News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Die sagen gerade alles obs stimmt oder nicht.
    Selbst wenn sie später Ärger darüber bekommen würden, hauptsache Silvester is dann schon vorbei.
    Du solltest aufhören denen eine Chance zu geben immer wieder neue Gründe zu finden.
    Mach das was legal ist, informier dich bei Unabhängingen. Dann kann dir keiner mehr was.
     
  2. Könntest du den Handzettel evtl. mal hier reinstellen ? Wäre mir eine großes Hilfe, sicherlich auch ein paar Anderen hier :)
     
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  3. Dein Hof gehört nicht mehr zu deiner Wohnung eig alles bis zum Grenzstein und bis zum Gehweg gehört zum Haus.
     
  4. Bisher noch nix bekannt in Karlsruhe und Landkreis. Man sollte schlafende Hunde aber auch nicht wecken.
    Ich denke aktuell wird es bei Verbotszonen im Innenstadt Bereich bleiben. Im Landkreis sehe ich keine Notwendigkeit es weiter einzuschränken als eh schon von der BaWü Landesregierung festgelegten: im Öffentlichen Raum untersagt.... bedeutet das sowieso nur auf deinem Grundstück darfst nach aktuellen Stand. Zu mal wir ja ab 20 Uhr Ausgangssperre haben diese auch leider an Silvester gilt...
     
  5. Schlitzohr :good: Leider Geil:narr::strike::schacka::quote:
     
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  6. Die Vitrine und Pyroland klagen auf Bundes- und Landesebene. - Laut Julius sind drei Richter am prüfen und wenn es weitere Neueigkeiten gibt wird sich gemeldet.
     
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  7. #5757 DieEngel, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
  8. Anhänge:

  9. #5759 Megaknall, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    Naja, ich glaube "Handzettel" war vorher nicht das richtige Wort :D

    Ich habe die wichtigen Stellen der Bayrischen Corona Schutzverordnung (§2 Punkt 10 sowie §5), Auszüge aus dem 1. SprengV (§22, §23) und die Verordnung des BMI vom 17.12 (Änderung des Sprengstoffgesetzes) ausgedruckt.
    Wichtig: Habe mich hier nur auf Bayern bezogen. Für andere Bundesländer gelten natürlich andere Quellen.
    Dazu kommen dann noch die Antworten meiner Gemeinde bzgl. Verbotszonen.

    So dürfte ich im Fall der Fälle alles schnell parat haben.
     
  10. Die Frage darunter "Wie viel geben Sie normalerweise für Böller und Raketen aus?" geht nur bis 500€.
    Darf ich jetzt mehrmals abstimmen? :D
     
  11. Gott, ist das lächerlich. Wissen die denn nicht, dass die Remittenden aus dem Supermarkt auch alle das nächste Jahr wieder in die Läden kommen?!
     
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  12. Hi. Erstmal eine kurze Meldung, die Klage von Rob wurde erstinstanzlich abgelehnt. Beschwerde wird aktuell geprüft.

    Melde mich später nochmal.
     
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  13. Gab es dafür auch eine Begründung? Formfehler?
     
  14. @Megaknall Möchtest du dich während des Feuerwerkens bewegen oder bist du stationär vor deinem Gartentürchen?

    Stationär wäre für mich nämlich schwierig weil du dich ja eigentlich nicht bewegst.
     
  15. Gibt es einen triftigen Grund dafür?
     
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  16. Verkaufsverbot,Abbrennverbot und und und.Bei Pyro Fans läuft es doch meist so ab.Man ist viel an der frischen Luft bestaunt das Feuerwerk und ist mit Feuerwerk beschäftigt.Kaum Zeit für ordentlich Alkohol oder Gesseligkeiten.Vorallem der Punkt an der frischen Luft ist so ein ding.Silvester ist wohl eines der Feste wo man viel draussen ist.
    Was wird gepredigt wenn wir mit mehreren Leuten in einem Raum sind?ja genau regelmässiges Lüften.Ich sag nur Schulen z.b.
    jetzt wird es so kommen das die leute die ganze Zeit drinne hocken und das auch nicht allein.Naja was soll man dazu sagen
     
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  17. Beschissene Regelung in Berlin. Quasi ein fast "total Verbot"...

    Man wird regelrecht weggesperrt.

    Man traut mir den verantwortungsvollen Umgang mit zugelassenen Feuerwerk und das sorgfältige Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln nicht zu. Einfach lächerlich.
     
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  18. Eher sieht man es als geeignetes Mittel an nicht zu Verkaufen, und er könnte ja sein Zeug ins Ausland verkaufen und den rest nächstes Jahr.

    Aber auch 11 Seiten Begründung. Schwierig das jetzt alles wiederzugeben.

    Ich weiß nicht ob die was schlechtes Rauchen im Berliner Verwaltungsgericht.
     
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  19. Ich werde meine Zündelei am Nachmittag wohl während eines Spaziergangs machen anstatt dauerhaft an meiner bisherigen Stelle zu bleiben. Aber so eine Böllertour mit Rucksack hat ja auch seinen Reiz :D
    Ab 21 Uhr bin ich dann auf Privatgrund, da ist das dann egal.
     
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  20. Naja nicht ganz . Berlin ist groß , die Orte sind relativ gut gewählt.
     
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  21. Lies die Regelung Mal genau zu Ende. Ohne "triftigen Grund", darfst du gar nicht raus...
     
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  22. Es ist im Gesamten öffentlichen Raum das abbrennen des Feuerwerks verboten ! Es darf nur im eigenen Garten geschossen werden. Es ist auch nicht Erlaubt auf dem Nachbarsgrundstück oder Pachtgarten das Feuerwerk zu zünden.
     
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  23. Das ist schon klar. Aber Hof zählt zur wohnung bis zum geweg da hört das Grundstück auf
     
  24. Feuerwerk an öffentlichen Orten bei uns in Darmstadt/Hessen verboten.

    Also ist das ja kein Thema eigentlich hier was F1 und P1 angeht.

    Man müsste doch bei P1 nur den Sicherheitsabstand einhalten.
     
  25. Das ist aber schon seit dem 16.12. bekannt.

    Mal anders gesehen: Bei 56 Verbotszonen, Schutz von Impfzentren und Durchsetzung des An- und Versammlungsverbot, wird die Polizei deutlich besseres zu tun haben, als den einzelnen Silvesterzündler zu kontrollieren.

    Nutzung von PM2 sowie F3/F4 war in den letzten Jahren auch schon lange verboten und so wirklich durchgesetzt wurden diese Verbote nie, sonst würde es wohl kaum so ausarten. Denke nicht, dass nun, wo man nur noch die eigenen Beamten und keine von Auswärts einsetzt, es anders aussehen wird.
     
    B!zzY, okean123 und wolffi007 gefällt das.
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