Hinweis Änderung des Sprengstoffgesetzes wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von just4fun, 15. Dezember 2020.

  1. Was mich viel eher interessiert als das was der Bundesrat abgestimmt hat ist etwas ganz anderes und zwar:

    Es muss der rechtlich vorgeschriebene Weg für derartige Verordnungen genommen werden und dieser lautet:
    Ministeriums.ä. --> Bundesrat --> Bundestag --> Bundesgesetzblatt

    Sprich, um in Kraft treten zu können muss die Verordnung vorher erstmal noch in den Bundestag. Der hatte heute aber seinen letzten (regulären) Sitzungstag.
    Wäre also interessant zu wissen:
    1. kann der Bundestag so schnell wegen so einer "Lappalie" zu einer Sondersitzung einberufen werden?
    2. Welche Ladungsfristen für eine solche Sitzung gibt s denn eigentlich? ("Hallo in 1h ist Abstimmung." wird wohl rechtlich nicht ganz einwandfrei sein)
    3. Wie wahrscheinlich ist es, dass der ganze Spaß im Bundestag durchkommt?

    Das Bundesgesetzblatt ist leider recht schnell ;) aber man könnte ja mal seinem Bundestagsabgeordneten den Sachverhalt erläutern.



    Und Stand jetzt: Solange der Beschluss nicht rechtskräftig ist, ist alles wie jedes Jahr sofern Landesverordnungen nix anderes bestimmen.

    Nja, ich gehe erstmal was essen. Abgabe ist ja eh erst ab 29. erlaubt und ich versende nix sondern liefere ggf. selber aus :)
     
    KracherFan gefällt das.
  2. Freund reicht normalerweise wenn er 18 ist und du deine Gewerbeanmeldung dem Händler zugesendet hast... zumindest ist das in 2 von 3 Fällen bei mir so gewesen. Ne Vollmacht mit Ausweisfoto ist vielleicht hilfreich.
     
    Snajdan und John Mc Clane gefällt das.
  3. Bei aller Liebe, entweder bin ich zu dämlich oder zu blind,
    wo steht das von Freitag ?

    edit: Jetzt hab ich es gefunden.
     
  4. Habe es nochmal neu verlinkt damit man gleich dort landet.

    Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger
     


  5. hab es auf gemacht aber erlese da nichts neues als schon sachen die beschlossen sind oder irre ich mich jetzt xD
     
  6. Beschlossen heisst ja nicht Rechtlich bindend.
    Heute wurde es Offiziell bekanntgegeben im Bundesanzeiger und ist somit morgen Rechtskräftig.
    Damit kann auch erst ab morgen gegen die Verordnung geklagt werden wenn man dort Chancen sieht.
     
    Eisprincessin gefällt das.

  7. alles klar ja so verstehe ich es danke dir.. !!!
     
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