News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ist der Zensur zum Opfer gefallen..:mad:
     
  2. Eijeijeijei.......dann ich ja auch nix finden wenn ich zurückblätter....
     
  3. Nun dann kann ich daran nichts ändern. Wer negatives darin sehen will wird es auch finden
     
  4. Ein aktuelles Amtsblatt ist nun veröffenticht worden. Thema Fahrscheine.
     
  5. Was meint ihr hier zur Regelung in BW, denkt ihr es ist rechtens, dass es komplett verboten ist, in der Öffentlichkeit zu zünden? Dass jede Straße eine verbotszone ist? Egal ob Schlossplatz in Stuttgart (was zurecht so ist) oder Sackgasse in „Hintertupfingen“?
     
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  6. Die Anzeigepflicht gilt für jeden Scheininhaber.

    Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber muss das beabsichtigte Feuerwerk innerhalb vorgegebener Fristen dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich für Feuerwerke der Kategorie F2 auf den Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember und bei den Kategorien F3 und F4 auf das ganze Jahr.

    Meine Anfrage zwecks Bayern bezog sich nur um das Abbrennen allgemein. Da man die Ausgangssperre immer auf die 4 eigenen Wände bezieht.
     
  7. Natürlich nicht. Wohn in Stuttgart. Da waren die Schwaben mal wieder überfleisig
     
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  8. Ich gehe mal davon aus, dass das Verbot an sich im öffentlichen Raum rechtskonform ist. Für kritisch halte ich das Pauschalverbot von Pyrotechnik, ohne genau darzustellen, welche Kategorie. Im Grunde begeht man aktuell eine Owi, wenn man Streichholz im öffentlichen Raum anzündet.
     
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  9. Sorry, wollte es gerade noch nachträglich einfügen - der Beitrag is weg... :(
     
  10. Na Moin, ich glaube meine Stadt ist damit auch raus.
    § 2 Pyrotechnik, Silvesternacht
    Abweichend von § 6a Abs. 3 der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Gera untersagt.
    https://unser.gera.de/wp-content/up...emeinverfuegung-der-Stadt-Gera_18.12.2020.pdf
    Wobei ich mich frage, was genau als Stadtgebiet zählt? Innerstädtischer Bereich oder alles bis an die Stadtgrenze.
     
  11. ich würde das als bis zum stadtende schild werten
     
    B!zzY gefällt das.
  12. Jedwede "Regelung" bzgl. eines kompletten Abbrennverbotes ist nichtig. Ergibt sich doch aber aus SprengG/SprengV.
    Ich verstehe die Fragen diesbezüglich nicht.
    Somit hinfällig...
     
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  13. Aber ich dachte das geht nicht ? Also Komplettverbot ? Zumindest der eigene Garten oder Grundstück des Miethauses wäre doch da möglich oder ?
     
  14. Ich Blick hier einfach nicht mehr durch. Ich könnte mich also im Ernstfall, auf die neue SprengV berufen?
     
  15. Kommt drauf an wo das Grundstück liegt, jemand hat es hier schon mal erwähnt und ich habe mich auch nochmal informiert. Privat ist eigentlich wirklich nur was eingezäunt oder abgeschlossen ist. Das "Stückle" oder Grundstück neben der Haustür, hinter dem Haus oder sonst irgendwo in der Nähe des Mietshauses sind "halb öffentlich". Prinzipiell wird dieser Teil eher zu öffentlich statt als Privat angesehen. Und wieso? Weil für jeden zugänglich. Wenn als Beispiel ein Postbote kommt dann betritt er ja das Grundstück... Die Frage ist nur wie die Bullerei am Ende entscheidet, wenn sie dir ne Strafe aufbrummen wollen. Könnte aber auch sein das dass Grundstück hinter einem Haus Privat ist, sofern es an keine öffentliche Straße angrenzt. Ist schwer da durchzublicken wegen der wirklich schwammigen Formulierung, deshalb Angaben ohne Gewähr.
     
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  16. Damit ist mMn die komplette Gemarkung der Gemeinde gemeint.
     
    GoldDragon gefällt das.

  17. Ich hab nix gegen Deine Idee, aber da müsstest du erstmal die Grundvoraussetzung für schaffen, sprich keine SPD, Grüne, CDU.
    Weil mit denen wird das nicht funktionieren.
    Such Dir ne Partei, und da reicht es ja schon wenn diese neutral Feuerwerk gegenüber wäre.
     
    Tibola, ViSa und Wavescape81 gefällt das.
  18. Stimmt rechtlich so. Das Grundstück muss gegen unbefugtes betreten gesichert sein. Wer auf Nummer sicher gehen will: einfach deutlich sichtbar mit Flatterband absperren und noch den Hinweis "Betreten verboten" dazu hängen. Das sollte eigentlich ausreichen.
     
    Feistelmatze und poison gefällt das.
  19. jein bei uns z.B. haben alle McGeiz Filialen in Berlin alle nonFeed Artikel in Folie eingewickelt damit nur noch die Food Artikel verfügbar sind um einer Sperrung zu entgehen - ich schaue mich mal heute im Kaufland um ob und welche Artikel evl. raus sind
     
  20. @Dexter: Mal eine Verständnisfrage, weil ich auch in Bayern wohne und etwas unklar ist wie das jetzt gemeint ist.

    -Darf man also auf Privatgrundstück zünden und das auch INNERHALB der Ausgangssperre (NACH 21:00 Uhr) WEIL man sich auf einem Privatgrundstück befindet ?
    -Und Darf man auf einer öffentlichen Straße auch zünden, aber VOR 21:00 Uhr ?
     
    Artor und Hobbyfeuerwerker18 gefällt das.
  21. Damit wären ja einige ganz schön im Ars.h gekniffen! Aber ich denke du hast recht das ist ein sehr interessanter Hinweis danke dir.Viele Häuser haben keine Umzäunung sondern wie ich eine offene Hofeinfahrt wo quasi jeder hochfahren kann somit wirds dann öffentlich.Ich versuche jetzt noch schnell günstig an Bauzäune zu kommen plus Flatterband um das sicher zu machen.
     
  22. Ja Du bist auf deinem Grundstück, es ist kein Abbrandverbot. Nur wenn es dein Landkreis/Komune untersagte. Solange du um 21 Uhr daheim bist. Hältst du dich daran von daher. Vor der Ausgangssperre kannst du dich draußen bewegen.
     
  23. Sowas findet man meist in der Hauptsatzung der Gemeinde. Stadtgebiet = gesamtes Gebiet der Stadt bis zur Stadtgrenze inkl. aller Ortsteile. Hier sogar mit Bild als Anlage 2: https://www.gera.de/fm/193/Hauptsatzung.pdf
     
    Pixel123 gefällt das.
  24. Aber es gibt ausgangsbeschränkung in bayern darf ich spazieren gehen und nebenbei Feuerwerk zünden?
     
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