News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Auf der privaten Seite? Weil bei Pyrounion direkt steht nix?!
     
  2. Ja .
    Kurz danach , kam dann der letzte Beitrag auf der Pyrounion Seite der wohl das Ergebnis zeigt.
     
  3. Ich hab gerad ein Dejavu...
     
  4. Du sprichst in Rätseln. Ein entsprechender Beitrag ist nirgends zu finden und wie ein Vorredner bereits sagte, ist eine Klage gegen das Überlassungsverbot erst seit heute möglich.
     
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  5. Selbes Problem bei Dir?
     
    Jacki99 gefällt das.
  6. Gewöhnt euch doch bitte bitte an wenn Ihr hier irgend etwas verbreitet, das Ihr dann auch eine entsprechende Verlinkung gebt.
    Aus dem Nähkästchen plaudern können wir alle. Es bleibt dann einfach übersichtlicher und es entstehen auch nicht die Fragen woher man es hat. Das sind zwei bis vier Mausklicks, copy and paste.........

    Und storniert doch nicht, das Geld wäre doch eh im Himmel gelandet. Freut euch das Ihr nächstes Jahr keinen Stress mit den Einkäufen habt.
     
  7. Die Frist läuft eh erst ab Erhalt der Ware.
    Da eh nichts zur Auslieferung kommt, sollte ein Widerruf bzw. eine Stornierung problemlos möglich sein. In ein paar Tagen kommen die Pakete eh zu denen zurück.
    Eine etwaige Gebühr ist auch nicht rechtens.

    Stornierungsgebühren bei Fernabsatz
     
    okean123 gefällt das.
  8. Wäre auch zu Silvester in Gera und bin total enttäuscht. Ist es überhaupt zulässig aufgrund der Corona-VO das abbrennen im gesamten Stadtgebiet zu verbieten? Das Verbot entbehrt jeglicher Grundlage, wenn es sich nicht um Plätze mit hoher Personendichte handelt. Zum kotzen.
     
    wauzi307 gefällt das.
  9. Ist hier OT; ich vermute es mal. Such mal nach dem Onlineshop Bewertungs-Thread. Dann wirst du sehen ob es der selbe Shop ist. Will hier nicht falsche Welle machen da es sich bei mir dann geklärt hatte.
     
  10. Sehe ich auch so.
    Es gibt die Frisr ab Erhalt der Ware und zusätzlich räumen sie ein freiwilliges Widerrufsrecht bis 14 Tage nach Bestellung ein.
    Dort wird darauf verwiesen, dass es kostenfrei ist solange denen in den 14 Tagen noch keine Kosten entstanden sind, sonst gibt es einr Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach deren Aufwand und Kosten ergibt.

    Da es aber ein behördliches Verbot gibt, ist dieser Passus doch hinfällig.
    Und erzählen, dass meine Ware schon bei GO! sei und sie krinen Einfluss darauf hätten, kann jeder.
    .Und selbst wenn es so wäre, ich habe aks Kunde das Recht zum Widerruf und zur Stornierung.
     
    motorbreath und DieEngel gefällt das.
  11. Glaub mir wenn Pyrounion.de was endgültiges hätten, würden sie es auch öffentlich machen. Es gibt ja auch mehr gegen das Sie klagen, daher ganz ruhig und abwarten. Und nicht irgendwas hinein interpretieren
     
  12. So schnell kann es also denn doch gehen... Grade kam die endgültige Antwort von Aldi das auch sie nichts verkaufen können:cry:

    Da muss ja gestern schon einiges Passiert sein wenn Mann mal so beobachtet:bad::cry: aber die gedruckten Flyer wo das feuerwerk dien ist sollen wohl dennoch ausliegen da für ein neu druck keine zeit mehr ist:rofl: also für alle die dieses Jahr festhalten wollen:schacka:
     
  13. Genau, denn in dem Post auf dem Profil steht noch alles auf "Hoffen".

    Also mal nicht so viel Käse verbreiten. Und Leute unterstützen die Klagen! Falls noch jemand ein paar Kröten übrig hat, F2/F3 Händler PyroRob aus Halle freut sich aktuell über jeden Cent das auch seine Klage gegen das Feuerwerksverbot ihm nicht noch endgültig das Genick bricht. Aber keiner will was unversucht lassen.

    Wer unterstützen kann:

    Klage gegen das Feuerwerk Verkaufsverbot
     
    Pyromane 1970 und DieEngel gefällt das.
  14. Das währe immer noch besser als garnichts...
    Es Bleibt spannend :narr:
     
  15. Ich hab jetzt mal die letzten paar Tage die Augen verschlossen und Feuerwerk ignoriert. Aber so ganz sicher bin ich mir jetzt immernoch nicht was ich darf oder was nicht. Ich werde Silvester in Schleswig-Holstein verbringen. Aber darf ich nun zünden und wenn ja wo?Nur Privatgrundstück ? Ich wollte auf einen Feldweg gehen, darf ich dort auch ? Manche Quellen sagen ja andere wieder nicht ? On der Stadt bzw Dorf ist es nicht erlaubt oder ?

    Und noch ne andere Frage. Meine Restbestände befinden sich in Sachen, darf ich diese quer duchDeutschland transportieren?

    Danke
     
  16. #5191 tabsi, 22. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020
    Bestimmung - Beförderungspapier......besser ist das !

    Lese er sich hier ein. Und zu Schleswig Holstein, es ist erlaubt, mach dich schlau für den Kreis wo du feiern willst, in Neumünster zum Beispiel kann ich noch gar nix finden. Hier haben sie zwar Anfang Dezember was im Stadtrat diskutiert, aber auf der Homepage von Neumünster ist über Einschränkungen noch nix zu finden. Und auf Feldwegen ? Ist ja immer so eine Sache, die gehören ja meistens irgendwem, einem Bauern, dem Land, keine Ahnung wem. Ich werde dieses Jahr mein Grundstück nicht verlassen. Der Garten wird dann zwar sehr komisch aussehen, aber das wird meine Frau überleben.
     
    GoldDragon und TOMQX gefällt das.
  17. Ich würde es ja als unverhältnismäßig auslegen. Belebte Plätze usw. sind bereits durch die ThüringerV festgelegt gewesen. War gestern im Gespräch, mit allen in Gera zuständigen Behörden. Es wurde darauf verwiesen, dass Gera das Recht wahrnimmt genannte Plätze zu erweitern. Ob es nun verhältnismäßig ist das gesamte Stadtgebiet zu sperren möchte ich stark bezweifeln. Ich blieb letztlich beim Verwaltungsamt für Verbraucherschutz in Erfurt hängen, Abteilung bereits im Feierabend. Ich rufe nachher gleich an. Möchte zumindest in Erfahrung bringen, ob es mir verboten ist, F1 zu zünden. Soll mir einer erklären, inwiefern Hummeln und Wunderkerzen zum Infektionsgeschehen beitragen.
     
  18. richtig so... papa ist auch schon rdy das kleine dorf an silvester zu unterhalten ...
     

    Anhänge:

  19. Zur Info für die Münchner, weil im Merkur und der TZ geschrieben wurde, dass das Abbrennen von Feuerwerk aus dem eigenen Garten verboten sei, da dies kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung sei.

    Ich habe daraufhin die Kreisverwaltung angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass der Garten, Hof etc. zur Wohnung gehört und es keinen triftigen Grund brauch um mich dort aufzuhalten.

    Die Antwort:
    Sehr geehrter Herr....

    grundsätzlich besteht in Bezug auf das Abbrennen von Pyrotechnik folgende Regelung:

    Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Faktisch ist damit das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ausgeschlossen. Damit ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf privaten zur Wohnung gehörenden Flächen, z.B. im eigenen Garten möglich. Hierbei sind in jedem Fall alle privatrechtlichen Vorschriften (z.B. Hausordnung), die Schutzvorschriften nach dem Sprengstoffrecht (z.B. kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen usw.), die Hinweise der Hersteller (Mindestabstände usw.) und die Vorgaben der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (ins. Kontaktbeschränkungen) zu beachten. Selbstverständlich dürfen nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden.

    Ferner ist zu beachten, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung (klassische Silvesterkracher ohne Lichteffekte) an Silvester überall innerhalb des Mittleren Rings und damit auch auf dort befindlichen privaten Grundstücken untersagt ist.

    Generell ist festzuhalten, dass derzeit aufgrund der Pandemielage eine besondere Belastung des Krankenversorgungssystems besteht. Durch Verletzungen im Rahmen von Silvesterfeierlichkeiten werden zusätzlich personelle Ressourcen im Krankenversorgungssystem gebunden. Aus diesem Grund sollte in diesem Jahr auf die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verzichtet werden.

    Diese Regelung wird dementsprechend an die Medien kommuniziert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maria F.

    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat (KVR)
    Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung (KVR-I)

    Abt. Sicherheit und Ordnung (KVR-I/2)

    Uabt. 22 Allgemeine Gefahrenabwehr (KVR-I/22)



    Sie drücken sich bewusst undeutlich aus und „vergessen zu sagen, dass der Garten etc. zur Wohnung gehört.
    Und suggerieren, dass ich in der Wohnung an sich (in den eigenen 4 Wänden) bleiben muss. Und damit kein Feuerwerk abbrennen kann.

    Natürlich darf ich zum Abbrennen nicht die Wohnung verlassen, um dies im öffentlichen Bereich zu tun. Aber ich darf es im Garten und Hof machen...
     
  20. ja was anderes könne sie ja derzeit auch nicht machen. Sollen sie rumschreien Feuerwerksverkauf verboten wegen Verletzungsgefahr, aber wenn ihr vom Vorjahr Feuerwerk habt könnt ihr das ruhig im Garten zünden kein Stress.
     
  21. Vielleicht ein Tipp für eine Strategie bei Verbot/Ausgangssperre (setzt natürlich halbwegs passables Wetter voraus):
    Material in viele kleine Portionen unterteilen, sich abseits Plätze zum Zünden suchen. Nachmittags (sinnvoller Weise aber bei Dunkelheit) dort die gut verpacken (wasserdichte Beutel) Gegenstände verstecken, es bieten sich Wetterschutzhütten, Hochsitze etc. an.
    Dann kann man später rumziehen, zur Not geht man Joggen falls man kontrolliert wird. Man hat ja nichts dabei. Am besten auch Sportklamotten anziehen, ist glaubwürdiger.
    Die einzelnen Locations natürlich nach dem Zünden-was nur wenige Minuten dauern sollte- sofort verlassen und weiter „Joggen“ gehen:D
     
    Tibola, blackbird1993, Artor und 4 anderen gefällt das.
  22. Neue Sportart Fitness-Böllern.
    Vielleicht wird’s zum Trendsport
     
  23. Ist gesund und macht Spaß....also zwei Dinge die verboten sind:D
     
  24. nachdem heute morgen ab 08:00 der Laub-Staubsauger durch unseren Kiez gefahren ist, sollten sich die Leute mal wirklich fragen was einen nervt - meine ganze Familie hat Kopfschmerzen
     
  25. Ich nehme zum Radfahren sowieso immer etwas Pyrotechnik mit (natürlich nicht bei Trockenheit). So ein Vulkänchen oder auch mal ein nettes Bombenrohr geht immer zwischendurch! Paar Böller während der Fahrt natürlich sowieso...
     
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