Es werden offensichtlich definierte Verbotszonen erwähnt, sodass für mich anzunehmen ist, dass es in den anderen Bereichen zulässig ist. Andernfalls hätte man ja auch gleich das gesamte Stadtgebiet zur Verbotszone erklären können.
Ich weiss nicht ob das schonmal jemand gepostet hat - Ein ganz guter Beitrag. Eingebetteter Inhalt von YouTubeDiesen Inhalt anzeigenInhalte von YouTube immer anzeigenInhalte von YouTube immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden https://m.youtube.com/watch?v=CNNOO1OSWTc
Öffentlicher Ort und Öffentlicher Raum ist gleichzusetzen; Man könnte auch von einen öffentlichen Bereich sprechen. Wenn ich jetzt falsch liegen sollte kannst du mir gerne die Definitionen von beiden geben.
Gefühlt wird hier sobald ein Gericht sagt so wie der Text es sagt ist es nicht zulässig wird das selbe Verbot nur anders formuliert noch mal rausgehauen bis keiner mehr Bock hat dagegen vorzugehen. So das man halt möglichst nah an die 100% des Verbotes wie man es eigentlich wollte rankommt. So wie ich das verstehe ist in den Verbotszonen auch im Privaten nicht erlaubt und in den nicht Verbotszonen nur Privat erlaubt.
Wurde hier gestern nicht auf irgendeine Entscheidung gewartet, dass da heute irgendwas passiert? Ist ja bis jetzt nichts passiert
Hier wurde mehrfach gesagt, dass die Eilverfahren auch am Wochenende und an Feiertagen bearbeitet werden. Ich selbst hab da aber keine Ahnung von.
Soweit ich das verstanden habe hies es nur "frühstens" heute. Einige sagen Eilverfahren müssen immer nach 48 Std entschieden sein, egal ob Feiertag oder nicht. (Weiß aber nicht ob das stimmt.) Ein Online-Shop sagt aber die Entscheidung würde spätestens am 28. feststehen. etc... Es bleibt einfach nur noch abzuwarten und beobachten.
Das war eher ein Ausdruck der Hoffnung. Substanielles dazu findest du nichts im Netz, Außer: Bringt ein Hallenser das Verkaufsverbot von Pyrotechnik zu Fall? – Du bist Halle
Mein angezeigtes Feuerwerk auf privatem Grund um 16:30 Uhr hat man mir nun verboten, da Feuerwerk keinen triftigen Grund darstellt die Wohnung zu verlassen und das komplett verlassene Feld, auf dem ich gezündet hätte, nicht zur Wohnung oder Garten gehört Obwohl ich ja nicht mal öffentlichen Grund überqueren hätte müssen, um auf den Abbrandplatz zu gelangen...
Leute - wir sind alle angespannt und warten auf Ergebnisse... Hört bitte auf, euch deswegen anzufeinden!
Silvester-Feuerwerk über Freudenberg genehmigt Die Behörden haben keine Einwände: Das Gemeinschaftsfeuerwerk in Freudenberg kann an Silvester stattfinden. Freudenberg gehört damit zu den wenigen Orten in ganz Bayern, in denen es ein professionelles Höhenfeuerwerk geben wird. Silvester-Feuerwerk über Freudenberg genehmigt 23.12.2020 - 15:30 Uhr Ich wil auch so eine Ausnahme, allerdings für jeden einzelnen Bürger dieses Landes ab 18 Jahren.
Hoffe das auch gegen solche Vorgehen geklagt wird. Wenn nämlich das Verkaufsverbot gekippt werden sollte, bringt das herzlich wenig. Es wird sich nämlich keiner Feuerwerk kaufen oder abholen, wenn man es dann nicht zünden darf (bis auf Leute mit Privatgrundstück).
Das ist die Begründung für die Erlaubnis: "Wir wollten dafür Sorge tragen, dass die Infektionsschutzvorgaben möglichst gut eingehalten werden können", sagt Christian Nübler vom örtlichen Heimat- und Kulturverein (HKV). Mit einem professionellen Feuerwerk auf Abstand wollte der HKV verhindern, dass Leute zum Anzünden der Raketen auf der Straße zusammenkommen, dass wohlmöglich Unfälle passieren oder draußen unkontrolliert Alkohol konsumiert wird. Außerdem spielte das Thema Müllvermeidung bei der Ideenfindung eine Rolle. "Alle Bewohner Freudenbergs sollen das Feuerwerk von den Fenstern ihrer Wohnungen aus betrachten – auf Abstand, aber ideell verbunden." "Alle Bewohner Freudenbergs sollen das Feuerwerk von den Fenstern ihrer Wohnungen aus betrachten – auf Abstand, aber ideell verbunden." Und wehe du öffnest das Fenster und trinkst dabei Alkohol - Dann wirst du natürlich einkassiert.
Den Eigentümer fragen, ob Du es für einen Nachmittag pachten kannst. Vertrag aufsetzen. Es grenzt an und gehört dann für den Zeitraum der Pacht zu Deinem Grundstück. Dann kannst Du dem Amt eine doppelt lange Nase drehen. Es wäre total legal. Und wir hätten mal was zu lachen. Vielleicht hat der Eigentümer ja Humor . Liebe Grüße GoldDragon
Und an all die Leute die gerade eine Lasershow verlangen: Hallo? Gehts noch? Ich werfe einfach mal eure eigenen Worte zurück: "Zieht doch Publikum an, wir haben doch Corona!"
Ja und vor allem die ganzen Vögel die geblendet werden oder gar völlig erblinden und dann panisch ihren Tod entgegen fliegen
Ich möchte eure Situation in D aus meiner (praktischen) Sicht mal darlegen. Was will die Obrigkeit in Zeiten Corona? 1.) Möglichst keine zusätzlichen Schwerverletzten in Krankenhäusern. 2.) Keine Menschenansammlungen wegen Ansteckungsgefahr. Mehr steckt da gar nicht dahinter. Jetzt ist natürlich die Frage, wie kann man diese 2 Wünsche effektiv umsetzen? Auf die Vernunft und Einsicht appelieren? Glauben´s halt nicht, dass das geht. .Es gibt genug Querulanten. Bleibt natürlich nur das einfachste Mittel, Verkaufsverbot! Wenn Keiner Was hat, kann Keiner schießen! Hört sich jetzt nach Diktatur an. Es gibt aber noch eine Schlechtere. Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, aber es gibt keine bessere. Denke, Das hat Winston Churchill schon so ähnlich gesagt.
Wie oft ich auf der Facebookseite der DUH lesen musste, dass die Leute gegen privates Feuerwerk sind und man dafür lieber ein zentrales machen sollten.... Fällt man vom glauben ab. Nicht jede Stadt bzw. Kommune hat das Geld dafür gibt nicht genug Pyrotechniker um Bundesweit solche Veranstaltungen durchzuführen, damit niemand leer ausgeht zünde lieber selbst wenn ich die Wahl zwischen eines ansehen oder eines zünden habe und ganz wichtig während Corona macht nur privat gezündete jeder für sich Sinn.
Es ist ja auch geplant, dass alle Dorfbewohner in ihren Häusern bleiben und sich das Feuerwerk von den Fenstern aus anschauen. Hier ist also das Feuerwerk dann scheinbar als Infektionsschutz zu betrachten, da es scheinbar wie sonst überall befürchtet keine Menschen in Gruppen anzieht, sondern die ganz brav und artig in ihren Wohnungen bleiben werden. Bin gespannt, ob das klappt, ich kann nur die Logik hinter der Idee nicht mehr ganz nachvollziehen... private Feuerwerke sorgen für Menschenansammlungen, professionelle dann aber scheinbar trotzdem nicht überall.
Ja, wenn das helfen würde, würde ich das tatsächlich versuchen Aber ihre Argumentation ist ja, man darf die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen und zur Wohnung gehören nur Wohnung und Garten. Folglich würden sie ja dann auch sagen ich darf ohne triftige Gründe mein gepachtetes Feld nicht aufsuchen.