News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ich könnte mir auch noch vorstellen das die die Anweisung zu Silvester bekommen das Feuerwerk zu unterbinden hat oberste Priorität.
    10 Leute Feiern das wird nicht kontrolliert aber der eine der Raketen zündet bekommt ärger.

    Dazu passt der Artikel von ebend gut wo die Corona Streife zur Anti-Böller-Patrouille wird.

    Silvester 2020 in Mannheim: Polizei geht auf Anti-Böller-Patrouille | Mannheim
     
  2. Ich wäre dann aber auch permanent angespannt gleich kontrolliert zu werden oder blechen zu müssen, das wäre es mir nicht wert
     
  3. Wenn du F1 und P1 abwechselnd zündest, aber bitte immer auf den jeweils passenden Gesichtsausdruck achten. Also bei F1 gerne doll freuen, P1 hingegen auf keinen Fall zu Vergnügungszwecken - aber zum Runterkommen bei zuviel F1-Freude spricht wohl nichts dagegen...
     
  4. Es wird Beamte geben, die da etwas entspannter sind, aber auch welche dir dir sofort nen Bußgeld aufdrücken.
     
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  5. :D Die warten auch auf den Ausgang der verschiedenen Klagen.... Oder finden vielleicht keinen Pyrotechniker... :p
     
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  7. Jein, das Zählt nur bei einem 1 Fam. Haus ab 2 Parteien schon nicht mehr
     
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  8. Ist das so, daß ich bei einem Mehrfamilienhaus nicht im Hof zünden darf?
     
  9. Ich denke das man das darf, das Zählt ja zu dem Grundstück, auf welchem deine mietswohnung steht. Vermute ich mal. Wir werden auf dem Mehrfamiliengrundstück ein bisschen was Absperren, ganz einfach .....
     
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  10. Uff, ich hoffe es mal nicht. Wollte eigentlich tagsüber zum Böllern ins lange Feld oder ähnliches, damit ich die Nachbarn nicht zu sehr fertig mache und dann Nachts nur noch die paar F2 Reste.. Dann werden die armen wohl auch tagsüber leiden müssen ^^
     
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  11. Klage von ABA wurde ebenfalls abgewiesen. Es ist zum kotzen.
     
    B!zzY und Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  12. Quelle?
     
  13. Offizieller ABA Facebook Auftritt
     
  14. Welche Klage wurde noch abgewiesen?
     
  15. Das Thema ist durch klagen wurden abgewiesen
     
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  16. Verkaufsverbot bleibt
     
  17. 2020 kein Verkauf von Silvesterfeuerwerk

    Zitat:"Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das "Überlassen" dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden."

    Damit heißt es: was online bestellt wurde an Feuerwerk darf nicht ausgeliefert werden und der Online Händler muss das Geld zurücküberweisen.
     

  18. Das war's dann wohl oder???:shok::cry::cry:
     
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  19. Auf die Begründung bin ich gespannt.
     
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  20. War ja irgendwie klar.

    Hatte auch ein ungutes Gefühl, aber auch Hoffnung. Ich hoffe die Pyro Branche inkl. aller Händler bekommt entsprechende Entschädigung, wobei ich das bezweifle die Öko-Diktatoren werden die Pyrotechnik schon zerstören...
     
  21. Letzte Möglichkeit für diejenigen die nicht aufgeben wollen wäre eben nur die nächste Instanz aber selbst da wird’s zeitlich Sau eng.
     
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