News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. mittlerweile habe ich auch das Gefühl, dass Klagen auf Schadensersatz wohl aussichtsreicher sind als das Verkaufsverbot rechtzeitig zu kippen, auch für die Onlineshops/Fachhändler.
     
    x.pyro1995, ViSa und GoldDragon gefällt das.
  2. Jo richte Ihm direkt aus. :)

    Das war jetzt alles nur erstmal recht schnell zusammengeflickt um es anlaufen zu lassen.
     
  3. Ich habe lange überlegt ob ich es schon heute schreibe, aber irgendwie hab ich ein Mitteilungsbedürfnis. Bereits am Sonntagabend habe ich meine Stadt bezüglich des Komplettverbots von Feuerwerk im öffentlichen Raum angeschrieben (sind in Hessen und die Landesverodnung schreibt nur von belebten Plätzen) also erwarte ich eine Verordnung mit Details von der Stadt.

    Leider habe ich heute gar keine Antwort erhalten!

    Ich habe mich Mal ausgedrückt wie die werten Politiker selbst immer reden und auch vorerst nur auf F1 bezogen (erstmal den Ball flach halten), Mal sehen ob überhaupt was kommt....

     
    BaerenundEukalypten gefällt das.
  4. Ich bins übrigens nicht:dontthinkso::confused:
     
    Tibola und H3ISENB3RG gefällt das.
  5. Ich könnte mir gut vorstellen das die "größeren" Shops einen anderen Vetrag mit GO! haben. Ich kenn mich da wenig aus aber können die Händler dann noch beim Versanddienstleister Schadensersatz einklagen wenn es gekippt wird und die nicht ausliefern ? Schliesslich hat man ja einen Auslieferungsvertrag ...bzw vermute ich das mal stark
     
  6. Haha. Deshalb steht bei dir auch 02... :D
     
    PyroRob02 gefällt das.
  7. Warum macht GO! bereits vor den Klagen einen Rückzieher? Ich verstehe es einfach nicht. Eine Onlinebestellung hat doch absolut gar nichts mit der Infektionsgefahr zu tun, eher im Gegenteil. :confused:
     
    okean123 gefällt das.
  8. Wenn der Verkauf an Leute mit Gewerbemeldung und/oder Vollmacht erlaubt ist...ich würde als Händler einfach jedem meiner Kunden ne Vollmacht zum Kauf austellen und fertig :D
     
  9. Das wird logistische Gründe haben,wir haben bereits den 22.12 und am 29.12 wäre normal der Versand gestartet. Ich gehe davon aus, dass wegen der Situation alle Pakete in Niederaula sind und nicht wie sonst verteilt wurden auf die einzelnen Zielstationen (man müsste ja im Fall der Fälle dann wieder alles nach Niederaula schaffen um es da sortieren und an die einzelnen Händler zurück zu schicken.). Bedeutet, es ist einfach zu knapp um es logistisch zu stemmen, sagen wir Mittwoch würde es gekippt werden, dann wäre nen halber Donnerstag und der Montag bzw. bisschen Sonntag zur Verfügung und das bei mehreren Tonnen an Feuerwerk.
     
    ViSa gefällt das.
  10. Hallo zusammen,

    folgendes ist die aktuelle Bestimmung für Silvester in Bayern:

    "Auch in Bayern gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens. Geböllert werden kann also nur auf Privatgrundstücken oder von der eigenen Wohnung aus. Wie das Böllerverbot im Freistaat umgesetzt wird, sollen die Städte und Kommunen selbst entscheiden."

    So wie ich das verstehe darf Feuerwerk an Silvester vor 21 Uhr auch außerhalb des Privatgrundstücks gezündet werden, solange es sich um Straßen und Plätze handelt, die nicht von der Stadt oder der Kommune als Verbotszonen ausgewiesen wurden.

    Unabhängig von der Ausgangssperre gilt bayernweit ja auch eine Ausgangsbeschränkung zwischen 05 Uhr und 21 Uhr.
    Um in dieser Zeit die Wohnung verlassen zu dürfen reicht schon ein "triftiger Grund" wie Spazierengehen etc. aus. Man darf sich auch mit einem weiteren Haushalt treffen, wobei die Höchstzahl von 5 Personen nicht überschritten werden darf.

    Man dürfte z.B. um 18 Uhr an Silvester sich mit einer weiteren Person treffen und/oder Spazierengehen und nebenbei Feuerwerk auf erlaubten Plätzen/Straßen zünden. Der triftige Grund in diesem Fall wäre ja das Spazierengehen. Nebenbei wird Feuerwerk gezündet.

    Ab 21 Uhr ist dann schluss draußen. Feuerwerk ist dann nur noch auf dem Privatgrundstück erlaubt. Das verstehe ich ja.

    Mir geht es um die Zeit vor 21 Uhr. Bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe.
    Vielleicht könnt ihr mir da helfen?

    Danke schonmal im Voraus.
     
    Gattaca303 gefällt das.
  11. Die Unfallverhütung springt mir quasi nackelig ins Gesicht... das wir da nicht eher drauf gekommen sind. :rolleyes:
     
    PapaDigi_08, jakobsgd, okean123 und 6 anderen gefällt das.
  12. So eine neue Email von PyroStern:


    Liebe Kunden,

    so, wie es aussieht, wird es leider nicht möglich sein, Eure Bestellungen auszuliefern.

    Durch eine Änderung des § 22 der 1. SprengV ist eine Überlassung an Verbraucher in diesem Jahr nicht möglich.
    Bedeutet: Wir dürfen Eure Bestellungen nicht ausliefern.

    Wir sprechen zwar nach wie vor mit Anwälten, Behörden und mittlerweile auch mit der Politik, aber es wird sich wohl kurzfristig nichts daran ändern lassen.
    Sollte es dennoch eine Änderung geben, werden wir die Bestellungen zeitlich nicht mehr versenden können, da hier Dead-Lines der Transportunternehmen greifen werden.

    Daher kommen wir nun mit der Bitte auf Euch zu, Euch eine dieser 3 Möglichkeiten auszuwählen:

    1. Ihr könnt Eure Bestellung kostenfrei bis zum nächsten Silvester bei uns Einlagern

    2. Ihr storniert Eure Bestellung, und wir zahlen Euch den Betrag selbstverständlich zurück

    3. Ihr erhaltet für unseren Shop einen Gutschein

    Bitte informiert uns kurz per Email, über Eure Wahl.

    Wir bitte Euch im Falle eines Rückzahlungswunsches KEINEN Fall bei Paypal zu eröffnen, da dies die Rückzahlung über unsere Warenwirtschaft blockiert, und die Bearbeitungszeit leider zusätzlich verlängert.
    Die Option des Käuferschutzes bei Paypal habt ihr übrigens auch noch in ein paar Tagen, nach Weihnachten, da wir ja eh erst am 29.12. hätten ausliefern dürfen.
    Ihr werdet diesen aber nicht in Anspruch nehmen müssen.
    Ihr dürft also beruhigt sein, die Abwicklung ist von uns aus damit garantiert.
    Wir garantieren hier zusätzlich nochmals, das alle o. g. Möglichkeiten definitiv zur Verfügung stehen.

    Wir bitten Euch für die Abwicklung um ein paar Tage Zeit, um dies alles über die Weihnachtstage zu erledigen.

    Solltet ihr Euch bis Mittwochvormittag nicht gemeldet haben, fangen wir an, die Bestellungen von uns aus zu stornieren, und eine Rückzahlung zu veranlassen.
    Wir werden dabei zeitlich rückwärts arbeiten und mit der jüngsten Bestellung anfangen.

    Bitte habt ein wenig Geduld; es wird in den nächsten Tagen für uns sehr viel zu tun sein.

    Wir bitten nochmals um Verzeihung für dieses Durcheinander, das vom Gesetzgeber initiiert wurde.
    Wir wünschen Euch frohe und besinnliche Weihnachtstage, und einen guten, aber vermutlich leisen und dunklen Rutsch ins Jahr 2021.
    Wir würden uns sehr freuen, Euch auch in den nächsten Jahren als Kunden in unserem Shop begrüßen zu dürfen.

    Viele Grüße sendet Euch

    Euer PyroStern – Feuerwerk Team
     
  13. Ja, so stimmt das meines Wissens nach.
    In Oberbayern habe ich keine Anzeigeerlaubnis bekommen, aber in der Oberpfalz schon. Dort hat das Gewerbeaufsichtsamt mir ein Feuerwerk auf privatem Grund um 16:30 unter Einhaltung aller Maßnahmen inklusive daheim sein um 9 Uhr erlaubt (ich muss dafür zwar 3 bis 4 Stunden rumfahren, aber was will man machen^^).
     
  14. #5164 GoldDragon, 22. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020
    Vielen Dank! Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu!
    Dann hoffen wir mal, das die Sache gut ausgeht.

    Allerdings ist es für die Masse jetzt auch egal, weil die Logistik Unternehmen das schlicht nicht mehr schaffen, Im besten Fall also noch Abholung und lokale Auslieferung. Das ist echt blöd.

    Ich werde jetzt lieber planen, wann und wie die Reste zum Einsatz kommen. Wo weiß ich ja.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
  15. Eines ist sicher: Jetzt wissen wir wenigstens für irgendwann mal später, mit was zu welcher Instanz
     
    GoldDragon gefällt das.
  16. Pyrounion war gestern in Karlsruhe beim Verfassungsgericht ,so wie es aussieht ohne Erfolg.
     
  17. Woher hast du die Info?
     
    okean123 und DirtyHenri gefällt das.
  18. Ich muss bei den Beiträgen immer an die Hydra aus Hercules denken:

    Hydra (Disney)

    Weiß auch nicht warum, vielleicht wegen den vielen Ausrufezeichen? :oops:
     
    H3ISENB3RG und Santa Claus gefällt das.
  19. Mein Gast hat als Knallersatz einen Talisker 18 gekauft. Wenn wir den "reinzünden", dann könnte es tatsächlich zu einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitssystems kommen. :p
     
    matzeW und oppfa gefällt das.
  20. #5170 ViSa, 22. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020

    So ist es leider.

    Die Logistik braucht entsprechende Vorlaufzeiten. Ausserdem können die kein Gefahrgut massenhaft auf lange Zeit zwischenlagern und bis auf den letzten Drücker damit warten ob eine eventuell positive Entscheidung gefällt wird.

    Der Versandhandel ist für dieses Jahr definitiv gelaufen ..
    Selbst wenn zu unseren gunsten entschieden würde, beträfe es nur die Selbstabholer. Die würden ihre waren dann wohl noch erhalten ..
     
    PapaDigi_08, GoldDragon und DieEngel gefällt das.
  21. So langsam glaube ich nicht mehr daran das es was wird zwecks Abholung der Bestellung.
    Selbst wenn die klagen erfolg haben ist es von der Logistik her garnicht machbar. Bis zum Verkauf sind es noch 2.5 Werktage, heute nicht mitgerechnet. Wie sollen die Händler das stemmen?
     
  22. Quelle dafür?
     
    Extremfireworks96, GoldDragon und Yanky01 gefällt das.
  23. Gegen das Verkaufsverbot (SprengV) kann aber erst ab Heute (Dienstag 22.12.2020) geklagt werden da dieses jetzt erst rechtskräftig geworden ist, vorher klagen geht nicht!
     
    okean123, Sandy und Hobbyfeuerwerker18 gefällt das.
  24. FB Seite vom Inhaber von Pyrounion.
     
  25. Moin Jungs.
    Ja die Sache mit Versand und den Verboten ist zum kotzen....

    Aber mal ne andere Frage.

    Ich hab bei einem Berliner Onlineshop gestern um stornierung gebeten, die 14 Tage frist zum Widerruf ist auch gewahrt und zusätzlich gibt es sogar 2 gute Gründe zur Stornierung, obwohl ich laut AGBs keinen Grund innerhalb von 14 Tagen angeben muss.

    Nun wurde mir sallopp gesagt, eine Stornierung sei nicht möglich, bei allem Verständnis für meine Situation dass ich ab Donnerstag in Kurzarbeit bin und halt sparen muss, säßen wir ja alle im selben Boot, und man solle doch zusammenhalten.
    Ja, ist ja schön, doch wieso soll ich als Privatperson mit meinem gezahltem Geld denn deren unternehmerisches Risiko mittragen?

    Dann wurde noch gesagt, meine Ware sein schon bei GO! und sie hätten kein Zugriff darauf, deshalb geht es nicht zu stornieren. Und durch due Hintertür wurde ich auf von denen festzulegende Bearbeitungsgebühren verwiesen, wenn ich weiter auf eine Stornierung poche.

    Bei allem Verständnis für die Händler, aber das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit.
    Bitte haut mich jetzt nicht
     
    Mrpyrofreak99, Tibola, Alohajoe und 11 anderen gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden