News Wer klagt in MV?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Extremfireworks96, 22. Dez. 2020.

  1. Moin,
    Mal eine Frage für alle aus MV.
    Weiß jemand wie es mit den Klagen bei uns im Land aussieht?
    Da ja immer mehr Gerichte die Verbote kippen, würde mich einfach mal interessieren wie es bei uns ist.
     
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  2. Wahrscheinlich niemand :(:cry:
     
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  3. Ich meine irgendwo gelesen zu haben das jemand aus Rostock dagegen vorgehen wollte. Bin mir aber nicht sicher.
     
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  4. Die Erfolgschancen sind ja recht hoch, deswegen wundert es mich.
     
  5. 2 Händler sollen angeblich klagen
     
  6. Das ist es nämlich.
    Bis jetzt hört man nur angeblich.
    Ich meine noch ist Zeit. Jedoch ist die Verordnung ja bald 7 Tage veröffentlicht. Da wäre es doch mal Zeit für Ergebnisse. Das
     
  7. Kann mir vorstellen, dass die von Feuerwerk-Rostock es versuchen. Zumindest gegen die SprengV.
     
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  8. Gegen was soll den vorgegangen werden? Gegen das Verbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu zünden? Da dies bereits ein Anwalt in anderem BL versucht hat und es abgelehnt wurde, gehe ich leider von einer höchst minimalen Chance aus. Gegen das Überlassungsverbot wird indes ja auf Bundesebene geklagt von diversen Händlern.

    Wäre so froh, wenn ich zumindest meine paar Reste in M-V zünden könnte auf öffentlichen Platz.
     

  9. Naja es soll gegen das allgemeine Abbrennverbot geklagt werden.
    Das hat doch bereits in mehreren Ländern und Städten funktioniert.
    Sodass am Ende nur auf ausgewählten Plätzen ein Verbot herrscht.
     
  10. Wäre zu wünschen aber da habe ich keine Hoffnung bei. Das einzige was ich für Realistisch halte das Abholer ihre Bestellung abholen können und diese auf Privatgrundstück zünden dürfen.
     
  11. Wie, es gibt doch in MV kein gänzliches Abbrennverbot wie in Niedersachsen vor der Klage oder doch??
     
  12. So traurig es auch ist, denke ich auch, dass die Chancen für eine Änderung sehr gering sind.
    Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat MV mit dem Absatz 1a, seit dem Hinzufügen von dem, nur den Abbrand im öffentlichen Raum eingeschränkt...
    Warum auch immer es MV nicht den Kommunen überlassen hat:rolleyes:
     
  13. Na die Hoffnung stirbt ja aber bekanntlich zu letzt!
     
  14. Na damit das von zentraler Stelle bestimmt wird und keine Kommune am Ende aus der Reihe tanzt. Würde wetten, ich hätte dann bei mir wie gehabt zünden können.
     
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  15. Ich denke, dass ich auch wie gehabt öffentlich zünden könne...

    Und meiner Auffassung nach hätte doch das LaGuS, als zuständige Behörde im Sinne des §24 SprengV, die Gebiete oder Teile der Gebiete einschränken sollen. Oder interpretiere ich das falsch?
     
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