News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Der Auftraggeber ist der Shopbetreiber und somit haftet dieser auf jeden Fall. Ob die Speditionen auch haftbar dafür gemacht werden können ist fraglich. Würde ich auch gerne wissen...
     
  2. Dann hoffen wir mal, dass die Bundesrichter im Gegensatz zu den meisten Medien nicht darauf aus sind, der Regierung in den Arsch zu kriechen.

    Es könnte aber sein, dass ein Kippen des Verkaufsverbots der Super-GAU für Weco, Nico und Comet wäre. Für die wäre das dann zeitlich nicht mehr machbar die Ware wieder auszuliefern und wenn es dann später um Entschädigungszahlungen geht, traue ich diesem Haufen Versager in der Politik zu, dass Sie sie der Branche pauschal verweigern, weil man ja "verkaufen hätte dürfen"..
    Das könnte auch einer der Gründe sein, warum man von den großen Firmen keine wirklichen Bemühungen wahrnimmt, gegen die Verbote vorzugehen.:dontthinkso:

    Nichtsdestotrotz glaube ich noch an Recht und Vernunft und hoffe, dass dieses unhaltbare Verbot gekippt und betroffene Hersteller entsprechend entschädigt werden.:)
     
  3. Könnten auch steigen um dieses Jahr zu kompensieren. Von daher bleiben die eher gleich.
     
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  4. Solang du weißt was im Packet ist machst du dich 100% mitschuldig. (Wobei die Spedition nicht wissen kann ob es an einen Gewerbetreibenden geht oder eine Privatperson... denke das müsste ein Gericht entscheiden.)
     
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  5. Ganz super. Licht ein-und ausschalten verbraucht deutlich mehr Energie als einfach brennen zu lassen. Der reinste Klimakiller. :rolleyes:

    Vielleicht geht aber wenigstens bei einigen ein Licht an, von wem sie da eigentlich regiert werden. :rolleyes:
     
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  6. Du sagst es doch schon selber, die Argumentationslage ist faktisch auf unserer Seite. Die Richter werden es dann genauso sehen.
    Die gute Nachricht heute aus Niedersachsen ist wichtiger als man im ersten Moment denkt. Der Ball kommt zu unseren Gunsten zum Rollen. Es wurde heute nämlich gezeigt, dass nicht alles was in einer Verordnung steht, rechtssicher ist. Nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter. Herr Söder selber hat gesagt, dass das Böllern keinen Einfluss auf die Pandemie hat. Dann gibt er als Argument die Entlastung der Krankenhäuser an, um das Verkaufsverbot zu rechtfertigen. Er entkräftigt somit seine eigenen Aussagen.
     
  7. Muss ich als 27§ Scheini dann meine Abholung der Bestellung vor den 28.12. vorverlegen um die F2 Artikel zu bekommen? Oder dürfen das Gewerbetreibende, §27 und §7 Scheininhaber auch in den drei Tagen vor Silvester?
     
  8. #4083 Minos, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Galten die Niederlande früher nicht immer als sehr liberal? Die Zeiten ändern sich... :( Natürlich hat dort auch das schreckliche Unglücl in Enschede mitgespielt,,,, Aber überteibt man seine Regelungswurt grade bei vergleichbar harmlosen Kleinfeuerwerk nicht?! Was ist nur aus den einst so liberalen Niederlanden geworden? :(
     
  9. Ist echt krass. Als Bürger von RLP, darf ich aktuell nocht nicht einmal Kat 1 bestellen. Ich hätte schon längst eine schöne Bestellung aufgegeben.

    Mein Vertrauen, hat die Politik jetzt anständig verspielt. Darum, war es zuvor auch schon nicht so gut gestellt.
     
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  10. Wenn am 28.12. das Verkaufsverbot gekippt wird. Dann könnte genau das passieren. Du hättest ja verkaufen können. Das wäre echt mies...
     
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  11. Kannst dir den Tag aussuchen (in Absprache mit dem Händler natürlich). Das aktuelle Überlassungsverbot gilt nur für die, die auf die "regulären" Verkaufstage angewiesen sind.
     
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  12. An Stelle von Pyroland würde ich eiskalt in blanken Kartonagen ohne Kennzeichnung ausliefern und der Spedition erzählen es sind Weihnachtspakete für treue Kunden. Bei Fragen aufs Postgeheimnis berufen

    Alles auf eine Karte setzen statt Insolvenz bei dieser rechtlichen Gemengelage und ggf. ein Bußgeld kassieren oder vor Gericht ziehen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wegen dem Urteil in NDS dachte ich auch schon okay, dann kann Pyroland sich auf dieses Urteil berufen und die Ware an Besteller in NDS ausliefern ...naja und Bestellern außerhalb von NDS eine Abholung anbieten ?
     
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  13. #4088 Skunk, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Mach dir da mal keine Sorgen, das ist ja wohl nachweisbar, dass dies dann nicht mehr möglich war logistisch und daher Ausfälle zu verbuchen sind.

    Und es hatte die Bevölkerung auch zu wenig Zeit davon Wind zu bekommen, das kommt ja noch hinzu.

    Desweiteren ist es Supermärkten aktuell nicht erlaubt das Sortiment zu erweitern. In ein zwei Bundesländern wird sogar was nicht zum täglichen Leben gebraucht wird per Verordnung aus dem Verkaufsraum weggenommen oder abgesperrt.

    Die Supermärkte kannst du definitiv vergessen dieses Jahr, der F2-Supermarkt-Drops ist gelutscht. Da müsste viel viel mehr passieren als nur dieses kippen der SprengV-Änderung.

    Das größere Problem ist eher ob überhaupt mit genügend Geld geholfen wird unabhängig hiervon.

    Edit: Und das Einzige auf was wir dieses Jahr noch hoffen können, selbst mit erfolgreichen Klagen ist bereits bestellte Onlineware.
     
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  14. Ohne die Nachricht aus Niedersachsen wäre der Beschluss vom Bundesrat deutlich schwerer anzufechten-Der Kläger und Richter aus Niedersachsen werden uns wahrscheinlich Bundesweit den Hintern retten, da das Ergebnis der Gerichtsverhandlung-Wie schon einige vor mir sagten-Der absolute Leitfaden im Eilverfahren wird.:D
     
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  15. Finde es so Krass wie die Leute auf solche sachen so schnell anspringen.

    Ich meine:
    Verordnung kommt -> JEDER fragt erstmal überall 10x nach ob das wirklich so ist, ob das wirklich so geht hast du nicht gesehen. Und niemand veröffentlich etwas darüber.

    Jetzt Urteil in einer einzigen Stadt:
    -> Alle drehen durch, posten direkt überall was anders. Einmal nur Zünden, einmal nur Verkauf, einmal beides, Einmal nur Shops die abgeben dürfen als Ausnahme oder auch dass das Urteild das ganze Bundesgesetz geändert haben soll und hast du nicht gesehen! Es nimmt kein Ende.

    Dabei geht aus dem Urteil erst genau hervor was geregelt wurde.
     
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  16. Bzgl. der Auswirkungen auf die Großen wie WECO, NICO & Comet, sollte die Änderung der Sprengverordnung gekippt werden:

    Außerdem muss man dann letztlich auch sagen: selber Schuld!
    1) Ihr wart die ersten die den Kopf in den Sand gesteckt haben! Zumindest hört man hier nichts Gegenteiliges. Einzig Nico hat sich mal zu Wort gemeldet, was ich hiermit nicht schmälern möchte. Aber der Eindruck bleibt dadurch leider unverändert.
    2) Ihr fangt Berichten zu Folge gerade an, die Ware wieder einzusammeln anstatt mit den Läden zu vereinbaren auf den Ausgang der Klagen zu warten (die hoffentlich eingereicht werden und hoffentlich Erfolg haben - allein der Signalwirkung wegen).
    3) Ihr selbst klagt gar nicht dagegen!?!?
     
  17. Dafür müsste aber auch in nahezu jeder Stadt geklagt werden. Wird nicht überall passieren.

    Sofern aber in den nächsten Tagen mehrere Städte anpassen, könnte das evtl. von anderen übernommen werden. Aber Garantie gibt es dafür nie.
     
  18. Das vom Land Niedersachsen erlassene Generalverbot wurde gekippt. Einschränkungen, wie z.B. Das Verbot nur im öffentlichen Raum haben weiterhin bestand und sind wahrscheinlich auch rechtmäßig.
    Die Frage ist natürlich, was mit den Generalverboten in Hamburg, Nürnberg, etc. passiert.
     
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  19. Sicher? - Also das würde ja bedeuten, dass das Abbrennen nur auf Privatgrund erlaubt ist?
    Kann ich mir aber nicht vorstellen, die machen doch keine Einschränkung und zusätzlich ein generelles Verbot. Wenn schon ist das Zündverbot generell vom Tisch - auch im öffentlichen Raum, ausgenommen natürlich spezielle (nachvollziehbare und richtige) Verbotszonen. Oder war das so von dir gemeint?

    Ja, es bleibt spannend in den übrigen Ländern. Natürlich auch in Bremen, die sich ja nächste Woche eigentlich an Niedersachsen angleichen wollten - können sie auch gerne machen, aber natürlich an die aktuelle Lage :)
     
  20. Da ich jetzt öfters gelesen habe, daß es eine Ausgangsbeschränkung für Berlin gibt...dem ist nicht so! Nur in Brandenburg (4.Frage)

    Ansonsten hat sich nix verändert (1. Frage)...Feuerwerksverkauf verboten, ja, zünden Nein.

    Quelle: Neue Corona-Auflagen: Nutzer fragen, rbb|24 antwortet

    Stand: 18.12.2020 / 16:01 Uhr
     
  21. #4096 skyfire_feuerwerk, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    201218 BMI Schreiben an Verbände - 3. ÄndVO zur 1. SprengV:

    So hier etwas Lesestoff vom BMI - siehe Anhang. (Das habe ich bekommen und gehe davon aus es sind keine Fake-News).

    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat inzwischen auf verschiedenen Wegen Kenntnis erhalten, dass zumindest einzelne Händler momentan davon ausgehen, weiterhin Feuerwerk der Kategorie F2 an den Endverbraucher ausliefern zu dürfen, sofern der Kaufvertrag vor dem 29. Dezember geschlossen, oder die Ware, insbesondere im Online-Handel schon vor diesem Datum bezahlt wurde. Diese Rechtsauffassung ist unzutreffend.

    Es ist interessant welche Rechtsauffasung das BMI mit der Aussage "Diese Rechtsauffassung ist unzutreffend" vertritt. Ob zutreffend oder nicht entscheidet in letzter Instanz ein Gericht und nicht das BMI, zumal das BMI keine Gesetze erläßt. Von daher hätte es heißen müssen: "Das BMI hält diese Rechtsauffassung für unzutreffend".
     
  22. Die Kommentare bei dem Urteil aus Lüneburg auf der NDR Seite sind so amüsant.

    Über - Der Antragsteller ist ein Crona Aluhut-Träger bis hin zu man könnte doch einmal im Jahr darauf verzichten oder auch der Antragsteller ist schuld das jetzt die Klinken überlastet werden an Silvester.

    Was sind da für Leute auf der Seite? Lachflash des todes.
    Denken die auch eigentlich mal einen Meter weiter nach vorne oder sind die wirklich so eingefahren und Realitätsfern?
     
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  23. Das Urteil bezieht sich auf das generelle Verbot. Das ist nicht verhältnismäßig.
    Einschränkungen können danach also durchaus verhältnismäßig sein. Wie groß die Einschränkungen sein dürfen, ist gerichtlich nicht geklärt, deshalb könnte ein Verbot im öffentlichen Raum durchaus rechtmäßig sein.
     
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  24. Irgendwie ist das aber auch alles traurig, leben und leben lassen ist wohl ausgestorben... Sollen doch alle mal vor ihrer Tür anfangen zu kehren - was interessieren mich andere Menschen? Achja, wenn ich selbst nichts erreicht habe im Leben!
     
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  25. Also ich finde den Beitrag noch. Im Newsticker zu Corona.
     
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