News [2020] Berichte aus Zeitung, Internet und Fernsehen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Feuer_und_Flamme!, 1. Januar 2019.

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  1. Auf YouTube gibt's auch noch ne Umfrage bei WDR aktuell.
     
  2. diese info darf nicht untergehen.
    besten dank an @Rippenbruch
     
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  3. so unglaublich es klingt, es ist aber so. Nur mal eben mit dem Messer abgerutscht, Gefäße, Nerven, Sehnen durch. Am Finger/Hand liegt das alles sehr nahe beieinander. Das sind dann mal locker 2-3 Stunden OP mit Mikroskop...
     
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  4. ....und genau so etwas muss - wie @PyroFan74 und @matzeW bereits erwähnt haben - doch auch mal da "oben" ankommen...macht einen einfach nur sprachlos....
     
  5. Ich wette, die wissen das ganz genau oder denkst du die Anfrage der Grünen in Bayern ist dem Söder unbekannt? Das ist denen leider egal, ob ihre Maßnahmen etwas bewirken oder nicht, Hauptsache man kann nachher sagen, wir haben es ja versucht...
     
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  6. #4158 Minos, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Hervorhebenswert finde ich daraus diesen Satz:

    "Für das Thema Verletzung durch Feuerwerk ist das Land Niedersachsen nicht zuständig. Diese Frage wäre vom Bund zu regeln. Eine Corona-Schutzverordnung darf nur Zwecken des Infektionsschutzes dienen."

    Es darf also kein BL mit den Verletzungen durch Feuerwerk argumentieren!
     
  7. Silvester 2020 trotz Corona: Darf ich ein Feuerwerk im eigenen Garten machen? | Wohnen

    "Auch der Balkon, die Hofeinfahrt oder die Terrasse dürften demnach in Baden-Württemberg für Böller genutzt werden – auf dem eigenen Grundstück eben. Separate Gärten – in etwa ein Schrebergarten –, ein Acker oder ein anderes Grundstück, das nicht zur Wohnung gehört, darf aber nicht aufgesucht werden."

    Ein Glück, dass ein Balkon zum Böllern ausreicht!
    Meine Sorge bezüglich mangelnder Abbrennmöglichkeiten auf privaten Grund war also völlig unbegründet, mir fällt ein Stein vom Herzen.....
     
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  8. Die Feuerwehr wir sich freuen. Das kann alles nur ins Auge gehen.
     
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  9. Denke so einen Quatsch könnte man leicht kippen. Wenn man irgendwo in der Pampa ein Grundstück hat und außerhalb der Ausgangssperre sich dort aufhält um Feuerwerk zu zünden, auf welcher Grundlage hat sich denn ein Land einzumischen?
    Coronakonformer und weniger belebt geht doch gar nicht.
    Das geht schon in eine Richtung wo man gewisse Grenzen überschreitet.
     
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  10. In M-V darf man ja auch nur noch auf eigenem Grundstück zünden und wer keines hat, hat halt Pech. Bei mir ist quasi die ganze Kleinstadt unbelebt und war all die Jahre kein Problem Sicherheitsabstände einzuhalten. Leider aber hat die Schwesig beschlossen, alle öffentlichen Plätze und Straßen zu verbieten, anstatt es wie üblich der Kommune zu überlassen, wo ich sicher wie gewohnt meine Reste hätte zünden können. Heißt für mich, selbst wenn das Verkaufs/Überlassungsverbot gekippt wird, habe ich weiterhin wegen ihr ein Problem, was mich bis zu 1000€ kosten könnte und ich im schlimmsten Fall dann noch gar nicht fertig wäre mit zünden und der Rest vielleicht noch konfisziert wird. Ich wohne wohl im falschen Bundesland und das obwohl wir mit die niedrigsten Zahlen haben.
     

  11. Du hast die Verletzungen durch Drahtkäfige beim Auspacken vergessen :)
     
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  13. habe das gleiche Problem, bin ja auch aus MV :( es ist einfach übertrieben das ganze :wall:
     
  14. Ja stimme da zu, dabei sagen Statistiken wie die aus Bayern, dass die Anzahl an Verletzten durch Feuerwerk überhaupt nicht fähig ist irgendeine Klinik zu überlasten und als verantwortungsvoller Silvesterzündler hält man eh von Natur aus Sicherheitsabstände ein und in den meisten Gegenden dürfte es eh kein Problem darstellen mit dem Abstand.Ich fühle mit dir.
     
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  15. was steht denn genau in der Verordnung ? FW im öffentlichen Raum verboten ? Es zählt nähmlich nicht alles zum Öffentlichen Raum
     
  16. Zum diesjährigen Jahreswechsel sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Auch der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist in diesem Jahr verboten. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallfrösche. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems so beschlossen worden.

    Steht in der FAQ zu Corona
     
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