Bestimmung Klage in Hamburg - Möchte sich wer beteiligen?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 16. Dez. 2020.

  1. Von mir wird es auch eine Spende geben. Ich weiss aber noch nicht genau
    wie hoch meine Spende sein wird, da ich eventuell Bremen und Pyro-Rob
    auch noch unterstützen will.
     
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  2. + + + U P D A T E + + +

    Bilder sagen mehr als tausend Worte!

    Unbenannt1.png

    Bitte bitte erstmal lesen bevor hier geschrieben wird.
    Aaaaaaaaaaalso. (((((( :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad: ))))))

    Fakt ist siehe Screenshot!
    Ich habe dazu natürlich mehrere Seiten Begründung etc. darf diese aber NICHT veröffentlichen da ich weiter dagegen vorgehen werde. (Auf eigene Kosten!)
    Vermutlich kann man die Begründung in ein paar Tagen hier einsehen: Aktuelles

    Damit sich kein höheres Gericht "angegriffen" fühlt und die Entscheidung ins negative getrieben wird, halte ich mich dahingehend weiter zurück - auch was die Begründungen angeht - bis alles fest steht.

    Ebenso Fakt: Ich lasse mir das nicht gefallen, sehe doch nicht aus wie eine Marionette...

    Also Aussage mit diesem Update:

    - "Nur" die Änderung für F1 in Hamburg erreicht.

    - Wir ziehen jetzt vor das höhere Gericht - als letzte Möglichkeit.

    Ein Eingang wird sicher nicht vor dem 28.12 bestätigt!
    Eine Entscheidung somit endgültig erst zum 30.12 oder gar 31.12 erwartet!

    Ich infomiere bei neuerungen...


    BITTE NICHT INS OFF-TOPIC VERFALLEN!!!
    KEINE MUTMAßUNGEN!!!
    KEIN POLITISCHEN-TALK!!!

    ICH WERDE NACH VERFAHRENSENDE AUSREICHEND DAZU SCHREIBEN BZW. DOKUMENTE ZUR VERFÜGUNG STELLEN.
     
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  3. Das finde Ich großartig von dir. Dicken Respekt und viel Glück! ;)
     
  4. Du hattest ja den gleichen Gedanken wie ich betreffend der Änderung in der Verordnung...

    Jetzt würde nur noch das OVG Hamburg etwas ändern können.

    Wäre es nicht eventuell ratsam auf den Hamburger Anwalt zurückzugreifen, der auch das Urteil für Niedersachsen erreicht hat?
     
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  5. Denke wir fahren mit der jetzigen Kanzlei ganz gut. Kann unserem Anwalt ja mal nahelegen sich mit dem Kollegen zu unterhalten. Weißt du den Namen?
     
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  6. Kann er den Namen des Anwalts nicht über das OVG Lüneburg raus bekommen?
     
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  7. Kann es sein das die pauschal jeden Antrag ablehnen? So ließt sich das zumindest.
     
  8. Der müsste in dem Beschluss zu finden sein. KWR Kanzlei, Dr. Otto ?
    20201218-Entscheidung-OVG-13-MN-56820_1
     
  9. Ja genau, habe ich Teddygangsta auch gerade geschrieben.

    Aber ihr wart schneller;)
     
  10. Unglaublich. Ohne die Hintergründe und Begründung zu kennen bin ich entsetzt... Das fühlt sich so sehr nach Unrecht an...

    Nix da "auf eigene Kosten". Ich hab mit Hamburg zwar überhaupt gar nichts zu tun, aber ich werfe auch mal 50 Euro in den Topf. Haltet mich aber bitte auf dem Laufenden, wohin das Geld gehen soll. Kann sein, dass ich's übersehe. Das wäre schade.
     
  11. Danke habs direkt weiter gesendet.
    Lassen wir dem guten Mann nun auch mal morgen Weihnachten mit der Familie verbringen. Er meldet sich am Sonntag bei mir bereits wieder.
    Danke.
     
  12. Wenn man sich mal die Urteilsfindung vom Verwaltungsgericht in Hamburg ansieht, auch bei Googlenews - hat man das Gefühl, es geht nur in eine Richtung. (ohne es genauer zu erläutern und abzudriften) Hoffe das es uns noch gelingen wird. Wünsche allen ein frohe Weihnachten.
     
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  13. Nur als kleiner Hinweis:

    Wir haben gegen die Bundesrepublik In Berlin wegen dem Verkaufsverbot geklagt und haben uns auch auf das OVG Lüneburg Urteil gestützt, welches das Verbot in Niedersachen zu Fall gebracht hat.

    Das VG Berlin war da ganz anderer Ansicht und hat das Urteil des OVG Lüneburg gerade zu zerlegt ...
     
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  14. In Berlin gibt es auch nur Verbotszonen und auf privaten Grund ist es erlaubt... Oder?
     
  15. Das wäre ja schon gut wenn es lediglich Verbootszonen gibt in Hamburg, da könnte man ja mit leben.
     
  16. Es ging nicht um die Verbotszonen sondern um die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen dem Verkaufsverbot der Kategorie F2. Weil die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet war, mussten wir vor dem VG Berlin klagen.
     
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  17. Das wird auch alles nichts mehr das ist hier in diesem Land nicht möglich die Gerichte bekommen von der Regierung Druck
    Viel mit Demokratie hat das hier alles nichts mehr zu tuhen
     
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  18. Ich werde das ganze Thema in Hamburg mal verfolgen. Ich denke mal das du spätestens am 31.12. die Begründung des Gerichts hier posten wirst - falls deine Bemühungen keine Früchte tragen sollten. Ich werde mir das dann gründlich durchlesen und wenn die mir nicht Stichfest erläutern können wieso ich NICHT auf PRIVATEN GRUND ein paar Raketen zünden darf, dann werde ich dies einfach tun.
     
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  19. Zünden werde ich auch auf jeden Fall im Garten auf eigenem Grundstück, man darf sich nicht alles verbieten lassen denke ich.
     
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  20. Genau so sehe ich es auch!!!
     
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  21. Jep. Solln sie doch kommen. Wir haben eine sehr solidarische Nachbarschaft und offene Gärten ohne Zäune. :)
     
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  22. Ja, so auch hier, waren mehr Copy-Paste Antworten als alles andere.


    Danke für den Hinweis. Sind ja nun bereits 3 Urteile soweit ich aktuell bin die das gekippt haben. Aber warten wir mal ab.
    Klar ist auch, jedes Bundesland händelt das halt ganz anders vor Gericht. Und nur weil es in Lüneburg geklappt hat, muss es nicht auf andere übertragbar sein.

    Ich hoffe doch, das es noch was wird.

    Jawoll.
     
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  23. Hier in Lüneburg ist das Verkaufen von F2 immer noch untersagt das Urteil war nur wegen dem Privaten Zünden und nicht für den Verkauf.
     
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  24. Ich warte auf das Gerichtsurteil und deren Begründung. Wenn diese ähnliche
    Das Urteil bezog sich auch auf den Verkauf - Dieser war jedoch durch die Verordnung am 13.12. auf das Bundesgebiet bezogen.
     
  25. Hoffe tatsächlich auf das kippen vom Zündverbot für F2 Artikel. Klar wäre der Verkauf schöner, aber wäre dann immerhin etwas.
     
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