News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Soweit ich weiß regeln das die Kommunen / Städte / Gemeinden selbst von wann bis wann erlaubt ist. (Auch wenn es 48 Std. normal geregelt ist) Selbst schon vor 2020.
    Müsstest da nachfragen, kann man nicht pauschal sagen.
     
  2. Die normale Regel lautet 31.12 00:01 bis 1.1 23:59
     
    x.pyro1995, Log2k14, Christmas11 und 6 anderen gefällt das.
  3. Immer beim Ordnungsamt deiner Stadt anfragen. In kleineren Städten sind es meistens volle 48 Stunden
     
    Umpa99 und okean123 gefällt das.
  4. Was für 18-1 Uhr Regel? Es ist vom 31.12 0:01 bis zum 1.1. 23:59 erlaubt :D
     
    butterfly1, Nordstern und okean123 gefällt das.
  5. Sowas als Senior Mitglied? :(
     
  6. kann mir jemand sagen was es genau bedeutet wenn die Stadt verkündet ich zitiere: ''Das Böllern an öffentlichen Orten ist untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit verboten. An Silvester und Neujahr gelten die Kontaktbeschränkungen''.
    Wie definieren sie öffentlicher Ort? allgemein der öffentliche RAUM oder an bestimmten ORTEN? weiß jemand rat? Die Gemeinde war nicht erreichbar.
     
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  7. Unter "öffentlichen Orten" verstehe ich belebte Plätze. Straßen sollten nicht inbegriffen sein. Einfach Montag mal anrufen ;)
     
  8. Dazu zählt alles, was öffentlich ist
     
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  9. Gibt dafür aber keine Rechtsgrundlage. Jedenfalls ist mir keine bekannt
     
  10. #4285 ViSa, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    So was bescheuertes ... :rolleyes:
    Was meinst du welche Antwort man da wohl ziemlich sicher erhalten wird, hm? Seber denken unerwünscht?
    Öffentliche Orte sind ganz dumm gesagt erstmal alles was nicht Privat ist. Aber so einfach funktioniert es nicht.

    Damit sind bekannte/ beliebte Örtlichkeiten gemeint wo ein größeres Zusammentreffen stattfinden könnte.
    Die Straße vor deiner Haustür zählt nicht unbedingt dazu ..

    Sorry wen ich etwas pampig rüberkommme, aber muss man hier jeden Hirnfurz breitreten ... ?!?
     
    Holzkit, boom_bamm12 und Feistelmatze gefällt das.
  11. was ist denn alles öffentlich? wenn das der fall wäre dann müsste man doch öffentlicher Raum schreiben. für mich versteht sich öffentlicher Ort auch ein bestimmt Ort und nicht das gesamte stadtgebiet. das würde für mich bedeuten ich darf nicht vor der haustür zünden aber im garten schon? was für ein ...
     
  12. Wenn man auf jeden Fall vermeiden möchte, dass keiner ankommt mit "Halt! Ist verboten in der Öffentlichkeit!" (ob das nun simmt an der Stelle dort oder nicht) ist einfach ein Privatgrundstück die einzig wahre Lösung dieses Jahr. Muss auch nicht deins sein, hauptsache Erlaubnis.
     
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  13. Nach einem vorigen Post eines schriftlichen Antrags der Grünen an den bayrischen Landtag gab es in ganz München letztes Silvester nur einen Verletzten.
    Das ist vielleicht in Berlin höher, aber ein Verletzter in einer Großstadt mit 1,48mio Einwohnern sagt schon was.
     
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  14. Soweit ich beurteilen kann ist zb das Betreten eines Discounter Parkplatzes außerhalb der Öffnungszeiten nicht verboten ( genug von ihnen durchtrennen auch gehsteige so das ein Betreten sowieso nicht ausbleiben würde ) und bei so einen Parkplatz handelt es sich um privaten Raum ... Selbst wenn die Polizei kommt .. wäre er in der Pflicht zu beweisen das du nicht dort sein darfst oder sehe ich das falsch? Es wird wohl kaum die Gefahr da sein daß der Discounter irgendwie Anzeige erstatten würde weil du da stehst und Feuerwerk zündest ( Gang und gebe jedes Jahr ) so lange du deinen Müll danach entfernst
     
  15. #4290 Basti19322, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Hallo allerseits,
    Ich war heute bei @Pyrodragon-Feuerwerk meine Bestellung abholen, und unter der Woche bei Ralf1973(www.die-durchgeknallten-drei.com) und bei Der Fuchs(www.pto-feuerwerke.de) - ..( 27er vorhanden) .
    Natürlich haben wir auch ein bisschen über das Thema dieses Jahres geredet,und über die momentane Situation des "Überlassen" in der neuen SprengV.

    Ich kann nur an die Leute appellieren,die dieses Jahr wahrscheinlich nicht ihre Bestellungen bekommen: Bitte,bitte storniert eure Bestellungen nicht. So deprimiert ihr auch seit, gebt dem Fachhandel eine Chance zu überleben. Viele Onlineshops,bieten kostenlos das Einlagern an. Als kleinen Bonus,weiß ich aus vertrauter Quelle das @Pyrodragon-Feuerwerk eine kleine Aufmerksamkeit für euch hat,wenn ihr es Einlagern solltet.
    Denkt bitte auch an alle anderen Fachhändler/ Onlineshops, vielleicht gibt es sie nächstes Jahr nicht mehr,ohne eure Unterstützung.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
     
  16. Öffentlicher Ort ist alles wo jeder sich aufhalten darf. Also auch Straßen sind öffentlich.
    Halt alles was nicht privat ist.
    Vorsicht!
    Der Vorgarten zählt zu halb öffentlich. Da jeder auf das Grundstück betreten darf wir ein Postbote um dir ein Paket zu überreichen.
    Wenn man das nicht will. Absperren und ein Schild auf hängen "betreten verboten".

    Wer eine ssw hat kennt das als befriedetes grunstück
     
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  17. Ich denke immer sowas ist eine (bewusst) schlampige Umsetzung des Beschluss der MPK
    Wobei ich gerade noch dachte dieser enthielte den Wortlaut "öffentliche Plätze".
    Beim Feuerwerk im öffentlichen Raum wäre ich durch solche Aussagen der Stadt auch verunsichert.
     
  18. Asche auf mein Haupt ;)
    Dachte die strengere Regelung sei weit verbreitet. Die Standard Regel kenn ich natürlich. Grüße
     
    DieEngel und okean123 gefällt das.
  19. Kann ich bei uns so bestätigen. Bei mir im Ort in NRW (ca. 63.000 Einw.) gab es bisher keine zeitliche Einschränkung zum Abbrand, somit kann man hier den vollen Umfang des SprengG nutzen.

    Auch zusätzliche Verbotszonen gibt es hier nicht. Auf Anfrage bei unserem Bürgermeister hieß es Zitat: "Wir sehen in ****** derartige Plätze und Straßen nicht!"
     
  20. Moin,
    kannst du vielleicht auch ein Update dazu geben, wie das mit dem Versenden bei Pyrodragon aussieht, falls das Verbot gekippt werden sollte? Bekommt man noch seine Ware oder ist das dann zu kurzfristig?
    Stornieren werde ich auf jeden Fall nicht, damit schadet man am Ende nicht nur den Händlern sondern auch uns allen.
     
  21. Dann ist euer Städtchen genauso groß wie unsere :D
     
    Schizo gefällt das.
  22. Das ist so nicht richtig, bei einem Parkplatz eines Discounters muss man sehr wohl den Betreiber fragen, ansonsten kann er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Zum Anderen ist ein Parkplatz trotz Privatgelände " öffentlich " Durch die Ausgangssperre bringt Dir das nicht sehr viel! Außer Du bist vor 21 Uhr auf dem Platz - müsstest dann aber bis 5 Uhr bleiben.

    Ich selber habe eine Erlaubnis auf einem Rewe-Parkplatz mein Musikfeuerwerk zu zünden, jedoch durch die Ausgangssperre nicht machbar.
     
    sixtyniner und GoldDragon gefällt das.
  23. Hat mich auch berührt. Sowas gehört in die Medien!!!
    Einfach Volkes Stimme - ungeschnitten.

    Schließlich handelt es sich beim Silvester-Feuerwerk um ein höchst emotionales Brauchtum. Egal ob Pyro-Fan oder nicht.

    Ich kann mit einem dunklen Jahreswechsel nichts anfangen, und darauß auch keine Kraft für das nächste Jahr schöpfen.

    Sehr geehrte Politiker - Wir sind das Volk.
    Bitte denkt an uns !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
     

  24. Momentan,darf er nicht liefern. Ob er noch neue Kapazitäten hat wegen Neubestellungen weiß ich nicht. Er wollte den Shop nochmal für Scheinis und gewerbetreibene für 2 Tage öffnen.
     
  25. Siehe meine Signatur...ist etwas einfach liegen lassen ein Überlassen?

    Wenn nicht würde ich Online-Shops und Lieferanten die Klingelstreich Methode an's Herz legen ;)
     
    Voggi und DerSanitäter gefällt das.
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