News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Es kann doch garnicht sein, dass jetzt alle Klagen plötzlich abgewiesen sind. Klingt für mich viel mehr nach Gerüchten. Klar, evtl sind ja ein, zwei Verfahren nicht eingeleitet worden, aber das ist doch nicht EINE Klage und alles ist vorbei. Kann doch durchaus sein, dass unterschiedlich geklagt wird (z.B. bei Begründung oder erwartetes Ergebnis o.Ä.)
     
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  2. Für mich persönlich als normaler Bürger (Verbraucher) sehe zum jetzigen Zeitpunkt keine Chance an meine Ware zu kommen :(
    Dabei geht es mir nur darum, mein hart erarbeitetes Geld in Ware einzutauschen. Alleine das Abholen, das Auspacken, die "Gewalt" über mein gekauftes Feuerwerk zu haben hätte mich persönlich zufrieden gestellt... hach ja...

    Das bundesweite Überlassen an Verbraucher wird nicht mehr möglich sein. Zuviel und zulange wurde Anderes propagiert.Bis heute hatte ich noch Hoffnung. Doch nun scheint der Funken Hoffnung verglimmt zu sein. Wenn ich ehrlich sein soll, macht mich dieser Umstand sogar ein klein wenig depressiv.

    Musste einfach etwas Frust ablassen... Danke
     
  3. Das liest sich so falsch wie eine grade Kurve.

    Die Pfuschen doch am Raum-Zeit-Kontinuum. :confused:
     
  4. Dann wurden scheinbar alle gleichzeitig abgewiesen wenn jetzt nach und nach bekanntgegeben wird.:wall:
     
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  5. Also war es das jetzt? Oder wie verstehe ich es. !! Pyroland sagte sie sind noch bei aber ich glaube an nichts mehr
     
  6. Es ist ja jetzt in Sprengstoffgesetz verankert - da kann das Verwaltungsgericht auch nicht viel mehr machen - die halten sich schließlich an Bundesgesetze. Deshalb konnte das OVG in Niedersachsen ja auch das Verkaufsverbot "kippen", weil es dort ja zu dem Zeitpunkt noch nicht im Sprengstoffgesetz verankert war. Deshalb muss man die Änderung auch vorm Bundesverfassungsgericht prüfen lassen - Was meines Wissens auch von Pyroland und der Vitrine getan wird.
     
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  7. Letze Hoffnung:rolleyes:
     
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  8. Die können noch eine Instanz höher.
    Deswegen wurde auch gesagt das es bis nächste Woche noch dauern kann.
    Aber ich denke nicht das dort was anderes raus kommt.
     
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  9. Ich würde jetzt erst einmal abwarten da die Rechtsthematik komplizierter ist als es hier häufig dargestellt wird.
     
  10. So und nicht anders zusammen halten dann schaffen wir es durch diese Zeit und nächstes Jahr können wir uns wieder darüber freuen :)
     
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  11. Zum kotzen...:wall:
    Damit sind für mich praktisch gesehen Weihnachten und Silvester gelaufen.
     
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  12. Hallo!

    Vorhin auf einer Internetpräsenz einer Stadt zu Silvester einen Beitrag vom 22.12.2020 gefunden.
    Zitat:
    "Die Verwendung von Bengalos / bengalischen Feuern ist ohnehin ganzjährig verboten."
    Zitat Ende.

    Das kann ja schon nicht richtig sein, weil Woolworth, Tedi und andere Geschäfte die F1 Nico Bengalfeuer verkaufen.
    Da hat dann wohl jemand das Verbot durch die Hausordnung eines Stadions als allgemein geltendes Recht angesehen.

    Man sollte also selbst bei einer offiziellen Präsenz einer Stadt oder eines Kreises immer genau hinschauen, denn bezüglich Pyrotechnik scheinen die sehr wenig Ahnung zu haben und setzten damit Unwahrheiten in die Welt.

    Grüße!
     
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  13. Leute, bitte:

    Tut uns doch bitte allen einen Gefallen damit.
     
  14. Jetzt ists aber mal wirklich wieder gut.
    Das hältst du ja im Kopf nicht aus...
    Ich überlasse das mal @Pyro wer hier jetzt wirklich mal seine erste Verwarnung kassiert, aber das was manche hier von sich geben muss doch wirklich nicht sein.
     
  15. Schon gut, bei diesem Emotionalen Thema kann man sich nicht immer nur zurückhalten und wir sind ja auch alles nur Menschen.
     
  16. danke man kommt nicht mehr mit...
     
  17. Zitat von der Feuerwerksvitrine; "Wir haben unsererseits inzwischen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso betreiben wir Klagevorbereitungen auf Bundesebene" - Das Verwaltungsgericht hat keinen Einfluss auf das Sprengstoffgesetz, dies ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes - Deshalb ist es schon einmal ein kleiner Wermutstropfen das auch auf Bundesebene geklagt wird.
     
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  18. Tibola, H3ISENB3RG, Matze85 und 2 anderen gefällt das.
  19. Sie haben Ohren aber hören nicht, sie haben augen aber sehen nicht.. steht in der Bibel..

    Wer immernochnicht an eine gegen FW gerichtete Aktion glaubt, naja..

    Weiß jemand wie es außerhalb von D aussieht.
    Klar Niederlande wurde thematisiert.
    Aber wie sieht es in anderen Teilen der Welt aus? Weiß da jemand was?
    Vor allem Länder in denen das bisher noch gut möglich war.
    Z.B. Italien, war, glaube ich, auch immer eine Hochburg.
    Aber auch außerhalb Europas.
    Würde mich echt interessieren.
     

  20. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der ausgewiesenen Verbotszonen ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk keinen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 3 InfSchMV darstellt.


    :( ka wie man das am besten dann macht !? ideen ?
     
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  21. Wirklich prickelnd sieht es woanders leider auch nicht aus.

    Frankreich, Australien, Dubai: So dürfen andere Länder weltweit Silvester feiern
     
    Pyro tha dragon, DieEngel und Artor gefällt das.
  22. Wenn du ein Grundstück hast ist alles gut. Hof, Garten etc. zählt noch zur Wohnung ;)
     
    Artor und wolffi007 gefällt das.
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