News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Was Du meinst sind Lobbyisten oder Diktatoren, beides nicht wünschenswert.
     
  2. steh ich bei dir - nicht wünschenswert, was ich eher sagen wollte : unvermeidbar
     
  3. Definiere "belebt" im juristischen Sinn!
    Ich habe da auf die Schnelle bei Google nichts gefunden.
    Das Ganze ist also wieder mal eine "Gummiband" Verordnung!
     
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  4. #1229 KaptnWhistle, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    in der verordnung ist doch ein paragraf angegeben zu "belebt" ? könntest den viell mal googen und uns hier rein packen :)

    ach ich mach schon :
    (1) 1Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind auch die öffentlichen Wege und Plätze.
    allerdings haste recht das erklärt nicht "belebt"
     
  5. Die Definition von öffentlich ist bekannt, aber wer definiert "belebt"?
     
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  6. #1231 KaptnWhistle, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    hmm beim ordnungsamt anrufen. die antwort abwarten dann fragen auf grund welcher rechtlich verbindlichen grundlage/definition das wort genutzt wird : antwort

    edit

    so gerade getan. aussage des beamten sinngemäß " es handelt sich um einen unbestimmten rechtsbegriff. Hier wird vermutlich im einzelfall entschieden wenn die polizei vor ort ist. sofern aber erkenntbar ist das das versammlungsverbot eingehalten wird , also maximal 5 personengriuppen mit genügend abstand zur nächsten gruppe sind sollte es keine probleme geben.

    frage " also kann man im grunde sagen sofern man alle infektionsmaßnahmen der verordnung einhält sollte es keine probleme geben?"

    ja genau
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  7. warimono gefällt das.
  8. Was sind den "handgeworfene pyrotechnische Gegenstände"?
    Knaller muss man ja hinstellen und am äußersten Ende der Zündschnur anzünden.
    Welche Artikel "wirft" man denn?? Habe ich Lücken in meiner Sammlung??
    Und WER sieht den Abstand als Minimum an?

    "Bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen wird ein Abstand von 25 bis 30 m als Minimum angesehen."
     
    matzeW und DirtyHenri gefällt das.
  9. Ich würde sagen Reibkopfknaller.
     
    piefke gefällt das.
  10. Hello, gibt es schon was neues ? Gerade unterwegs und keine Chance alles zu lesen ?!
    Gibt es was neues Betreff klagen gegen verkaufsverbot? Danke euch
     
  11. Ach stimmt - danke!
    Da ich die auch stets nicht "anreibe" sondern hinstelle und ein Feuerzeug nutze sind mir die entfallen.
    Werde langsam auch irre bei dem ganzen Input der letzten Wochen - sorry
     
  12. Stellst du die nicht hin, und ziehst mit der Schachtel über den Reibkopf drüber? :D
     
  13. das würde mich auch mal interessieren.
     
  14. nicht, dass ich davon wüsste.
     
  15. Das ist das was Ich meinte.
    Hat jemand HAZ+ und kann den Beitrag lesen/teilen?
     
  16. Ich konnte es grade noch lesen bevor es ein plus Artikel wurde ..

    Die klassischen Orte wie immer: gesamter Maschseebereich, Opernhaus, Steintor, Kröpcke, Limmer Straße , Lindener Berg, Alles rund um den Bahnhof, Bertha von Suttner Platz, usw. ..
     
    chr und reyzix gefällt das.
  17. Hannover und die Umlandgemeinden benennen jetzt etliche Straßen und Plätze, auf denen sie sich ein Böllerverbot für Silvester wünschen. Wir geben den kompletten Überblick, wo Raketen, Heuler, Kanonenschlag und Co. in Hannover verboten sind.

    Hannover
    Die Silvesternacht dürfte in Hannover und den Umlandgemeindenin diesem Jahr deutlich ruhiger ausfallen. Die Regionsverwaltung bereitet eine sogenannte Allgemeinverfügung vor, in der etliche Straßen und Plätze benannt werden, auf denen Feuerwerk untersagt ist. Damit will die Region verhindern, dass sich in der Silvesternacht Menschenansammlungen bilden und die Infektionen mit dem Coronavirusweiter in die Höhe schnellen.


    Werbevereinbarung zu.
    Jagau solidarisiert sich mit Klinken
    „Ich teile die Einschätzung der Kliniken und halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für nachhaltig falsch“, sagt Jagau. Das Urteil sei ein Schlag ins Gesicht für alle, die versuchen in Krankenhäusern und andernorts die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. „Gerade bei Brand- und Rettungseinsätzen sind Abstände schwer einzuhalten. Deshalb erhöht sich in diesen Situationen das Infektionsrisiko erheblich“, sagt Jagau. Daher werde die Region ein weitreichendes Böllerverbot auf diversen Straßenzügen erlassen.

    Das sind die Straßen und Plätzen in Hannover, auf denen Silvester-Feuerwerke untersagt werden sollen:
    • Raschplatz: Die Verbotszoneerstreckt sich zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, Parkhaus am Hauptbahnhof und Lister Meile. Die den Raschplatzbegrenzenden Straßen gehören nicht dazu.
    • Ernst-August-Platz: Fernroder Straße und Luisenstraße sind vom Verbotsbereichausgenommen.
    • Bahnhofstraße
    • Kröpcke: Zur Verbotszone zählt der gesamte Platz sowie die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis EinmündungLuisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur EinmündungGeorgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke.
    • Opernplatz: Zur Verbotszonezählt der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche Gehweg zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraßebis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.
    • Platz der Weltausstellung: Der gesamte Platz fällt in die Verbotszone sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke.
    • Am Steintor / Steintorplatz: Auf dem gesamten Steintorplatz dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebensowenig auf der Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, der Schmiedestraße bis EinmündungAm Marstall, der Georgstraßeund Goethestraße in westlicher Richtung. Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich.
    • Bertha-von-Suttner-Platz
    • Peter-Fechter-Ufer (Ihmeufer)
    • Justus Garten (Grünfläche am „Strandleben“)
    • Ernst-Thoms-Weg
    • Tiefenriede: Gemeint ist die Wiese am Ende der Hoppenstedtstraße, die „Hoppenstedtwiese“.
    • Alte Bult
    • Nordufer Maschsee
    • Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Höhe des Parkplatzes am Strandbad
    • Maschpark
    • St.-Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)
    • Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)
    • Gartenfriedhof (Marienstraße)
    • Waterlooplatz
    • Schünemannplatz
    • Am Lindener Berg:Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle
    • Von-Alten-Garten
    • Ihme- und Leineufer
    • Stärkestraße: Gemeint sind Spielplatz und Grünfläche
    • Velvetplatz
    • Küchengartenplatz
    • Alle Spielplätze in Linden
    • Grüne Mitte Hainholz an der Voltmerstraße
    • Möhringsbergpark
    • Platz an der Ecke Voltmerstraße / Bömelburgstraße
    • An der Lutherkirche
    • Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (Christuskirche)
    • Vahrenwalder Park
    • Weißekreuzplatz
    • Jahnplatz
    • Andreas-Hermes-Platz
    • Neues Haus (ehemals Emmichplatz)
    • Bonifatiusplatz
    • Welfenplatz
    • Emmy-Lanzke-Weg
    • Odenwaldstraße: Spielplatz und Flächen im Märchenweg
    • Schwarzwaldstraße:Stadtteilpark Sahlkamp
    • Stadtteilplatz Plauener Straße
    • Spielpark Döhren in der Ziegelstraße
    • Fiedelerplatz
    • Kantplatz
    • Spargelacker (Spielplatz)
    • Am Mittelfelde (Begegnungsstätte)
    • Sankt-Eugenius-Weg
    • Am Thie
    • Feldbuschwende (Spielplatz)
    • Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)
    • Ricklinger Teiche
    • Altwarmbüchener See
    • Trammplatz
    • Lister Meile zwischen Weißekreuzplatz und Lister Platz
    • Limmerstraße
    • Engelbosteler Damm
     
    reyzix gefällt das.
  18. Bei meiner Gemeinde steht noch immer die Verordnung vom 16.12. als Orientierung und 1zu1 übernommen.
    Also Totalverbot. Das kann ja lustig werden wenn sich die Nachbarn darauf beziehen sollten.
    Wobei wenn ich den Verbotszonen- Wahnsinn da sehe - besser die haben die Verordnung vom 16.12. online als eine aktualisierte mit 100 Verbotszonen
     
    okean123 gefällt das.
  19. Die Verordnung unserer Gemeinde sagt nur, dass man nicht in der Nähe von Kirchen, Holzhäusern oder reetdachhäusern zünden darf.
    Straßen oder Plätze wurden nicht benannt. die nächste Veröffentlichung soll erst wieder im Jahr 2021 sein.

    und dazu ein Hinweis


    Hinweis:
    Am 23.12.2020 tritt eine geänderte Version der niedersächsischen Corona- Verordnung in Kraft. Diese beinhaltet eine Neufassung des §10a.
    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyro- technischen Gegenständen nicht mehr untersagt.
    Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten. Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk bleibt aufgrund einer neuen Verordnung zum Sprengstoffgesetz des Bundes untersagt.
    Konkret bedeutet dies, dass Feuerwerk, welches sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, im eigenen Garten oder auf einer ruhigen Straße / einem ruhigen Platz abgebrannt werden darf.
    Vorsorglich sei auf das geltende Ansammlungsverbot am 31.12.2020 und 01.01.2021 hingewiesen.
    Dies bedeutet:
    Sie dürfen sich nicht zu einer Gruppe von mehr als 5 Personen draußen ver- oder ansammeln.
    Für die Feier im kleinen Kreis gilt auch die 5 Personenregel, das heißt maximal 5 Personen aus 2 Haushalten.
     
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  22. Ich könnte mir gut vorstellen, wenn nächstes Jahr dieser ganze Albtraum vorbei sein sollte, das dann viele Menschen ordentlich beim Feuerwerk zuschlagen werden und ne Menge bunkern, damit bei ähnlichen Fällen in Zukunft zumindest ein Silvester überbrückt werden kann, quasi eine Notreserve.:D
     
  23. Dein Wort im Gehörgang der heiligen Barbara .

    Ich kann mir leider sehr gut vorstellen das die Mehrheit der rot/grünen regierten Bundesländer sich mit dem Thema Komplettverbot befassen werden . Und damit meine ich den Alptraum den Verkauf für immer zu verbieten . 2020 war ein weiterer Schritt der uns hoffentlich allen gezeigt hat wie schnell es vorbei sein kann . Die Zukunft fürs Feuerwerk sieht nicht rosig aus , machen wir uns nichts vor . Ich hoffe das dieses Jahr nicht in Eskalation und Chaos endet und die Vernunft siegt , damit wir nächstes Jahr wieder Erwerben und Zünden dürfen .
     
  24. Wir haben uns bereits gestern von unserem Rechtsanawalt beraten lassen und werden versuchen die Kriterien bzw. Begründungen für die genannten Straßen und Plätze zu erfragen.
    Nicht, dass es falsch verstanden wird: Die Verbotszonen in den vergangenen beiden Jahren, direkt im Stadtzentrum von Hannover, sind vollkommen gerechtfertigt und dies haben wir auch immer so kommuniziert.
    Die vielen neuen Straßen und Plätze in diesem Jahr wirken auf uns aber eher nach dem Prinzip "Gießkanne" und wir möchten verhindern, dass aus 50 Straßen und Plätzen 2020 im nächsten Jahr Hundert werden.
     
    CZ Jena, chr, Bender242 und 15 anderen gefällt das.
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