Bestimmung Abbrennverbot von Feuerwerk in Hamburg?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Trolltrace, 13. Dezember 2020.

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  1. Blizzard95, masterlord und reyzix gefällt das.
  2. Ja afd hat teilweise gute Ansätze sind halt nur zu viele idioten
     
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  3. Stadt Norderstedt
    Für die Hamburger interessant die nach Norderstedt kommen :) Alles erlaubt außer in der Nähe von Reetdachhäusern

    Böllerverbot
     
  4. Danke für die Info @Feuerwerk134

    Falls meine Bestellung wider Erwarten doch noch kommen sollte, werde ich wohl nach Norderstedt fahren zum Zünden. Hast du Tipps wo an der Hamburger Stadtgrenze gute Stellen zum Abbrennen sind? Ich möchte ja keine Zuschauer anlocken....
     
  5. Würden sich mal alle zuständigen Behörden soviel Mühe machen und eine anständige Karte kreieren.
     
    Shizm und TOMQX gefällt das.
  6. Gutenbergring, Hans-Böckler-Ring, Oststraße. Das sind die drei Gewerbegebiete.
     
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  7. Das soeben geänderte Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt erlubt jetzt wieder F1.

    Quelle: https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2404.pdf
     
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  8. Ich werde wieder im Gutenbergring stehen :)
     
  9. Vielleicht laufen wir uns über den Weg
     
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  10. D.H. das generelle Abbrandverbot auch auf Privatgrundstück bleibt bestehen, ist jetzt nur klar auf F2 begrenzt.
    Wenn man sich die Urteilsbegründung aus NDS anschaut ist dieses nach wie vor Unverhältnismäßig.
    Ich hoffe deine Eilklage hat erfolg!
     
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  11. Feuerwerk ist doch erlaubt: Wo Sie trotz Verkaufsverbot böllern dürfen

    "Hamburg: Böllern ist auf öffentlichem Raum untersagt. Feuerwerk im eigenen Garten oder Grundstück ist erlaubt. Auf einigen öffentlichen Straßen und Plätzen gilt ein generelles Böllerverbot."

    Erstens wieso ist das nun erlaubt? 2. Und dann im öffentlichen Raum verboten und doch nur auf einigen Plätzen?

    Versuchen Sie gegen die Klage zu arbeiten?
     
  12. Quelle liegt falsch
     
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  13. #214 Teddygaengsta, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    Bitte Leute beruhigt euch.

    Die Quelle von der Chip Seite ist uralt und schlicht nicht auf dem richtigen Stand.
    Bis jetzt wurde noch nichts weiter entschieden.
     
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  14. Laut der aktuellen Verordnung ist in Hamburg, so wie ich das rauslese, das zünden von F1 grundsätzlich erlaubt!

    Quelle: Corona: Aktuelle Verordnung zur Eindämmung


    § 4f Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände

    (1) Für Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen gilt das Verbot nach § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert am 18. Dezember 2020 (BAnz. AT 21.12.2020 V1).

    (2) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen zum Zweck der Durchführung eines Feuerwerks oder vergleichbarer Vergnügen ist untersagt. Satz 1 gilt auch im privaten Wohnraum und dem dazugehörigen befriedeten Besitztum, nicht aber für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 im Sinne des § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Sprengstoffgesetzes in der Fassung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3519), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1355).
     
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  15. Richtig, wie ein paar Beiträge über dir erwähnt.

    Bestimmung - Abbrennverbot von Feuerwerk in Hamburg?
     
  16. Trolltrace und Pyro tha dragon gefällt das.
  17. Man, Man sitzt auf heißen kohlen und hofft das dass Zündverbot gekippt wird und dann liest man, das irgendein Trottel einen Böller im Einkaufszentrum zündet.

    Dem würde ich gerne mal gratulieren:wall: :bleye:

    Explosion durch Feuerwerk in Einkaufszentrum
     
    Blizzard95 und marcohh gefällt das.
  18. Ach liebe Politik..
    Wenn die wüssten, da kommt noch so viel mehr.
     
    Pepe Le Fou und marcohh gefällt das.
  19. Es ist sehr bedenklich wie sehr der Hamburg Regierung in das Privatleben eingreift. Insbesondere in der Corona-Krise sind die Maßnahmen erstmal auf Einschränkungen anstatt auf Verbote zu setzen.
    Ich erwarte dann von der Hamburger Regierung ganz harte Ausgangsperren bei Schnee- und Eisglätte ggf. Aufhebung der Streupflicht! Diese Verordnung ist dann wirklich f ä l l i g - denn an solchen Tagen führen Stütze zu einer erheblichen Belastung der Krankenhäuser und Polizei bei Verkehrsunfällen.
     
  20. Das wird jetzt wahrscheinlich für etwas unpopulär aber es ist nunmal meine Meinung....

    Wenn wir, wie gerade, eine Ausnahmesituation haben gebe ich dir recht. Ist es nur ein stinknormaler Wintertag und COVID-19 ist sprichwörtlich, Schnee von Gestern, dann widerspreche ich dir deutlich.
    Die Krankenhäuser sind im Moment stark ausgelastet - Und die Situation ist endlich. Wenn wir wieder den "normalen Alltag" haben, dann wird das Gesundheitssystem nicht von verstauchten Knöcheln, gebrochenen Gliedmaßen und Grippalen Infekten über mögliche Kapazitäten ausgelastet.


    Klage eingereicht - gescheitert, aus den vom Gericht genannten Gründen - Kann man nach weiter oben klagen weil es zu schwammig Formuliert ist? Ja, kann man.
    Jedoch vor Silvester sollte man aber dann auch nicht mit einer Entscheidung hoffen. Und am 31.12 um 13:59 zu hören das Kat F2 nun doch abgebrannt werden darf hilft keinem Händler, Pyrotechniker oder Max Mustermann sondern uns "extremen" oder denen die nun keine Strafe mehr fürchten müssen weil man es eh abgebrannt hätte.
    Langsam kommen wir jedoch dahin das wir wie kleine Kinder die sich mit einem "Nein" nicht zufrieden geben wollen und den rebellischen Teenager machen. Dann hinterfrage ich das ganze langsam persönlich.
    Nicht falsch verstehen - ich finde es auch befremdlich wie abbrand von PtG in Kat F2 mehr als 5 Personen aus 2 Hausständen in meinem Garten zusammenführt aber das steht wo anders.

    Ist es eine doofe Situation? Sicher, wir haben alle dieses Jahr auf viel verzichten müssen und das die Hamburger Lokalpolitik dem ganzen gegen ende des Jahres für uns die Kirsche auf die Sahne tut, schmerzt wirklich sehr.

    Aaaaber.....

    Viele tun auch so als würde es nie wieder Silvester geben, was ich mir schlicht nicht vorstellen kann das es kein Silvester mehr geben soll so wie wir es kennen. Menschen sind Gewohnheitstiere, da wird selbst so etwas wie Feuerwerk nicht von Heute auf Morgen einfach hinten runter fallen gelassen. Aber auch ich mag mich täuschen und in einem Jahr sitzen wir dann hier und fragen uns warum.
     
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  21. Danke sehr korrekte Worte und wirklich gut geschrieben.

    Ich kann nur sagen, das die "vom Gericht genannten Gründe" alles andere als Welt-&Menschenah sind.

    Nur falls es dich noch interessiert: https://justiz.hamburg.de/contentbl...erbot-von-feuerwerkskoerpern-an-silvester.pdf

    Jaaaaaaaa.. natürlich wird es wieder Silvester geben. Ob es jedoch 2021 besser darum steht, wenn es bereits erste Impf-Pannen gibt und vor 2022 nicht mal die Jugend geimpft wurde.. Mag ich stark bezweifeln.

    Aber findest du nicht auch, das man sich gegen etwas wehren darf - was in 89% Deutschland erlaubt ist. Und nur weil man gerade im falschen Bundesland lebt für uns eins verboten.. ?!
     
    Blizzard95 gefällt das.
  22. Natürlich! Das ist auch richtig und wichtig! Ich wollte nicht sagen das der von dir eingeschlagene Weg falsch ist. Wenn das so rüberkam entschuldige bitte.

    Ich würde einfach mal sagen es kann nur besser werden, weil durch das Impfen der ganzen besonders gefährdeten Gruppen jetzt essentiell ist, bis Sommer (oder ende Sommer von mir aus) sind diese dann durch und wir kommen langsam an die wirklich sehr breite masse.
    Bis dahin haben wir auch noch einen zweiten Impfstoff und vielleicht sogar mehrere. Mit Glück sogar schon andere Therapien.
     
    Teddygaengsta, TOMQX und Blizzard95 gefällt das.
  23. Sehr überzeugend das "Böllerverbot" in Hamburg:

    Aus der örtlichen Presse:
    In der Leitstelle wird „jeder Telefonhörer“ erreichbar sein. „Dort sind wir mit doppelt so viel Personal im Einsatz wie normalerweise“, so Unger. Es werden zusätzliche Löschfahrzeuge, zwei weitere Drehleitern und zahlreiche Rettungswagen mehr einsatzbereit sein. „Es gibt zwar das Böllerverbot. In den vergangenen Jahren waren aber illegales Feuerwerk das Problem, das auch damals nicht verkauft werden durfte“, so Unger. „Durch solche Pyrotechnik gab es die schweren Verletzungen. Wir müssen erst einmal davon ausgehen, dass dieses Feuerwerk schon besorgt und in vielen Fällen auch gezündet wird.“
     
    Blizzard95, TOMQX und matzeW gefällt das.
  24. Sagt ja auch schon wieder mal aus das die Verletzungen überwiegend durch illegale Feuerwerkskörper passieren. Und nicht durch das Zünden von F2.
     
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