Keine Ahnung was dich als Thüringer glücklicher stimmt. In Erfurt und Gera (weiß nur von den beiden, könnten auch mehr sein) ist das abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebietes untersagt. Also alles außer Privat.
Im Bußgeldkatalog steht jedoch nicht, was einen dann für ein Bußgeld erwartet. Dort ist lediglich aufgeführt, wie hoch das Bußgeld wäre, würde man in den genannten Zonen Feuerwerk zünden, wären dann 500-1000€. Allgemein gibt es kein Bußgeld, wenn man die Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, laut dem Bußgeldkatalog. Lediglich wenn man sich mit mehr als einem weiteren Haushalt trifft. Oder ich steh da auf'm Schlauch und finde es nicht, kann natürlich auch sein.
Was Berlin angeht, so dürfte es aus meiner Sicht das aggressivste und lauteste Silvester aller Zeiten geben. Da wo es nicht verboten ist, kommt es jetzt erst recht zu derben Ansammlungen. Ich möchte nicht wissen was da gezündet wird. Angelehnt an Martin Schulz (etwas abgwandelt): "Eine Fehlentscheidung ist ein Vogelschiss. Die Summe aller Fehlentscheidungen ist ein Misthaufen." Und vor so einem riesigen "Misthaufen" stehen wir gerade.
Willkommen in der Realität. Wenn Du nicht DIE Meinung hast, wirst Du doch heute sofort diffamiert, in eine gewisse Ecke gestellt und und und. Mehr sage ich dazu nicht, weil mir dann wahrscheinlich der Geduldsfaden reißt.
Erst einmal willkommen im Forum! Unglaubliche Begründung, ich hoffe der Herr geht in Revision. Das Urteil muss eine höhere Instanz ihnen um die Ohren schlagen. Liebe Grüße GoldDragon
Schön öfter an Silvester in Berlin gewesen. Das hat in ruhigen ecken auch schon Tage vorher eine Lautstärke durch alles außer F2, dass ich auch davon ausgehe, dass das gänzlich nach hinten losgehen wird.
Weil man in den Verbotszonen ein anderes Bußgeld verlangen kann. Soweit ich das jetzt herausgefunden habe, stellt das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund eine Ordnungswidrigkeit dar, und wurde laut Bußgeldkatalog vom März mit 10-100€ Geldbuße bemessen. Im jetzigen steht dazu jedoch kein Wort. Das Bußgeld für die Verbotszonen beläuft sich jedoch schon zwischen 500-1000€, pro Beteiligtem.
Dann will ich mal schnell alle Hebel in Bewegung setzen damit es bei dir auch leise zugeht dieses Jahr. Gleiches Recht für alle.
Hier ein Urteil vom VGH Mannheim. Urteil Abbrennverbot öffentlicher Raum Das Generalverbot im öffentlichen Raum sieht der VGH als rechtmäßig an.
Danke für deine lange Antwort. Jetzt kam leider die nächste Email, in der sie mir es verbieten wollen, weil das dort ein Landschaftsschutzgebiet ist. Obwohl ich hier ein Urteil des OLG Karlsruhe habe, das sagt, dies ist per se keine ausreichende Begründung ein Feuerwerk zu verbieten: https://www.kanzlei-wuebbe.de/_documents/OLG_Karlsruhe_1_U__81-14.pdf Ich habe jetzt schon sooo viele Stunden versucht irgendwo ein Feuerwerk anzumelden (F2+F3), es ist einfach nicht machbar. Faktisch ist es meiner Einschätzung nach für mich so gut wie nicht möglich F3 hier legal abzubrennen.
Vor allem in einigen bestimmten Berliner Bezirken ... ich glaube das wird allerheftigste Eskalationen geben. Stuttgart wird dagegen Kindergarten sein ..
Hier geht es um das Abbrennen an öffentlichen Orten und das ist, wie ich mir schon vorher gedacht habe, tatsächlich rechtlich Abgesichert. Allerdings ist ein generelles Verbot aufgrund von eventuellen Verletzungen oder im Zusammenhang mit einem Infektionsrisiko nicht gegeben! Kurz gesagt: Im Garten ist es immer noch erlaubt, nur nicht auf der öffentlichen Straße - Was wohl besser als nichts ist!
In Mecklenburg-Vorpommern ist es z.b verboten. Da wird man sich mit F1 begnügen müssen. Ach ist die Pandemie nicht schön, jetzt haben die Politiker freie Hand. Ich hoffe insgeheim das es richtig kracht. Und die Polizei resigniert dank der Dummheit der Politiker.
"Böllerverbot auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen. Lediglich Kinderfeuerwerk ist erlaubt. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 50 und 1.000 Euro geahndet." - Da hier so schwammig beschrieben wurde kann ich deinen Gedankengang allerdings nachvollziehen. So wie es dort steht ist lediglich F1 an öffentlichen Orten erlaubt, F2 jedoch nicht.
Ich lach mich schepps... Die Begründung für die Maßnahmen von Minister Seehofer ist, dass man damit - coronabedingt - die Krankenhäuser schützen will. OHNE jedwede belastbare Zahlen, denn es gibt zahlreiche Aussagen von Betreibern von Krankenhäusern (auch denen die 1/3 aller Berliner Krankenhäuser betreiben) dass Feuerwerk überhaupt KEINE Rolle spielen würde Es verdichtet sich: Zu Silvester sind 90% aller Notaufnahme-Fälle alkohol- oder drogenbedingt bzw. aufgrund dieser Gewalttaten (Schlägereien) 5% sind auf Feuerwerk zurückzuführen - aber darunter sind 90-95% auf illegale Knallkörper "Schuld". In Bayern wurde von den Grünen die Anfrage gestellt - wohl den eigenen Lügen folgend in der Hoffnung, dass man dann den "Beweis" hätte und wurde maximal enttäuscht. Es gibt KEINE belastbare Aussage dass in D zugelassenes Feuerwerk gefährlich sei. Ergo fällt die Begründung des BMI in sich zusammen. Analog zu Niedersachsen dürfte dies fallen, allerdings so kurzfristig dass die Händler nicht mehr reagieren können (Mission accomplished)