Artikel der Hamburger Morgenpost über den richterlichen Entscheid in Niedersachen. "Gericht kippt Böllerverbot" oder so ähnlich war die Schlagzeile, versehen mit einem großen Bild von explodierenden Feuerwerkskörpern im Nachthimmel. Versucht diesen Beitrag mal wieder zu finden - Fehlanzeige. Auch wenn man "Böllerverbot" als Suchbegriff eingibt - keine Chance. Welcher Redakteur diesen Beitrag auch immer gepostet hat - man hat ihm den Arsch versohlt. Ich finde sowas einfach nur noch beängstigend.
     
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  13. DIES IST MEINE PERSÖNLICHE EINSCHÄTZUNG

    Letztendlich sind neue Gesetzte erst einmal Auslegungssache. Um an Ende Klarheit zu schaffen, hilft nur der Klageweg. Problem ist einfach die Zeit ist dafür viel zu Knapp. Pyroland und alle anderen Onlinehändler Sitzen nun auf einem Haufen gepackter Bestellungen. Nun haben sie mehrere Optionen.
    Beispiel Pyroland:
    1. Wenn sie die Ware nicht ausliefern, droht akut die Insolvenz. = LOSE
    2. Wenn sie die Ware ausliefern und sie werden dafür nicht haftbar gemacht = WIN.
    3. Wenn sie die Ware ausliefern und sie bekommen eine Strafe aufgebrummt, könnten sie über den Rechtsweg dennoch gewinnen = WIN.
    4. Wenn sie die Ware ausliefern und sie bekommen eine Strafe aufgebrummt, Verlieren aber den Prozess = UNGEWISS (Vielleicht fällt die zu erwartende Strafe Verkraftbar aus und führt nicht zur Insolvenz)

    Nun ist die Frage welchen Weg gehen sie. Hier muss einfach abgewogen wegen.

    Bei Röder und Pyroweb ist die Situation nicht Identisch, besonders da GO bereits angekündigt hat die Bestellungen nicht auszuliefern.
     
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  14. Sagen wir es mal so, es könnte für die Richter beim Bundesverwaltungsgericht eine Art Leitfaden darstellen bei den Klagen der verschiedenen Feuerwerkshändler. Die Richter können aber auch anders entscheiden und der durchaus dünnen Argumentationskette der Bundesregierung folgen.
    Genau wissen wir das erst, wenn das ihr Urteil gefällt ist.
     
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  15. #4065 Skunk, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Wenn da drin stand, dass jetzt wieder verkauft werden darf an den Normalverbraucher (oder so missverstanden werden konnte bezüglich F2) musste der auch gelöscht werden. Leider, nach aktuellen Stand. Das hat nichts mit Mundtot machen zu tun eher mit falsch zu verstehenden Texten. "Aber Zeitung so und so hat gesagt!!!"
     
  16. Der Beschluss des Gerichts ist ja eindeutig. Da spielt Bundesrecht oder Landesrecht keine Rolle. Die Argumente für ein bundesweites Verkaufsverbot und/oder bundesweites Zündverbot sind somit nichtig. Egal in welchem Bundesland du wohnst, du kannst dich immer auf dieses Urteil berufen. Egal was jetzt auf Bundesebene noch beschlossen wird, dieses Urteil können Sie nicht aus der Welt schaffen.
    Die Shops müssen sich nun trauen auszuliefern. Wenn es drauf ankommt, werden die Shops Recht behalten.
     
  17. Ach du meinst Pyroland macht jetzt einfach und beruft sich dann auf diesen Entschluss der das bereits entkräftigt hat und steht dann bei einer Gerichtsverhandlung ob Strafe oder nicht ganz gut da? Naja gut. Das kann ja noch spannend werden. Solange nichts beschlossen ist ist das alles noch auf Eigengefahr.
     
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  18. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass dieses Urteil als Leitfaden dient. Natürlich können die Richter anders entscheiden. Wir werden es erleben. Bin aber optimistisch. Ich persönlich würde als Shop-Betreiber ausliefern. Man verliert mehr wenn man nicht ausliefert.
     
  19. Bullshit!
    Ein Landesgericht - hier OLG - kann keine Bundesgesetze kippen!
    Es wurde nur die Landesverordnung gekippt! In dieser stand ebenfalls das Verkaufsverbot - allerdings für Alle PTGs, auch F1!
    Daraus folgt, daß die Händler in Niedersachsen jetzt zumindest wieder F1, P1 etc. verkaufen dürfen.
    Nach gegenwärtiger Gesetzlage dürffen Sie F2 in den 3 Verkaufstagen überlassen/aushändigen, diese Gesetzeslage ändert sich dann nächste Woche, wenn die Änderung der SprengV durch Veröffentlichung im Bundesgestzblatt oder Bundesanzeiger rechtsgültig wird.
    Gegen diese Änderung der SprengV. sind jetzt Eilklagen Anhängig, so daß sich hoffentlich die Gesetzeslage dann spätestens am 28.12 wieder zu unseren Gunsten ändert bzw. die Änderung der der SprengV für nichtig erklärt wird.
    Die Argumentationslage ist faktisch auf unserer Seite, es kommt aber immer noch auf die Richter an.
     
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  20. Angenommen es würde trotz Überlassungsverbot ausgeliefert... bekäme dann der Händler oder die Spedition den Ärger bzw. das (vermutlich saftige) Bußgeld? Wenn es der Händler ist und definitiv nur Bußgeld droht (das auch nicht u.U. aus dem Privatvermögen des Geschäftsführer bezahlt werden muss), dann könnte ich mir durchaus vorstellen dass ein Händler der weiß dass die Alternative ist, Insolvenz anzumelden, das durchzieht.

    Wenn aber die Spedition der Überlasser ist dann sehe ich absolut keine Chance dass das passiert - denn wieso sollte irgendeine Spedition sich so einem enormen Risiko aussetzen?!
     
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  21. Krass, in ganz München nur ein Verletzter, und man weiß nicht wie stark, oder ob das vielleicht durch illegales Feuerwerk passiert ist...
    Höchstwahrscheinlich konnte der eine nach einem Verband oder dergleichen auch wieder heimgehen. Wie man hier mit Überalstung der Krankenhäuser argumentieren kann, verstehe ich nicht.
     
  22. Ohne Risiko geht es eben nicht. Dieses Risiko würde ich nicht überbewerten. Pyroland hat dieses Risiko richtigerweise als gering eingestuft und wird sich nun trauen auszuliefern.
     
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  23. Denkt ihr die Preise fürs Feuerwerk werden dann nächstes Jahr wegen dem Überangebot sinken?
     
  24. Heute war für uns alle ein guter Tag. Niedersachsen ist die strengste Verordnung Deutschlands los. Das ist schonmal ein riesiger Fortschritt. Durch den Bundesrat steht jetzt auch das Bundesrecht. Natürlich erstmal gegen uns, aber jetzt können wir gegen etwas schriftliches vorgehen. Und da könnte das Beispiel Niedersachen uns allen sehr helfen. Zumindest die Abgabe denke ich können wir kippen. Würde vielen Pyros mit ihren Bestellungen und den kleinen Onlineshops schon unglaublich helfen. Zwar wird's dann an Silvester draußen trotzdem leiser als sonst, aber wir haben unsere Möglichkeiten. Und die großen Hersteller werden am Ende auch sicher entschädigt werden. In der Summe im Vergleich zu vor ein paar Tagen ein riesen Fortschritt heute finde ich.

    Es gibt wieder Hoffnung!
     
  25. Genauso so sehe ich es auch.
     
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