Jup. Und ich kenne einen der auch Klage einreicht. Ein sehr kleiner Lokaler Händler aus unserer Stadt. Falls jemand ernsthaft interessiert ist sich mit nem kleinen Obulus zu beteiligen und ihn Finanziell zu unterstützen wären wir sehr dankbar. Dafür könnt Ihr euch an mich wenden. Transparenz wird natürlich gewährleistet. Viele Grüße
Ich bin immer noch optimistisch, dass alle vor dem Verbot getätigten und bezahlten Bestellungen abgeholt werden dürfen. Alles andere passt nicht in mein und ich denke mal fast aller Rechtsverständniss. Aber was weiss ich...
Go Express wird keine Feuerwerksartikel ausliefern. Wurden gerade darüber informiert. Fahren ja glaub größtenteils Pyroland usw. Edit: Da war schon jemand schneller mit der Nachricht
Wenn GO aber am 21.12 alles absagt, kannste vergessen dass die nach dem 23. noch ihre ganzen Kapazitäten frei kriegen.
Ich meine:.. dann generell abgeholt und theoretisch auch ausgeliefert werden dürfen. Auslieferung vom grossen Logistiker kannst wohl knicken. Der Drops ist nachvollziehbar gelutscht.
Sorry für den komischen namen hab mich mehr oder weniger im eilverfahren angemeldet. WIe siehts eig mit Niedersachsen aus? Hab gelesen das Gericht dort hat die Corona-Schutzverordnung bzg feuerwerk gekippt... Wurde das bereits wieder rückgängig gemacht oder ist stand jetzt der Verkauf wieder gestattet ? Und gilt das jetzt nur für Lüneberg oder für ganz Nieders. ? Weiß da einer was? Hab mich selbst versucht zu informieren aber ich bin einfach nicht zu gebrauchen was Internet-Suche angeht... Hab ein paar artikel gefunden aber die langen Texte haben mich mehr verwirrt als vorher. Sorry wennms das falsche thema dafür ist.
Was hat denn Go sonst zu tun ausser Feuerwerk liefern. Weil ein Störfaktor nicht schon reicht, schießen die vorab auch noch quer. Wenn geliefert werden darf und die liefern nicht, werde ich in Zukunft nicht mehr online was ordern. Frechheit. Die habens wohl nicht nötig. Die vergessen wer hier das Huhn und wer das Ei ist.
Es wurde nur das öffendliche Abbrandverbot gekippt. Das Überlassungsverbot wurde vom Bundesrat Bundesweit beschlossen.
laut MDR können wir z.B. in Bayern aus der Wohnung und vom Balkon aus böllern und die müssen es ja wissen als staatlicher öffentlicher Rundfunk Silvester 2020: Feuerwerk oder Böllerverbot - was gilt wo? | Das Erste Zitat: Geböllert werden kann also nur auf Privatgrundstücken oder von der eigenen Wohnung aus.
Ein Bier am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen. Für ein kühles Blondes ist es niemals zu früh . Bleibt mir aus gesundheitlichen Gründen momentan leider verwehrt, ansonsten würde ich versuchen mir die ganze ******e hier schön zu trinken .
Irgendwo im Imperium ist es immer nach Vier . Ansonsten zieht die Regel für Frühschoppen und Fußball. Wenn das mit Go so stimmt, wird es natürlich düster. Möglicherweise können die das ohne sicheres Wisen nicht leisten. Echt sch...... schade alles.
Dacht ich mir da auch irgendwie. Heißt also Verkaufsverbot gilt weiterhin. Gibt es irgendwen, der dagegen Klagt und wichtiger, ist da schon ein Urteil gefällt worden oder sind sozusagen alle Züge abgefahren für dieses Jahr auf rechtlicher Ebene?
Ja die Zeit vergeht heute irgendwie kaum. Ich glaube, ich mach mal wieder Klingelstreiche bei der Polizei. Ich finde das immer total lustig wenn die rauskommen und dann ist da gar keiner mehr.... hihihihi
GUt zu wissen dass ich zumindest nichts übersehen habe. Danke für die Auskunft. Ist vermutlich leichtsinnig aber ich versuch fest dran zu glauben, dass irgendjemand da oben dieses Gesetz doch noch kippt oder zumindest auflockert nach dem Motto 1 Rakete pro mann oder so. Das ist böse. Die machen auch nur ihren Job in ihrer mangelhaft gewarteten Vorkriegswarte....
Schräg ja. Man könnte ja vom Balkon aus einen 100 Böller Schlag machen. Einfach 100 China Böller D nach und nach rauswerfen. Da wird gleich die Wiese fürs nächste Frühjahr gedüngt. Die Nachbarn freuen sich. Ich bin schon ganz gespannt, wie das so an Silvester alles so wird...
Hi leute wo auf der seite stehe ich was wie morgen eingereicht wird ? seh das nur den beschluss vom 18.12 Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger
So, nachdem ich jetzt alle Behörden abtelefoniert und letzt beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hängen gelassen wurde, weil Feierabend bin ich Gaudi schlau wie zuvor. Keine kann mir sagen, was alles unter den Begriff pyrotechnische Gegenstände fällt. Scheinbar begehe ich bereits eine Straftat wenn ich auch nur F1 zünde. Ich werde noch irre. Hatte bei Röder extra F1/P1 nachgeordnet