News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dez. 2020.

  1. #976 Zelfi, 19. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dez. 2020
    Sorry auch wenn es ein wenig schwammig ist im bezzug auf kaufen von F1 T1 P1 Es wurden lediglich Großfeuerwerke untersagt und der verkauf von klassisches silvester Feuerwerk für den (ottonormalverbraucher) F2 damit auch F2 nach §20 Abs.4 sprengV F2+ ist noch nicht mal eine offizelle bezeichnung.

    Aber alles im allen kann es dir als 27ger egal sein, weil an die weiter verkauft werden darf. Und der nicht 27ger würde generell nicht an f2+ kommen dem entsprechend keine panik auf der titanic

    Ich spreche jetzt für meine stadt. Als Öffentlicheplatz zählen alle Verkehrsberuhigten bereiche der Stadt an denn sich mehr als 50 personen versammeln können.

    So hat es die stadt 2016 das erste mal angegeben als die das Feuerwerk im Bereich der Historischen innenstadt (innerhalb der wallanlagen) verboten haben. Öffentliche Plätze sind alle Plätze die nicht in Privat geführter hand sind. Der Parkplatz vor dem Rewe ist zwar Öffentlich ZUGÄNGLICH ist aber in Privater hand! Zählt damit also nicht als Öffentlicherplatz. In einer Park anlage der stadt oder auf einem spielplatz oder klassischen blozplatz könnte es verboten werden. Straßen sind kleine Verkehrsberuhigten bereiche zählen damit auch nicht zu öffentlichen plätzen. So Difiniert es die BASt Bundesanstalt für Straßenwesen den die erstellen das Technischer regelwerk und definieren damit den bauen und wie und was eine straße ist und soweiter. Generell kann man sagen das Öffentlicheplätze oder Öffentlicher raum ist der von der stadt kommune gemeinde verwaltet wird. Die letzendliche entscheidung hat aber die BASt.

    Merk dir einfach nicht da ballern was der stadt gehören kann.

    Wichtiger noch ist! Das die Kommune vor silvester noch ein blatt veröffentlichen muss wo sie welche bereiche verbieten. In Göttingen ist es aktuell nur die innenstadt und soll auch nicht weiter geändert werden.
     
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  2. Wenn ich solche Beiträge und Berichte lese geht es der Landesregierung von NDS nicht um Corona Schutzmaßnahmen sondern gezielt um ein Abbrennverbot :mad:.
    Da die DUH dieser Landesregierung ihre besten Wünsche übermittelt hat , sollten höhere Ministerien diesen 1. Entwurf mal unter die Lupe nehmen. Es ist einfach ein Skandal willkürlich ihre eigenen persönlichen Interessen den Bürgern aufzuzwingen.
    Mit Demokratie hat so etwas nichts zu tun und das von sogenanntem Sozialisten :shok:
     
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  4. Ja Leider :((((
     
  5. Ich habe in den letzten Tagen immer mal wieder bzgl. der aktuellen Infektionszahlen u.a. hier nachgeschaut:
    Coronavirus in Bremen und Bremerhaven — Zahlen, News, Hintergründe - buten un binnen
    Hier kann man ganz gut die aktuellen Zahlen aus Bremen, Bremerhaven und auch aus Niedersachsen bzw. der gesamten BRD sehen.
    Relevant dürfte aktuell der Inzidenzwert sein.
    Wie man hier sehen kann, ist der Trend in Bremen wieder sinkend bei einer Inzidenz von 119,5 (zuvor noch teils über 130).
    In Niedersachsen ist der Trend hingegen steigend, ich würde ihn aber momentan als leicht steigend bewerten - der Inzidenzwert liegt dabei mit 109,2 auch noch unter dem von Bremen.
    Beide Länder liegen damit weit unter dem Gesamtwert Deutschlands (189,6)!

    Ich denke, wir können guter Dinge sein, was eine mögliche Ausgangssperre betrifft - die kritische Grenze dafür wurde ja bisher auf 200 festgelegt.
    Ein sinkender Trend ist aber völlig unabhängig davon, sowie selbstredend völlig unabhängig von Feuerwerk, auf alle Fälle erfreulich.
    Ich hoffe, der Lockdown wie wir ihn jetzt haben, zeigt auch seine Wirkung, sodass die Inzidenzen entsprechend der Erwartungen weiter sinken werden.


    Für mich bietet damit die aktuelle Infektionslage, sowie die Entscheidung in Niedersachsen - ohne diesen Thread jetzt kapern zu wollen ;) - keine Grundlage mehr um in Bremen am Dienstag über ein erweitertes Verbot zu diskutieren.
    Trotzdem ist es natürlich möglich, dass Bremen - wohl in dem Wissen über das Urteil - dennoch ein generelles Abbrenn- und Mitführverbot verhängt. In diesem Fall hoffe ich, dass dann auch bei uns gerichtlich dagegen vorgegangen wird.

    Schlussendlich könnte ich mit der aktuellen Lage leben, die sowohl in Bremen, als auch in Niedersachsen aktuell lautet: Abbrennen auf Privatgrund und im öffentlichen Raum erlaubt - mit Ausnahme der von den Kommunen zu bestimmenden Verbotszonen (belebte Plätze und Straßen) - und der Verkauf sowie das Überlassen verboten.
    Damit würde ich meine Bestellungen nicht mehr erhalten, könnte aber mit den Resten und neu gekaufter F1-Ware dennoch ein schönes Silvester erleben.
    Vor allem den Fachhändlern, die sich derzeit ohne Frage für sich selber, aber eben auch für uns alle mit aller Kraft einsetzen (auch an dieser Stelle ein fettes DANKE!) wünsche ich aber, dass das Verkaufs- und Abgabeverbot tatsächlich noch vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird. Auch dürfte ein solches Urteil generell sehr wichtig für die Zukunft von Feuerwerk in unserem Land sein.

    Damit endet mein ungewollt (sehr ausführliches) "Wort zum Sonntag" für die Region Niedersachsen / Bremen :D
    In diesem Sinne wünsche ich allen hier eine gute Nacht, einen hoffentlich besseren Sonntag als den der Vorwoche und noch ganz viel Kraft für den Kampf in der aktuellen Situation - natürlich nicht nur beschränkt auf Feuerwerk, sondern die ganze Ausnahmesituation in der wir uns derzeit befinden. Das dürfen wir trotz all dem Ärger um unser geliebtes Feuerwerk natürlich auch nicht aus den Augen verlieren.

    Alle Angaben bzgl. der Inzidenzwerte ohne Gewähr bzw. mit Verweis auf o.g. Quelle (abgerufen am 19.12.2020 um ca. 23:45 Uhr). Die Zahlen befinden sich laut buten un binnen auf dem Stand vom 19.12.2020 16:00 Uhr (HB), vom 19.12. 09:00 Uhr (NDS) bzw. 19.12. 00:00 Uhr (BRD).
     
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  6. Mehrheit für Böllerverbot
    Mehrheit der Deutschen für Böllerverbot
    Laut einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinsituts YouGov für das "RedaktionsNetzwerk Deutschland"

    Meherheit findet Feuerwerk an Silvester gut
    Umfrage: Mehrheit findet Feuerwerk an Silvester gut - trotz Umweltschädlichkeit - Artikel von The Weather Channel | weather.com
    Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage von YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor.

    Jau, das sind ja mal repräsentative Umfragen. Aber solange die Leute nicht wissen wie man mit diesen Umfragen umzugehen hat, wird damit weiter Propaganda betrieben.
     
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  7. Wo ist da eigentlich die Toleranz?
    Die Mehrheit der Menschen würde bestimmt auch gerne Rennradfahrer auf Landstraßen verbieten, aber sollte man demokratisch entscheiden wer Freiheit verdient hat
     
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  8. Nein über vieles muss man nicht entscheiden.
    Grundsätzlich für die Bürger: Freiheiten > Einschränkungen
    Grundsätzlich für die Regierung: Einschränkungen > Freiheiten
     
  9. Die größten Übel dieser Zeit: Egoismus und Langeweile.
     
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  10. Das Datum ist in der Tat sehr verdächtig, das war ja sogar vor dem Lockdown light!!
     
  11. Und im Text des 2. Links steht dann "57 Prozent fordern generelles Verbot"
    Den YouGov Umfragen kann man eh nicht trauen, da das gewünschte Ergebnis bestellbar ist!
     
  12. #987 reyzix, 20. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dez. 2020
    Screenshot_20201220-045131_Browser.jpg
    Kein wirkliches Geheimnis mehr. Man erhofft sich dadurch mehr Akzeptanz und weniger Widerstand.
     
  13. Ist es bei mir auch, habe mich da sehr auf ein Thema versteift. Um einen kurzen Abriss in meine Vergangenheit zu machen, ich bin Suchtkrank, lebe aber länger schon Abstinent. Ich habe quasi Feuerwerk als Fähigkeit genutzt um mich zu beschäftigen und gegen Suchtdruck anzugehen. Bin u.a. inzwischen Pyrotechniker (mein Kindheitstraum) Hat alles gut geklappt. Aber dann kam Corona und es fielen viele Aufträge flach. Also habe ich viel Herzblut in eigene Projekte gesteckt u.a. div. Gestelle gebaut, eine Feuerwerksshow für Silvester + 30 Geburtstag geschrieben etc. Dann Dingen die ganzen Diskussionen um Feuerwerkverbote etc. los und mein Kartenhaus ist erstmal in sich zusammengebrochen. Inzwischen habe ich mich aber wieder stabilisiert und umgeplant. Im Zweifel gibt es nun ein Kat.1 Musikfeuerwerk. :cool:
    Daher ist der Ausdruck krank definitiv zutreffend, wenn auch evtl. anders als gedacht ;)
     
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  14. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Der Verkauf ist und bleibt weiterhin verboten, vom Bund so beschlossen.

    Reste können unter Corona-Regeln einhaltend gezündet werden wo es möglich ist wie z.B. Privatgrundstück. Wer z.B. noch einen Verbund oder andere F2 Artikel über hat, die er aus welchem Grund auch immer nicht zünden konnte darf diese auf seinem Privatgrund oder auch einem öffentlichen (In den meisten Fällen dürfte das vor der eigenen Tür der Fall sein) zünden. Das letzte Wort haben hier die jeweiligen Kommunen.

    Wer keine Reste mehr hat, hat halt Pech gehabt. Wie es sich mit F1 verhält weiß ich nicht. Wenn es verkauft werden darf, darf es auch gezündet werden ist meine Meinung. Ich weiß nicht ob F1 auch vom Verkaufsverbot betroffen ist, ich habe mich mit dem F1-Thema nicht weiter beschäftigt.

    So verstehe ich das wenn ich mir den Text durchlese.
     
  15. Vergesst doch einfach mal Yougov.
    Die sind so seriös wie der Zeltplatz-Autohändler der dir ne Schrottkarre als Top-Auto verkauft.
     
  16. Stand jetzt gildet das Verkaufsverbot NUR für F2 von daher ist F1/T1/P1 zum Verkauf unter den aktuellen Corona Regeln (z. B. Click & Collect) freigegeben...
     
  17. Falls ein Scheininhaber in Delmenhorst noch seine Bestellung abholen sollte bitte eine kurze PN an mich, würde da beim Tragen helfen.;)
     
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  18. Sehr gut :) Hilfsbereite Menschen kann man immer gebrauchen :)
     
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  19. Weiß jemand zufällig wann die nächste PK ist und wieder übertragen wird ?
     
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  20. Dem Anschein nach wurde das Ding fertig geschrieben, bevor das OVG das beschlossen hat. Dann mit Freischaltung ab 19.12. auf deren Homepgae veröffentlicht. Erstellungsdatum ist nämlich der 18.12.
    Somit werden die das nochmals aktualisieren müssen und werden das wohl anders formulieren.
     
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  21. Also so wie ich das verstanden habe ist nicht mehr viel zu machen für die Hampelmänner , der Gerichtsbeschluss ist ja eindeutig und Unanfechtbar :)
     
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  22. Ich denke, die Verordnung wird dahin gehend verändert, wie es auf der FAQ Seite des Landes Niedersachsen steht.
     
  23. #998 Excalibur75, 20. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dez. 2020
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  24. "dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird"

    Versteh ich das richtig das es nur noch in dieser Form geändert werden soll?
     
  25. Schön Schön Schön....Doof Doof Doof das dass wohl auch die bereits vorher georderten und bezahlten Bestellungen betrifft:(
     
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