News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Flexpress! :D:p
     
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  2. Genau.. Restezünden. :bleye::crash:
     
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  3. Bzgl. dieser Thematik würde ich mir übrigens keine Sorgen machen. Wie sich das zumindest bei @Inliner39 (Postenhandel Nord) anhörte, stehen die Anwälte der Händler miteinander in Kontakt und arbeiten bzw. arbeiteten eine Strategie aus, um gegen das Verkaufs- und Abgabeverbot vorzugehen.
    Die werden sich schon ihre Gedanken gemacht haben und sind immerhin Profis auf ihrem Gebiet.
    Ich auf diesem Gebiet übrigens nicht, deshalb stelle ich mal die Frage in den Raum: Vielleicht wurden ja sowohl vor dem Verfassungs- als auch vor dem Verwaltungsgericht Klagen eingereicht?
    Vielleicht handelt es sich aber auch einfach um ein Missverständnis. Immerhin könnte man beides mit "BVG" abkürzen....
     
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  4. Vielleicht haben wir ja Glück und irgendein besonders fähiger Politiker kommt noch auf die Idee, Feuerwerk, im Beisein seiner Parteianhänger, in einem großen Feuerhaufen zu verbrennen...
     
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  5. Das wird schon aus wirtschaftlicher Sicht kein Händler machen. Ich kenne nur die vertragliche Situation bei Comet, denke aber alle großen Hersteller haben da ähnliche Konditionen.
    Und bei Comet ist es seit ein paar Jahren so, dass retourniertes Feuerwerk auch zu einem Teil in Rechnung gestellt wird. Genauer gesagt sind bei über 30% Retoure 15% des Wertes als Bearbeitungsgebühr fällig.
    Auch dieses Jahr bei 100% Retoure verzichtet Comet nicht darauf, ist aber "gnädig" und verlangt nur 7%. ABER nur wenn die Paletten noch originalverpackt sind. Selbst wenn nur die Folie entfernt wurde ist schon eine höhere Gebühr fällig, wurde etwas entnommen noch mehr. Da lohnt sich das bisschen F1 raussuchen und verkaufen leider nicht.
     
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  6. PyroRob aus Halle (Saale) zieht vor das Bundesverwaltungsgericht!

    Ich hatte es vorhin schonmal mitgeteilt das ein kleiner Lokaler Händler den Klageweg bestreitet. Heute hat ein top Anwalt aus Halle (Saale) den Auftrag von "PyroRob" bekommen gegen das Bundesweite Feuerwerksverkaufsverbot zu Klagen!

    So ein Verfahren ist sehr kostspielig, deshalb hat PyroRob einen MoneyPool eingerichtet um zumindest etwas die kosten abzufedern.

    Jeder Cent zählt! Beteiligt euch bitte, ich werde euch hier fortlaufend über das Verfahren unterrichten.

    Klage gegen das Feuerwerk Verkaufsverbot

    Beste Grüße aus Halle (Saale)
     
  7. Naja die Krankenhäuser sollen ja nicht überlastet werden von der Feuerwehr war keine rede ...

    Das wird schwierig, weil dann genau dass passiert was eigentlich verhindert werden soll, nämlich dass sich alle um die verbliebene Pyrotechnik "kloppen", konzentrieren und natürlich dabei kuscheln?!

    Ausserdem wurde dieser Kurs ja jetzt von der Regierung angefangen, du kannst davon ausgehen, selbst wenn ein Gericht das Kippen sollte, dass die dann direkt weitermachen mit der nächsten Änderung, Verordnung oder was auch immer, ansonsten wären ja all die Wähler, für die man das macht, sauer und beleidigt, nicht gut!
     
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  8. Gibt es da noch eine Quelle wo der link herkommt?

    Paar Euros würd ich defintiv spenden
     
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  9. Mehr als die aktuell nahezu ausgebuchte Abholung in Delmenhorst kommt da wohl kaum bei raus.
    Dortmund ist bereits raus, BR hat die (vermutlich identische) Abholstation in Gronau bereits gestrichen.. Macht euch nicht mehr zuviel Hoffnung das eine erfolgreiche Klage auch noch etwas bringt.

    Comet hatte in diesem Jahr bereits Sonderkonditionen/-Regelungen für den CoronaFall eingeführt.
     
  10. Hm... Eigentlich könnten doch, sofern das Überlassungsverbot gekippt wird, die ganzen YT Influencer mal was für ihre Sponsoren tun und die Pakete ausliefern... :cool:;)
     
  11. #5136 Pumuckel Pyros, 21. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2020
    [

    Da bleibt Händel Saul Trauermarsch
    Eine sehr einfühlsame Komposition von Händel Saul Trauaermarsch der Trauer entsprechend wenn von etwas sehr liebstes zu Grabe getragen wird!



    https://www.youtube.com/watch?v=uie8t4-qmeE

     
  12. Tja, die Zeit steht dann auf unserer Seite :p:rolleyes:. Und auch so gibt's nach wie vor die Hygienemaßnahmen mit Abstand etc. das halten die Händler ein. Und klar wird es einen Ansturm geben, aber da sind die da oben selbst schuld. Die Politik hat halt komplett versagt aus meiner Sicht ...

    Auch so...schau dir die Postfilialien an... überall gibt es einen riesen Ansturm. Kurz vor dem Lockdown in Berlin, am Alexanderplatz...was da los war weil alle schnell noch was besorgen wollten. Ist alles das gleiche...
     
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  13. Der Fachhandel wird nicht öffnen dürfen. Egal ob das Verbot gekippt wird oder nicht. Das verbieten die Verordnungen bzgl. der Ladenöffnungen.
    Das Einzige was bliebe, wäre der Versand oder die Abholung. Letztere ist z.B. in Baden-Württemberg auch nicht erlaubt.
     
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  14. Genau, ich hoffe ja noch auf Abholung
     
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  15. Siamesischer Zwilling ist ja immer meine Theorie :dontthinkso:
     
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  16. Stimmt, das habe ich ja total vergessen...
     
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  17. Hi. Na klar. Kontaktiert PyroRob direkt selbst und er kann es euch bestätigen. Ich will mal noch schauen das wir dann auch anonymisiert die Verfahrensdinge hier mitteilen.

    PyroRob ist ein Kat.F3 Händler aus Halle (Saale), dieses Jahr erstmals mit F2 Shop. Wir haben gestern lange beraten und er hat heute den Schritt gewagt zu klagen.

    Kontaktieren könnt Ihr ihn bei FB oder über seine Homepage.

    Pyrorob Feuerwerke

    Auch ein lokales Medium für das ich selbst tätig bin hat bereits mehrfach über Ihn berichtet.

    „Pyro Rob“ bangt um Existenz: Onlineshop für Silvesterfeuerwerk eröffnet – Du bist Halle

    „Pyro Rob“ lässt es krachen – Am Silvesterabend um 19 Uhr in der Silberhöhe – Du bist Halle

    Er sucht nun Unterstützung die die kosten etwas mit abfedern.

    Grüße
     
  18. Doch, gegen Bundesrecht und Verordnungen auf Bundesebene bleibt, wenn man die Regelung direkt anficht, grds. nur das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht ist für Normenkontrollen grds. nicht zuständig.
     
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  19. Unanfechtbar seitens des OVG heißt ersteinmal die Revision/Berufung ist nicht zulässig!
    Das Urteil gilt aber nach wie vor nur für Niedersachsen.

    Wenn jetzt das OVG von Hamburg zu einem gegenteiligem Urteil kommt - was ja im Prinzip jetzt sogar möglich wäre -, dann wäre theoretisch der Weg zum BVG oder evtl auch zum BGH frei. Zumindest gehe ich davon aus, da ein Bundesrecht betroffen ist (SprengG und SprengV) und ein Bundesgesetz (IFSG) genutzt wird wäre es denkbar, daß auch ein Bundesgericht die letztinstanzliche Entscheidungsgewalt hat - dürfte zeitlich dann dieses Jahr aber extrem knapp werden und mit Sicherheit auch sehr kostenintensiv.
    (Normalerweise ist bei Landesverordnungen bei den Oberlandesgerichten Schluß)
     
  20. Das vermute ich auch. Letztes Jahr hat ein kleinerer Shopbetreiber auch bei GO! in die Röhre geguckt und musste Aufträge stornieren, während von den Großen alles munter ausgeliefert wurde.
     
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  21. Die verantwortlichen die das Feuerwerksverbot durchgesetzt haben denen ist einfach nicht bewusst was sie mit ihrer Entscheidung alles anrichten. Der kleine Gesetztreue Bürger ist wie immer der darunter leiden muss. Das es Menschen gibt die kein Feuerwerk mögen ist okay für mich, das toleriere ich ja auch. Aber diejenigen die es beruflich mit voller Leidenschaft betreiben und davon leben den kann man doch nicht von heute auf morgen so drastisch den Geldhahn zu drehen. Eine Kopflose Handlung von den Verantwortlichen das von Anfang bis zum Ende mit drastischen Konsequenzen für die Händler nicht überlegt wird bzw. wurde !
     
  22. Ich habe übrigens eine Antwort von Weco bekommen. Frage war, ob die als großer Hersteller auch klagen gegen das Verbot.

    Antwort:
    Wir prüfen aktuell verschiedene Maßnahmen. Im Vordergrund steht für uns dabei aktuell die Existenz unseres Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze.
     
    x.pyro1995, PyroDroid und Tibola gefällt das.
  23. Da war ja von auszugehen
     
  24. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn er den Link auf seine Website stellt, das dürfte dem etwas mehr Seriosität verleihen ;)
     
    ViSa und Shizm gefällt das.
  25. Da fehlt am Ende echt nur noch: "Bitte nicht antworten, dies ist eine automatisch generierte E-Mail."
     
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