News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

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  2. @Artor

    In Europa fahren viele Länder die gleiche Schiene. Polen mit strikter Ausgangssperre, Frankreich und Portugal mit Verboten. Außerhalb Europas kommt es drauf an was Du meinst, Indien ist ja immer erlaubt, zu Diwali (Das Lichtfest der Hindus, ist wie Weihnachten und Silvester zusammen) wurde es sehr eingeschränkt (unvorstellbar in Indien!). China ist erst im Februar dran. Australien und Neuseeland sind Silvester ja eh sehr eingeschränkt und auch sonst. Neuseeland nur am 5 November erlaubt soweit ich weiß).

    Müsste man mal recherchieren, wir stehen damit aber nicht alleine da.

    Und ich oute mich: Ja, ich glaube dies ist kein Angriff auf das Feuerwerk speziell, das ist Verzweiflung, weil die Leute nicht vor die Lage kommen und man Feuerwerk als sichtbares Zeichen nimmt: Feiert nicht! Bleibt zu Hause!

    Nächstes Jahr geht das normal weiter, keine Frage. Was das Überlassungsverbot angeht: noch hat die Fat Lady nicht gesungen. Auch wenn es dann für alles zu spät ist, würde ich doch gern hören, wie die Normenkontrollklage ausgeht.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
  3. Aber Berlin hat doch überhaupt keine Ausgangssperre ?
    Was soll dieser Satz also bedeuten ?!
     
  4. wir haben eine freundin, mit haus und garten und einer großen einfahrt, diese sollte doch dann auch noch zum grundstück zählen, und das abbrennen ermöglichen, oder !? soviele gedanken hilfe :/
     
  5. Mal ne frage an die "Privaten Grund" Experten. Meine Einfahrt ist grob 10m Breit, danach kommt ne Wiese. Somit zünde ich meine Artikel auf privaten Grund, nur was ist den in der Luft? Artikel können ja auch über die Grundstücksgrenze fliegen.
     
  6. oh habe ich bei dem ganzen Geschwafel gar nicht gelesen ...
     
  7. Das SprengG wurde aber nicht geändert.
     
    Mathau gefällt das.
  8. Hallo.

    Ich habe ebend gerade folgende E-Mail vom Feuerwerkshop.de erhalten. Meine Bestellung wurde stoniert.

    "
    Neuer Status: Coronabedingt Storniert

    Lieber Kunde,

    vielen Dank für Ihre Rückinfo. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag wieder zurück. Sofern Sie per Paypal bezahlt hatten, erstatten wir Ihnen das Geld auch hierüber wieder zurück. Sofern Sie per Banküberweisung bezahlt haben, teilen Sie uns bitte - sofern noch nicht geschehen - Ihre Bankverbindung mit.

    So oder so bitten wir bei der Bearbeitung um ein wenig Geduld - wir arbeiten mit Hochdruck auch an den Feiertagen um schnellstmöglich alle Kunden anzusprechen und die Dinge abzuarbeiten.
    "
     
    Pyro tha dragon und DieEngel gefällt das.
  9. du darfst die wohnung nur aus triftigen grund verlassen....einkaufen, gassi gehen...
     
    Lexxx gefällt das.
  10. Mach doch an deine Raketen eine Schnur ran. Dann kannst du sie zurückholen. :D :D :D
     
  11. Ich hab ja versucht über google was zu finden, aber schwierig. Weis halt nicht wie die Polizei reagiert, wenn ich Raketen bei mir abschieße und die Raketenstäbe dann auf Öffentlichem Grund landen.
     
  12. Ich sehe mich schon mit einem Böllerwagen richtig späti
     
    Lexxx, sheriff-lobo, HVPyro und 2 anderen gefällt das.
  13. Das sehe ich in den letzten Tagen wie die alle "wichtige Gründe" haben, die Strassen sind voll. :D
     
    B!zzY, _aki_, Lexxx und 3 anderen gefällt das.
  14. ist das nicht höhere Gewalt ?
     
    Unicorn27 gefällt das.
  15. Ich weiß, ich wiederhole mich: ihr macht Euch zu viele Sorgen!
    Du schießt von Deinem Grund und fertig.

    LG

    GoldDragon
     
    B!zzY, DoppelBlitz, KlopskoffeR und 4 anderen gefällt das.
  16. sollte dazu gehören. Haben auch ne relativ lange Einfahrt (ca. 22 Meter) und gehört zum Eigentum. Gut Schuss
     
    B!zzY, GoldDragon und wolffi007 gefällt das.
  17. Klar, wenn sie es euch erlaubt. Solltet ihr aber nach 21 Uhr euch auf dem Grundstück befinden, müsst ihr theoretisch bei ihr übernachten. Und aufpassen mit der 2 Haushalts-Regel ;)

    EDIT: Das mit 21 Uhr bezieht sich auf die nächtliche Ausgangssperre. Weiß nicht wo du wohnst. Wenn du keine hast, sollte es eigentlich egal sein.
     
    GoldDragon gefällt das.
  18. Der Rubel rollt ich hoffe es nutzt etwas
     

    Anhänge:

    Pyro_pictures und DieEngel gefällt das.
  19. Das selbe Mannheim indem ich dich bis vor w Woche als Erwachsener in den Präsenzunterricht kommen musste...
    Das war da aber natürlich Verhältnismäßig!
     
    lotusXback und Pyro tha dragon gefällt das.

  20. Ich hoffe ich kann dich damit wieder ein bisschen aufmuntern. ;)


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    Lexxx gefällt das.
  21. Alles, was im Rahmen der Einschränkungen irgendwie möglich ist, unbedingt machen. Du schießt von deinem Privatgrund aus, solange du dich da an die geltenden Regelungen hältst und keine Party mit x Haushalten feierst, können die dir mal gar nichts. Da hätten die viel zu tun, jedem einzelnen Raketenstab hinterher zu fahren, ist gar nicht machbar.
     
    GoldDragon, Unicorn27 und Eisprincessin gefällt das.
  22. "Durch die Änderung des § 22 Absatz 1 wird für das Jahr 2020 ein generelles Verbot des Überlassens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 an Verbraucher auch für die Zeit vom 29. bis 31. Dezember geregelt." Und was soll mir dann bitte dieser Absatz sagen?
     
    Eisprincessin gefällt das.
  23. Haben so viele Leute ihre ware erhalten das hier jeder 2 Beitrag hier lautet " darf ich da und da knallen " also ich lese nichts anderes mehr als ständig die Fragen wo darf ich das und das.. ruft bei eurer Stadt an und fragt da doch alles genau mal nach.. es nervt hier echt hammer..andere leute hoffen noch immer das ihre Bestellung kommt denen wäre auch egal ob da und da erlaubt oder man wenig das geld zurück bekommt..aber beide ist bei pyroland nicht der fall..und ich finde es reichen die Fragen echt langsam ..! Sry musste mal sein bin echt sauer man erhofft sich hier Infos und schaut täglich 20 seiten durch und das einzigste was ich immer lese ist darf ich das darf ich das.. !!
     
    rommels, bjofl, Christoph und 12 anderen gefällt das.
  24. Das ist die Änderung der SprengV zum SprengG :)
     
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