News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. ne ... der hat nur nicht kapiert das die die am 23ten in kraft tritt NICHT die neue fassung ist - sondern nur die korrekturlesung von vor dem urteil
     
  2. Gegenfrage:
    Und woher wissen wir das es noch die alte ist?
     
  3. weil alle änderungen darin gelkb hinterlegt sind was erkenntbar macht das es eine korrektur variante ist , weil sie seid einigen tagen schon drin steht. weil es rechtlich so schlicht nicht möglich wäre und weil NDS auch schon seine FAQ angepasst hat:

    Silvesterfeuerwerk

    Sind nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sowohl das Abbrennen als auch der Verkauf nun wieder erlaubt?

    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten.

    Wichtig: Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Diese Regelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist. Daran ändert auch die Entscheidung des OVG Lüneburg nichts.

    Dann bleibt das Abbrennen von Feuerwerk jedoch erlaubt?

    Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Corona-Verordnung in dem Sinne zu ändern, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird. Auf welchen belebten Straßen und Plätzen in Niedersachsen dieses Verbot gelten wird, entscheiden die Kommunen.

    Welche Einschränkungen gibt es trotzdem?

    Nach Inkrafttreten der Änderung in der Sprengstoffverordnung des Bundes und der jetzt notwendigen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes bleiben

    • der Verkauf von Feuerwerk
    • das Abbrennen auf belebten Straßen und Plätzen
    • sowie die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerks verboten.
    Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?

    Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.
     
  4. Tja wenn das so stimmen sollte meine lieben dann wars das mit Silvester und ich hab dann auch keine lust mehr hin her hin her dann gehen die reste halt in Bunker F1 auch und gut ist
     
  5. OK das mit dem gelb unterlegtem wusste ich nicht, das FAQ ist mir bekannt
     
  6. Was für ein unsinniges Video!
    Nach aktuellem Stand ist es immer noch erlaubt...wir werden weiterhin noch etwas Geduld haben müssen.

    Ich wiederhole mich gerne:
    Fakt ist: ein derartiges umfassendes komplettes Verbot ist laut Gericht nicht rechtens bzw. zwecks Infektionsschutz ungegeignet.
    Von daher MUSS die LR NDS nun nachbessern/anpassen, kann aber nicht "einfach mal eben so" identische Formulierungen in ihre neue Verordnung einbauen.
    Oder meint ihr, es gab seitens des Gerichts keine Vorgaben, die Verordnung anzupassen?;)Das wird im Nachgang geprüft, ob die LR ihre Aufgabe erfüllt hat (soll heißen: wurde das Komplettverbot entfernt, da nicht zulässig!?)

    An dieser Faktenlage ändert auch keine Presse oder irgendein "Youtube-Heini" (sorry für den Begriff) etwas!!!
     
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  7. Youtube-Heini :D
     
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  8. Ist doch wahr...meine Güte!:confused:
    Jeder soll tun, was er nicht lassen kann, aber youtube und Co sind mMn. doch keine sinnvollen Quellen
     
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  9. Fake shit video ...
    Nimm den Schei:ß bitte wieder raus ..
     
  10. Soviel Unwissenheit, falsche Fachkenntnis und Dummheit ist TEILWEISE schon erschreckend.

    Wer auf die Unwissenheit in den YouTube Videos reinfällt, dem ist zudem nicht mehr zu helfen.

    Natürlich kann man im Eilrechtsschutz zur Not auch noch einen Tag vor Silvester erfolgreich klagen. Auch an Weihnachten. Natürlich arbeiten da die Gerichte.

    Zudem ist der Inhalt einfach nur Müll und entspricht nichtmal im Ansatz der Realität. Es ist schlicht und ergreifend gelogen.


    Genau wie diese dämlichen Behauptungen, die Ausgangssprerren würden nur kommen, weil man das Silvesterfeuerwerk verbieten wolle. Man man man.

    Ich will auch Böllern dürfen und ich halte das Verbot auch für rechtswidrig.

    Aber was hier viele User raushauen ist an Unwissenheit und fehlendem IQ wirklich nicht mehr zu toppen meiner Meinung nach.

    Hört auf euch anstacheln zu lassen und recherchiert lieber selber, bevor hier sowas zusammengeschrieben wird...
     
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  11. Ich würde nicht ich Fake sagen ich denke der jenige hat einfach nicht viel Ahnung von der Materie.
    Um hier noch Mal aufklärend zu wirken : selbst wenn Niedersachsen auf die Idee kommen würde einen derartigen Schachzug zu spielen hätte das für uns keinerlei Relevanz . Niemand müsste sich an diese Verordnung halten , sie würde niemals rechtskräftig werden . Selbst wenn die Polizei erstmal Bußgelder verteilen müsste würden jene im Nachhinein aufgehoben werden
     
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  12. Würde ich nichts drauf geben, macht für mich keinen Sinn
     
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  13. Ich gestehe, dass ich drauf reinfiel und schon eine Antwort gepostet hatte. Dann habe ich mir den entscheidenden Teil des Videos aber noch mal angesehen und: löschen!!

    Man verlasse sich auf den eigenen Menschenverstand!! ;)
     
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  14. ich habe es mal gelöscht.
     
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  15. Sie ist ja nicht dazu verpflichtet. Wenn eine Gemeinde keine genaueren Regelungen erlässt, gelten die vom Landkreis. Hat der auch keine, dann die vom Land.
     
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  16. Deswegen hatte ich auch nach der Verordnung gefragt, da das schon merkwürdig ist.
    Aber die hätten doch nicht die faq verändert, um den Text hinten rum so zu belassen? Es wird echt lächerlich, wenn man nichts anderes zu tun als hat, als den Leuten trotz Urteil weiter auf privatem Grund oder ruhigen Plätzen das Feuerwerk verbieten zu wollen...
    Vielleicht sollte man dem Anwalt von KWR dazu ne Mail schicken?
     
  17. Bei uns hat bisher weder Gemeinde noch LK etwas veröffentlicht. Der Kläger vorm OVG kam allerdings aus meinem LK. Vielleicht ist dieser ja etwas vorsichtiger weil er weiß, dass jemand klagewütiges hier wohnt. :D
     
  18. Lächerlich würde es vor 2 Wochen wo FWK "verboten" wurde, da es vor 4 Wochen noch die Zusage gab das es nicht verboten wird...
     
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  19. Der Paragraph in der Verordnung ist durch das Urteil immer noch aufgehoben. Wie schon mehrfach geschrieben wird sich das zeitlich überschnitten haben.

    Spannend wird wohl werden was heute Bremen verkündet... die wollen sich ja heute beraten.

    Irgendjemand hatte doch im Postenhandel Thread geschrieben, dass er auch klagen würde in Bremen falls dort ein Komplettverbot kommt.
     
  20. Es ist aber ein Unding, dass die die Verordnung noch nicht im Sinne des OLg Beschlusses geändert haben. Nicht jeder liest sich erst mal durchs Internet und prüft, ob in der Verordnung aufgeführte Punkte ggfs. irgendwo kassiert wurden. Als Händler würde ich mich mit dem Verkauf von F1 daher schwer tun. Die Kreisblätter zitieren noch immer die „alte“ Verordnung und verunsichern die Bürger was evtl. zu Streit in der Nachbarschaft führt
     
  21. Naja. Der Bürgermeister ist zeitgleich auch mein Ansprechpartner bei der Krankenkasse. Wenn ich mit Austritt drohe wird das schon :D

    Aber tatsächlich finde ich nix. Auch nicht vom Landkreis Holzminden zu dem Thema. Soll mir recht sein.
     
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  22. Die Gemeinde Seevetal in NDS hatt auch keine besonderen Regelen bis jetzt, den selben text den Kapntwhistle gepostet hatt auf ihrer Homepage. Also darf Feuerwerk auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden
     
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  23. Ich habe gerade diesen Satz hier im Haupt Thread gefunden:

    "Mit dieser unverschämten und völlig sinnlosen Gängelei wird jede Rakete zur Freiheitsfackel und der Nachthimmel an Silvester zur Abstimmung über die Regierung......."

    Ich glaube das kann man so stehen lassen
     
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  24. soweit ich das Blicke, wird heute die neue Verordnung erlassen, die dann ab Morgen inkraft tritt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird's wohl im Kern so aussehen, wie die Bundesverordnung auch.
    Sprich:
    Abbrennen: F2 auf öffentlichen/belebten Plätzen tabu, im eigenen Garten okay. F1 generell erlaubt.
    Kaufen/Verkaufen: F2 gar nicht, F1 komplett okay.

    /Edit: Angaben ohne Gewähr - (ich kann schließlich auch nicht in eine Glaskugel schauen). Also keine falschen Hoffnungen machen.
     
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