News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Wenn das Verbot vor Weihnachten nicht mehr gekippt wird ist es sowieso schon viel zu spät. Eigentlich ist es jetzt schon zu spät. Sollte das Verbot nach Weihnachten gekippt werden, können einige Fachhändler nur noch versuchen Schadensbegrenzung zu betreiben. Mehr ist da dieses Jahr nicht drin.
    Und der Versand mit GO und co. ist da sicherlich nur ein reines Glücksspiel. Der Großteil wird da bestimmt nicht mehr rausgehen.
     
  2. Die Verbotszonen sind eig völlig egal, weil es quasi in ganz Berlin verboten ist.

    "Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der ausgewiesenen Verbotszonen ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk keinen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 3 InfSchMV darstellt."

    Will man damit umgehen, ein Komplettverbot auszusprechen? Ich ralls nicht...
     
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  3. Der Unterschied ist, dass man außerhalb der Zonen auf privatem Grund zünden darf (sofern es diesen gibt...)
     
  4. So ist es. Ist quasi ein Verbot durch die Hintertür.
    Kenn mich in Berlin nicht so gut aus aber ich gehe mal davon aus, das da nicht viele Leute einen Garten oder großes privates Grundstück zur Verfügung haben.
     
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  5. #5706 PapaDigi_08, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
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  6. Vom Balkon oder Fenster aus ist ja auch in diesen Zonen erlaubt wenn man dort Wohnt, wenn man mehr zum Zünden hat muss man halt ein par Meter laufen bis man raus ist aus der Zone.
    Ich habe zwar einen Balkon, vor selbigem aber in 300 Metern ein großes Krankenhaus zu stehen, muss mit meinen Batterien und Raketen also auf jeden Fall raus, für mich ein triftiger Grund, will schließlich nicht den Betriebsablauf im Krankenhaus mit meinem Feuerwerk stören.
    Werde also wie jedes Jahr auf der Brücke am Ostbahnhof stehen, da hat man auch ein schönes Panorame über die Stadt, und ich hoffe das es dieses Jahr um 0 Uhr nicht so voll wird wie sonst da die ganzen Clubs in der Nähe ja zu sind, wo die meisten der dort sonst anwesenden im Anschluss hinziehen.
     
  7. Update von BR Postenhandel:


    Moin, moin,



    jeden Tag gibt es neue Meldungen zu Feuerwerksverboten, deren Aufhebung und wiederum neue Beschränkungen. Stand heute sieht es wie folgt aus:



    Schleswig Holstein

    Nach unserer erfolgreichen Klage ist quasi alles erlaubt gewesen.

    Nach dem verabschiedeten Bundesgesetz durch den Bundesrat gibt es ein Feuerwerk-Verkaufsverbot (für ganz Deutschland).

    Das Abbrennen ist in SH erlaubt. Allerdings dürfen die Kommunen erstmals selbst entscheiden, welche öffentlichen Flächen gesperrt werden?

    Dies wird teilweise sehr großzügig von den Kommunen umgesetzt.



    Niedersachsen:

    Nachdem das OVG Lüneburg das Feuerwerksverbot gekippt hat, wurde die Verordnung neu gefasst und sieht jetzt Feuerwerksverbote an öffentlichen Plätzen etc. vor, also nicht anders, als in den Jahren zuvor.



    Bremen:

    Seit gestern gibt es in Bremen auch ein umfassendes Feuerwerksverbot. Eine Klage dagegen wird heute von einem Bremer Rechtsanwalt eingereicht und das Verbot sollte genauso kippen wie in den anderen Bundesländern.



    Bundesweit:

    Durch die am letzten Freitag beschlossene Änderung des Sprengstoffgesetzes für dieses Jahr, gibt es ein Verkaufs- und Überlassungsverbot von Feuerwerk, egal, wann dieses bestellt und bezahlt wurde.

    Ausnahme sind die Inhaber eines Scheins nach §7, 20 und 27 und das Gewerbe.

    Es wurden seit gestern viele Klagen gegen die Gesetzesänderung eingereicht, man schauen, was dabei herauskommt. Wir sind da nicht besonders optimistisch.

    Sollte eine Klage gegen das Überlassungsverbot doch Erfolg haben, würden wir es auch hinbekommen, dass zumindest in Norderstedt alle Ihre Vorbestellungen abholen können.



    Der Weg, in diesem Jahr an Feuerwerk zu kommen, ist, einen entsprechenden Sprengstoffschein zu besitzen Die andere Möglichkeit weiterhin, das Feuerwerk mit einem Gewerbeschein (das Gewerbe spielt keine Rolle) abzuholen, oder aber mit einem Gewerbeschein eines anderen und dessen Vollmacht, für ihn das Feuerwerk abzuholen.



    Abholstationen:

    Durch dieses Ganze hin und her, durch die unterschiedlichen Bestimmungen in den Bundesländern und die Unsicherheit einiger Abholshopbetreiber bezgl. der Verbote kann es in diesem Jahr leider nur die Abholstation in Velten/Berlin geben. Die Abholung dort am 29.12. wird nochmal gesondert beschrieben, da bekommt Ihr noch Infos.

    Selbstverständlich besteht für alle Besteller der Abholstationen die Möglichkeit, unter o.a. Voraussetzungen (Gewerbescheine etc.) bei uns in Norderstedt abzuholen (Terminbuchung bitte unbedingt über [email protected])



    Angebote, wenn Ihr nicht abholen könnt:

    Selbstverständlich besteht die Möglichkeit zu stornieren, dann erstatten wir den Betrag. Dies wird im Januar alles abgewickelt.



    Wir bieten Euch natürlich auch die Möglichkeit, die Bestellung für Euch kostenlos einzulagern. Das Gratisfeuerwerk, dass wir bei Vorbestellungen immer dabei geben, ist dort natürlich auch dabei. Das einlagern wäre uns natürlich am liebsten, da wir die bereits verpackten Vorbestellungen (alle sind noch nicht verpackt, hatten wir aufgrund der Situation erstmal gestoppt) nicht wieder rücksortieren müssen und uns die bürokratische Rückabwicklung einer Stornierung erspart bleibt. So viele Neuigkeiten wird es im nächsten Jahr auch nicht geben, da alle Hersteller/Importeure und Händler auf den größten Teil der Ware sitzen bleiben und diese erstmal verkauft werden muss. Selbstverständlich besteht im Laufe des nächsten Jahres die Möglichkeit, den einen oder anderen Artikel durch einen neuen zu ersetzen.





    Wir haben für die Vorbesteller, die sich für das Einlagern entscheiden (uns reicht eine Entscheidung bis zum 03.01.21) noch ein besonderes Leckerli, weil es uns auch eine Menge Arbeit spart.



    Zunächst gibt es ja, wie bereits im Mail vorher erwähnt, zusätzlich zum Gratisfeuerwerk weiteres Gratisfeuerwerk als Belohnung oben drauf (Wertigkeit in Relation zum Bestellwert) und Ihr wisst, wir lassen uns da nicht lumpen.



    Jetzt kommts aber:

    Wir haben zusammen mit Funke für unsere Marke Nordlicht eine 36 Schuss Batterie 25mm produziert, die für dieses Jahr zu spät fertig wurde (ist jetzt fertig) und erst im Frühjahr geliefert wird.

    Diese Batterie von Nordlicht „Die Choreo“ bekommen die Vorbesteller, die einlagern, zusätzlich noch kostenlos oben drauf – und zwar exklusiv und jeder.

    Exklusiv heißt, „Die Choreo“ wird es bei uns und bei B&R Feuerwerk nicht in der Vorbestellung geben, nur am Ende des nächsten Jahres im Lagerverkauf. Andere Händler bekommen die gar nicht im nächsten Jahr. „Die Choreo“ ist eine wunderschöne Blinkerbatterie mit einer schnellen Schussfolge und geilem Finale. Das Video ist aus der fertigen Produktion, also kein Muster! Das Video könnt Ihr bei uns auf der Seite unter www.brfeuerwerk.de in unserem Shop anschauen.

    https://www.brfeuerwerk.de/blog/detail/sCategory/6/blogArticle/4

    Für alle die uns unter [email protected] eine Mail bzgl. Abholung mit Schein oder Gewerbe gesendet haben und wir eure Mail noch nicht beantwortet haben, bitte etwas Geduld. Wir werden jede Mail beantworten und jede Bestellung mit Erlaubnis packen und euch terminlich bestätigen.



    Wir alle haben uns das in diesem Jahr anders vorgestellt, wir müssen aber leider alle mit der veränderten Situation umgehen. Wir hoffen, Euch ein attraktives Angebot zum Einlagern gemacht zu haben. Drückt die Daumen, dass sich bezüglich der Klagen gegen den Bund noch etwas zum Positiven verändert.



    Nun wünschen wir Euch erstmal ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und vor allem, bleibt gesund.



    Euer B&R Feuerwerk Team
     
  8. Spazieren gehen und frische Schwarzpulver Luft schnappen geht klar ;)
     
    Z-MANN, PapaDigi_08 und DieEngel gefällt das.
  9. Joa aber ich muss doch mit mein Plüsch Hund Gassi gehen/Rollen nachher bilde ick mir noch ein das er mir in die Wohnung macht:haehae:

    Na auch habe ich hier genug Platz auch das Gelände wo nicht öffentlich ist:phantastic:
     
    Bl4ckout36 gefällt das.
  10.  
  11. Ich bin gerade dabei mir meine Handzettel für den Fall der Fälle vorzubereiten... Ich habe soweit alles zusammen außer noch einer offenen Frage wo ich gerade keine verlässliche Antwort finde.

    Ist es überall im Land allgemein gültig, dass es ein Abrennverbot an belebten Straßen und Plätzen gibt, oder müssen auch diese belebten Orte von Gemeinden etc. festgelegt werden? Dass es für unbelebte Plätze individuell festgelegt werden soll ist klar.

    Vielleicht kann mir jemand schnell helfen, wäre super!
     
    DoppelBlitz gefällt das.
  12. 530 Seiten
    "Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona" und das in kürzester Zeit.

    Ist das eigentlich ein Rekord hier im Forum ?
     
    Tibola gefällt das.
  13. Müssen festgelegt werden von der Gemeinde.
     
    mfxmfx und Megaknall gefällt das.
  14. Es ist überall da erlaubt wo es ausdrücklich nicht verboten ist. z.B, Privatgrund oder öffentliche Plätze oder Straßen die NICHT aufgeführt sind. Ist der ganze Ort angegeben geht nur noch privat ..
     

  15. Richtig ist, dass die Städte und Gemeinden Straßen und Plätze in ihren öffentlichen Bekanntmachungen benennen, auf denen das Abbrennen verboten ist. Allerdings scheint nicht überall klar kommuniziert zu werden, ob bereits das bloße Mitführen in den ausgewiesenen Verbotszonen geahndet wird.
     
  16. Nein, auch wenn es heißt Bund über Länder usw....
    Dann erster ansprechpartner ist deine Gemeinde selbst, wenn die sagen, die verweißen auf den Landkreis, dann gilt das was dein Landkreis gesagt hat...wenn Landkreis nix zu sagt, gilt das was der Ministerpräsident gesagt hat, weiteres gerne per PN
     
    motorbreath gefällt das.
  17. Danke euch. Dann passt das soweit überein. Durch den ganzen Informationsfluss und den gefühlt 100 verschiedenen Aussagen ist man einfach nur noch durcheinander :sleep:

    Die Zündelei am Nachmittag muss ich dann wohl mobil machen anstatt wieder dauerhaft an meiner Stelle vom letzten Jahr zu bleiben. Stichwort "Rucksacktour"
    Hier ist vor der Ausgangsperre ab 21 Uhr ja noch die Ausgangsbeschränkung aktiv... Aber spazieren gehen darf man ja noch :rolleyes:
     
    ViSa, Christoph und reyzix gefällt das.
  18. @alle

    Klare Ansage, erneut: Ich will hier keine politischen Grundsatzdiskussionen, Wahlaufrufe, nichts über Clans/Klientel u.ä., keine allgemeinen Corona-Informationen, keine Tiraden, Beschimpfungen und persönliche Anfeindungen lesen. Dazu zählen auch Bekundungen wie "das ist nun mal Fakt, Realität tut halt weh usw." im weitesten Sinne. Das Thema ist emotional und aufregend genug, durch o.g. Beiträge gehen wichtige Informationen viel zu schnell unter und es herrscht eine derart aggressive Stimmung, dass es weh tut.

    Jegliche solcher Beiträge werden ab sofort mit einer Verwarnung belegt. 3 Verwarnungen dieser Art führen zu einer Sperre des Accounts.
    Folgebeiträge, selbst wenn mäßigend gemeint, werden auch gelöscht. Meldet bitte solche Beiträge, reagiert aber nicht darauf.

    Punkt.
     
  19. Ich wollte gerade die Beiträge löschen, da war @Pyro schon wieder schneller :eek: Was für eine Ausdauer du hast!
     
    Lexxx, Hawergetzi, leahcim2222 und 12 anderen gefällt das.
  20. Also... Pyro hat gesprochen!
    Denke wir sind alle sehr gereizt was das Thema betrifft.
    Erwirken können die Gerichte schon was,vielleicht auch nur Kurzweilig.
    Warten wir den nächsten Wochenanfang ab.
    Wünsche allen hier ein frohes Fest!
    Kopf hoch...
     
  21. So wichtig ich das bis jetzt Lese wurde heute nix entschieden und wir müssen jetzt bis zum 28 warten.
    Verstehe ich das richtig oder wurde doch etwas heute entschieden?
     
  22. Hi zusammen,

    Frankfurt hat nun auch die Sperrzonen definiert (FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL | Stadt Frankfurt am Main).

    Hierin heißt es "Um ein Ansteckungsrisiko der Feierenden untereinander zu vermeiden, ist in folgenden Bereichen vom 31. Dezember 2020, ab 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, um 3 Uhr die öffentliche Feuerwerkerei verboten: [...]". Eine Reihe von Orten im Stadtzentrum.

    Zwei Absätze später heißt es allerdings auch "Neben den durch Allgemeinverfügung festgelegten speziellen Feuerwerksverbotszonen, ist das öffentliche Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel wegen erhöhter Brandgefahr auch grundsätzlich in anderen städtischen Bereichen unzulässig."

    Letzteres lese ich im Zusammenhang mit den jetzigen Feuerwerkseinschränkungen zum ersten Mal. Ist das rechtlich zulässig?! Warum definiert man Verbotszonen, um zwei Absätze später im Nebensatz auf Brandrisiken zu verweisen und quasi das gesamte Stadtgebiet einzuschränken? Wie lest Ihr das? Habe das Gefühl, dass man so nun versucht, ein stadtweites Abbrandverbot zu erreichen.
     
  23. öffentliche Orte und öffentlicher Raum ist aber ein Unterschied !
    warum bringen das hier einige durcheinander oder werfen das in den selben Topf ?
     
    Extremfireworks96 gefällt das.
  24. Unser ordungs Amt hat viele Leute im cc gehabt aber schlauer bini nun auch net zitat
    Um das Ganze abzuschließen: Drin bleiben, nicht alles was noch möglich ist, sollte man ausnutzen, auf die Gesundheit achten, keine unnötigen Kontakte

    Bleiben Sie gesund!
     
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