„insoweit ggfs. auch sogen. Nichtstörern diese Aktivitäten zu untersagen, um Gruppenbildungen zu verhindern“ hm was sind Nichtstörer? Und dieses spontan ist ja auch komisch, ab wann ist es nicht mehr spontan.... es wird echt versucht alles reinzunehmen was geht, um Feuerwerk einzuschränken, schon traurig .... Zweite Frage wie sieht’s mit Waldwegen, Spielplätzen bzw. angrenzenden Wiesen aus? Öffentlich ja, nein? Schulgelände öffentlich oder? Parkplätze nicht öffentlich?
Steht doch drin, dass die betreffenden Straßen, Wege und Plaetze sowie Flächen von den Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt werden.
Wenn Du ein Feuerwerk machst, dass zwar grundsätzlich zulässig wäre, es aber dadurch zu großen Ansammlungen kommen würde, könnte man dir das grundsätzlich zulässige Feuerwerk trotzdem untersagen.
Hello, ich habe noch nie Transporter der Spedition Go! Express gesehen. Heute auf dem Weg zur Arbeit gleich 3 Stück, gen Süden (von HH aus) unterwegs. Verbuche das erst einmal unter "positives Omen" !!!
Das kommt davon weil du unterm Jahr nicht darauf achtest. Glaub mir, die fahren das ganze Jahr durch die Gegend
Nicht vom Landkreis, sondern wohl eher von der Kommune. Kann natürlich auch eine kreisfreie Stadt sein...
Gibt jetzt die Fassung von 22.12., nun mit Datum. https://www.bienenbuettel.de/inform...lussfassung ÄndVO Feuerwerksverbot § 10a.pdf
Ok... spontanes Zünden von Feuerwerk ist logischerweise keine "Veranstaltung". Wenn ich zu einer nicht vorher festgelegten Zeit an einem abgelegenen Ort zünde, ist das definitiv keine "Veranstaltung" nach meiner Auffassung. Müssen Veranstaltungen dann nicht eher angekündigte Zündungen sein... ??
Damit kann ich leben und ich denke die meisten anderen auch. Kurze Frage: Wo MUSS! der LK/Kommune diese Orte/Plätze benennen? In der Tageszeitung? Im Internet? Und bis wann?
Genau sage bitte keinem das du um 0 Uhr Feuerwerk bei dir zu hause machst. Dann ist es ja nicht mehr spontan.
Habe heute morgen bei unserer Stadt Verwaltung angerufen für Sprengstoff Sachen die haben nichts fest gelegt außer für blebte Straßen Fußgängerzone und Innenstadt habe gefragt ob es ein Problem wäre hier irgendwo beim netto oder sonst wo zu zünden kommt ja keiner hin mir wurde gesagt wäre soweit kein problem soll abwarten was landes ebene usw entschieden wird weil er meinte es wird wohl was geändert wieder !?.
Eine Veranstaltung für die Öffentlichkeit wäre wenn die Stadt Hannover am Maschsee ein Feuerwerk veranstaltet! Oder Du zu einer Hochzeit ein Feuerwerk machst!
Also letzten Endes, "böllerverbot" auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen... Das selbe in Grün wie die Jahre zuvor auch. Jetzt müsste das Verkaufsverbot gekippt werden und wir hätten ein kompliziertes aber normales Silvester xD Nun gut, ob den Politikern bewusst ist das Sie nichts erreicht haben?! was das abbrennen betrifft. Der Schaden für die Händler ist groß genug
Richtig! Im Garten ist nicht öffentlich,das zündet man für sich selbst. Das ist nur Theorie von oben( Menschenansammlung) Hoffe die ganze Soße endet zum positiven für uns.
Hannover 14:06 22.12.2020 Silvester soll es so wenig Feuerwerk geben wie möglich. Das Land Niedersachsen gibt den Städten und Gemeinden deshalb vor, auf belebten Plätzen ein Böllerverbot auszusprechen. Das Land Niedersachsen nimmt einen neuen Anlauf, um zum Jahreswechsel das Feuerwerk einzuschränken. Das Abbrennen von Böllern und Raketen soll auf belebten Plätzen, Straßen und Wegen untersagt werden, wie Claudia Schröder vom niedersächsischen Krisenstab am Dienstag ankündigte. Die Städte und Gemeinden sollen selbstständig die genauen Orte festlegen, an denen das Böllerverbot gelten soll. Von 21 bis 7 Uhr in der Silvesternacht ist das Mitführen von Feuerwerk an diesen Orten zudem verboten. Die Landesregierung bessert damit ihre Corona-Verordnung nach. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg das bisherige, sehr pauschale Feuerwerksverbot in Niedersachsen gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, urteilten die Richter. Das Land wolle nun differenzierter vorgehen und vom pauschalen Verbot abweichen, sagte Schröder. „Geselliges Beisammensein beim Abrennen von Feuerwerk wollen wir nicht“, stellte sie klar. Deshalb stelle man mit der neu formulierten Verordnung nun sicher, dass „dieses Brauchtum an Silvester so nicht stattfinden wird“. Grundsätzlich gilt in diesem Jahr bereits ein bundesweites Böllerverbot für Raketen und Böller.
Hm, also aktuell immer noch ein Überlassungsverbot, dürfte aber Reste in meinem Garten zünden!? Ich habe keine Reeessste !!!
Hab mal ne Frage? Zu Absatz 2: Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist ohne Einschränkung auf den Ort untersagt. Erfasst sind sowohl private als auch gewerbliche Veranstaltungen. Insbesondere sind alle Veranstaltungen betroffen, die über die spontane einzelne Verwendung von Feuerwerkskörpern hinausgehen. Wenn ich jetzt ein Feuerwerk angezeigt hätte für den 31.12 von 22,30 Uhr bis 1,00 Uhr und es gäbe keinen Abbrennplan sondern nur die Anzahl und ich würde in dieser Zeitspanne die Artikel "spontan" zünden wäre das doch erlaubt oder?