News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Sponsor - Kein Feuerwerksversand 2020!
    Autsch
     
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  2. Da ich selbst Ex-Landwirt bin, Felder und co verpachtet, kann ich da nur voll und ganz zustimmen.
     
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  3. Warum können die nicht bis zur Urteilsverkündung warten......
    Na gut die brauchen bestimmt den Platz in ihrem Lager, aber normal hätten die Pakete da doch ohnehin bis zum 29. rumgestanden....
     
    Skunk und okean123 gefällt das.
  4. vielleicht gibt es ja schon ne Urteilsverkündung ?!
     
  5. Darf man in Bayern bis 21 Uhr auf der Straße zünden oder auch nur privat?
     
  6. Und mit welcher rechtlichen Begründung? Das Überlassen an einen Bevollmächtigten ist immer erlaubt. Natürlich muss der Aussteller der Vollmacht auch der angegebene Empfänger sein.
     
  7. Mon,
    also nach allen Recherchen der letzten Tage einschl. heute kann ich für Rheinland Pfalz "nur" ein Verkaufsverbot für F2 finden. Das abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist untersagt.
    Weiter schriebt dann meine VG dazu, ...auf ein privates abbrennen soll "verzichtet" werden. Dies gilt allerdings als Empfehlung, also das was ich an Material habe darf ich auf meinem eingefriedetem Grundstück verballern.
     
  8. #4933 PyroNetWorker, 21. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2020
    Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
    Selbst wenn direkt am Wochenende Klage eingereicht worden ist (man streitet sich hier darüber, ob das überhaupt vor Inkrafttreten heute/morgen geht, das weiß ich nicht) glaube ich nicht, dass schon heute ein Urteil gefällt wird.
    Mal abgesehen davon, dass bestimmt schon mehr durchgesickert wäre.
     
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  9. Dürfte ich denn auf den Feldwegen - also den Wegen die zu den Feldern hinführen und zwischen den Feldern verlaufen und die für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind - zünden?
     
  10. Vermutlich steht bei denen alles zentral und müsste jetzt an die einzelnen „unter Lager“ verteilt werden und die brauchen den zentralen Platz...
     
  11. Danke für deine Erläuterung !
     
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  12. Die Landesverordnung bin ich jetzt mehrfach durchgegangen. Das einzige was darauf einen Hinweis gibt ist folgendes:“Die zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO legen die Orte nach Satz 1 Nr. 2 fest und kennzeichnen diese.“
    Verordnungen | Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
    Legen die Orte: bedeutet also wir sperren die gesamte Stadt. Prima
     
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  13. Auch die brauchen Planungssicherheit, die ist nicht da, also wieso in dieses Thema noch Energie und Aufwand und damit Kosten stecken.
    Einfach klare Aussage dazu und fertig, ich würde es genauso machen.

    Och Leute so schwer ist das doch nicht auf DEINEM Grundstück oder auf einem Grundstück von dessen Besitzer du das OK bekommen hast, da können Sie es Dir nicht verbieten. Alles andere kann verboten werden, muss aber nicht ist halt lokal abhängig.
     
    motorbreath, PapaDigi_08 und ViSa gefällt das.
  14. Du musst spazieren gehen und nebenbei zünden, dann dürfte es passen. Aber nicht in der Innenstadt natürlich :)
    Such die Nähe zur Natur;)
     
    bestertagimjahr, okean123 und mfxmfx gefällt das.
  15. Leider Nein, die sind für den Landwirtschaftlichen Verkehr freigeben, also dürftest du da nicht mit dem Auto lang fahren, ausser du hast die Begründung, das du mitten im Feld wohnst und nur so zu deinem Haus kommst (Ein Blick auf den Perso und du stehst doof da)
    Oder musst zu deinem Feld weil du irgendwas nachschauen willst.

    Auf gut Deutsch, NEIN darfst dich nicht auf einem Landwirtschaftlichen Weg aufhalten, geschweige Feuerwerk dort zünden.
     
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  16. So tel mit ordungsamt.
    Laut der Dame Grundstück ja aber eine Einholung von Vermieter sollte man tun wer zur Miete wohnt Grundstück erlaubt aber wer ein Feld hat bzw Bauplatz neben an hat nicht auch wenn der Bauer oder platzwart wie auch immer ja sagt den es heißt ausgansperre und die bezieht sich nur auf dem eigenen Grundstück nicht wo anders
     
  17. Mir is das alles zuviel. :( bin ein seelisches Weichei, deswegen gerne Bierchen.
     
  18. Ich denke nicht, dass die Entscheidung noch dieses Jahr getroffen wird. Sollte es tatsächlich gekippt werden, ebnet das vielleicht den Weg für umfangreiche Schadenersatzforderungen im Januar.
     
    PapaDigi_08, mfxmfx und Jacki99 gefällt das.
  19. Sry aber wenn man nicht in etwa wüsste worum es geht könnt ich mit der Antwort nicht das geringste anfangen.
     
  20. Die Zeit ist wahrscheinlich wirklich zu knapp. Selbst bei einer positiven Entscheidung und Aufhebung des Überlassungsverbots werden wir sicher keinen richtigen Silvesterverkauf erleben. Teilweise kommen noch andere Schwierigkeiten wie Abholverbote usw. hinzu. Auch die Logistik wird in der Kürze der Zeit kaum gestemmt werden können. Ich sehe für die Händler und Importeure am ehesten die Möglichkeit von Schadenseratzforderungen im neuen Jahr. Mit ungewissem Ausgang, auch hier spielt die Zeit gegen sie.
     
  21. Nach der Entschädigung gleich noch Schmerzensgeld für uns Verbraucher hinterher.

    Silvester ohne Einkaufstour hinterlässt doch seelische Schäden.
    2021 wird sich anfühlen wie eine wöchentliche Zeitumstellung... "das Jahr wurde doch garnicht beendet." o_O
     
  22. dann geht es also "nur" um das überlassen. Die Verwendung und damit das zünden ist nicht untersagt. Wenn jetzt die zuständige Behörde vor Ort ein zünden nicht ausdrücklich untersagt (so wie bei mir) darf ich verballern was ich habe, das könnte heftig werden für die Nachbarschaft die jetzt auf ein "ruhiges" Silvester hofft :), da ich auf meinem Stammplatz (der öffentlich ist) ja nicht darf muss ich ja zu Hause zünden...
     
    Ritonli, Funkenweide und okean123 gefällt das.
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