News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ist ja auch eigentlich nichts anderes zu erwarten gewesen. Die Vorbestellungen wurden doch schon letzte Woche alle gecancelt.
     
  2. also den einzigen Unfall den ich mal an Silvester hatte war auch mit einem Messer beim Brotschneiden , mit Feuerwerk noch nie
     
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  3. Fehlt eigentlich bloß noch die Begründung von oben, dass der Feuerwerksverkauf verboten werden musste um zu verhindern, dass sich pontenziell darin eingeschmuggelte Coronaviren aus China an Silvester ungehindert in der Luft verbreiten und sich dadurch die Lage weiterhin verschärfen wird :confused:
    Reicht schon das gefährliche "abgelaufene" Feuerwerk aus dem Vorjahr... ich will die Sachen zünden und nicht essen!:mad:
     
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  4. LidlVorbestellungen bräuchten eine längere Vorlaufzeit. Wenn die jetzt doch noch Feuerwerk anbieten würden dann nur ganz normal in der Filiale. Aber wie gesagt ich rechne nicht mehr mit Feuerwerk im Discounter.

    Geht jetzt nur noch um den Kampf beim Fachhändler bzw Auslieferung/Bestellung der Ware bei den Onlineshops dürfte klar sein. Die Discounter werdens überleben kein Feuerwerk zu verkaufen.
     
  5. Dann aber lieber ne dicke Kondensatorbank und ein Stück Draht .....

    Hier ein alter Klassiker:

    https://www.youtube.com/watch?v=1WuTewWTnu0
     
  6. Ja, eine tolle Customlösung dürfte zeitlich ausfallen aber nichts hindert Lidl daran Listen auszugeben auf denen man die gewünschten Mengen einträgt. Die kann man dann im Laden abgeben, ein Mitarbeiter fährt mit dem Einkaufswagen ins Lager, packt alles rein und ab gehts zur Kasse. Voila, Wühltischproblem gelöst ;)
     
  7. Naja verstehen kann ich das schon, Feuerwerk dient den Discountern ja lediglich dazu möglichst viele Leute in den Laden zu locken. Hast du aber aufgrund der Feiertage sowieso schon den Laden mit maximaler Kapazität gefüllt werden die wohl eher nen Teufel tun und da so einen Aufwand betreiben.
     
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  8. Wobei das eigentlich auch Humbug ist ... die Geschäfte werden auch ohne Corona sterben.
    Autofreie Innenstädte sorgen nun mal für tote City's. Während wir früher gerne mit dem Auto in die Stadt fuhren kannste das heute voll ablatten. Kaum Parkplätze, Rückbauten, Parkplatzwucher und übereifrige Politessen. Aber der Online-Handel ist Schuld, ja nee - schon klar.
     
  9. #4634 holdes, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    So eine Steuer ist eine Frechheit. Das die großen günstige MwSt Konditionen in Irland haben ist die eine Sache, dagegen könnte man wirklich was tun aber warum den gesamten Onlinehandel?

    Wenn ich eine Firma Gründe und gehe nicht mit der Zeit verdiene ich irgendwann nichts mehr. Klar ist es um den ein oder anderen Laden schade aber wie kann man denn auch im Ernst davon ausgehen das dieses Geschäft für immer ohne Entwicklung weiterläuft? Die Welt befindet sich in der Volldigitalisierung, da kann man halt 20 Jahre zuschauen und nichts tun oder mitspielen. Selbst Erzgebirgische Schwippbögen kannst du online kaufen. Das ist ja bei Kinos im Prinzip das gleiche, nur haben die tatsächlich kaum eine Chance am Angebot groß etwas zu verändern aber die Zeiten ändern sich einfach immer, nichts bleibt stehen.
     
  10. Ganz egal was, die gesamte BRD ist bis 10. Januar 2021 im Lockdown, mindestens.
    Es dürfen nur Geschäfte öffnen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.
    Feuerwerk gehört nicht dazu, auch wenn man es in die Filialen der Supermärkte zaubern könnte, es darf nicht verkauft werden.
    Nur Dinge des täglichen Bedarfs dürfen verkauft werden, Feuerwerk gehört nicht dazu.
    Regelungen sind im Infektionsschutzgesetz verankert, bleiben sie auch.
    Feuerwerkshops als Ladengeschäft dürfen nicht öffnen, gleicher Grund.
    Auslieferung bereits bestellter und bezahlter Ware, wenn eine Spedition das machen will? Und falls sie darf.
    Klagen bringen höchstens gegen dies Auslieferungsverbot etwas, jetzt noch bestellen?
    Also so etwa ab 24.12.?
    Glaube nicht.
     
  11. Und wehe du suchst etwas Bestimmtes, das gibt es dann nirgends - einmal bei Amazon (oder auch AliBaba) eingegeben, Voila, gibt gleich eine Vielzahl an angeboten.

    Das Problem ist, daß sich "Vollsortimenter" - wie Karstadt früher vor Urzeiten - nicht mehr mithalten können.
     
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  12. Wir verstehen uns. Nicht zu laut sagen... :good:
     
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  13. LIDL könnte trotzdem eine Abholung organisieren (!= Ladenverkauf). Und es verkaufen doch trotzdem weiterhin alle Läden ihr normales Sortiment. Zumindest kenne ich keinen Laden, der sein Sortiment eingeschränkt hat, sogar Sonderpostenläden haben geöffnet und verkaufen alles mögliche.

    Ein bisschen Hoffnung hab ich bei den Discountern noch. Bei Lidl konnte man z.B. bis wann seine Reservierung noch ändern, kurz vor dem 30. Also wieso sollten sie nicht doch noch in ein paar Tagen einen Verkauf organisiert bekommen? :)
     
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  14. Das ist doch Quatsch. In SH kannst du in jedem Supermarkt den kompletten Non Food Bereich erwerben, weshalb sollte dann(wenn es erlaubt wäre) kein Feuerwerk dabei sein?
     
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  15. In Sachsen ist das schon anders, dort werden alle Artikel die nicht zu den Grundbedürfnissen zählen, mit Absperrband kenntlich gemacht, die bekommt man nicht.
    Wenn man sie trotzdem in den Wagen legt, werden sie an der Kasse entfernt.
    Niedersachsen soll gleiches vorhaben, noch nicht umgesetzt.
    So könnte man den Alkoholverkauf, den Tabakverkauf auch gut einschränken. Beides nicht Artikel des täglichen Bedarfs.
    Dafür muß nur das Infektionsschutzgesetz streng ausgelegt werden, es bedarf keiner neuen Regeln.
     
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  16. Habe gerade mit einem Lageristen gesprochen, der sagt, daß Feuerwerk bereits wieder Retour geht/ging. Oberfranken.
     
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  18. Komplett den Überblick verloren mittlerweile.. wenn ich heute noch etwas P1 bestellen würde , wird es noch versendet weil Abgabe/Überlassung ja erst übernächste Woche verboten ist?
     
  19. P1 ist keine Überlassung verboten sondern nur bei F2.
     
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  20. Das wär doch mal ein Ding.
    Nun merkt auch der letzte "Feuerwerkshasser" das er seine eigene 0Uhr-Rakete vermissen wird.
     
  21.  
  22. Moin,

    wie sieht es eigentlich mit dem diesjährigen Überlassungsverbot nach der angepassten Sprengstoffverordnung aus, wenn der Empfänger Angehöriger eines freien Berufs ist (Arzt, Apotheker, Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater etc.)?

    Eine Gewerbeschein kann der Empfänger dann ja nicht vorlegen, da er gerade kein Gewerbe betreibt. Würde dann der Kammerausweis ausreichen?
     
  23. Hätte doch was :D:D:D massenhaft defekte Leuchtmittel und die Baumärkte haben zu. Vielleicht sollte ich ab Januar Leuchtmittel auf eBay verticken :p
     
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  24. Fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker:rolleyes:
     
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  25. Ohne Gewerbeschein kein Feuerwerk. Der Gewerbeschein ist ja nötig, um mit Feuerwerk handeln zu können. Nur deshalb ist auch die Abgabe an Gewerbetreibende erlaubt.
    Ein Freiberufler bräuchte also auch einen Gewerbeschein, um damit handeln zu können.
     
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