News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Positiv denken ! Eine große Familie und so ;-)
     
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  2. Ich fasse es jetzt nochmal auf, so zu Weihnachten:

    Ja klar sind wir alle gebeutelt vom Virus und den daraus resultierenden (teilweise nicht nachvollziehende) Verordnungen, aber trotzdem sollten WIR alle Feuerwerksverrückten, sofern es möglich ist, allen zeigen, daß unser geliebtes Feuerwerk nicht sterben wird!!! Ich muß mich leider auf meinem Balkon beschränken, in Berlin...im Erdgeschoss :) da ich keinen Garten habe.

    Mein Wohnbereich, mein Heiligtum! Ich habe noch genug Römische Lichter, die ich bedenkenlos vom Balkon zünden kann und das wird dann auch am 31.12. passieren!

    Da ich im Erdgeschoss wohne und auch noch Reste von Böllern verfüge, werde ich diese natürlich auch zünden...kann ja unter mir keinen gefährden.

    An Alle hier!!! Setzt ein Statement im legalen Rahmen, je nach Bundesland, Länderverordnung, etc. "Steckt Nicht den Kopf in den Sand" und verzichtet auf Feuerwerk, zeigt, daß es trotzdem Feuerwerk gibt!!!

    Feuerwerk hat nichts mit Corona zu tun, wenn man sich an die Hygienevorschriften hält!!!

    In diesem Sinne wünsche ich allen Forianern und Mod´s jetzt erstmal besinnliche Weihnachten und schöne, familäre Feiertage!!!

    Liebe Grüße


    P.S. @Pyro und allen Co-Mod´s, Danke auch in diesem Jahr, daß Ihr, so gut es ging, dieses Forum gesteuert habt! :good:
     
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  3. Das Statement wird in jedem Falle gesetzt - Tomatenstöcke für alle ! Dieses Jahr Old-School...es gibt uns die Gelegenheit sich zurück zu erinnern, wie es so vor 20-25 Jahren war - zumindest bei denen die da schon aktiv waren ;)
     
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  4. Wenn jemand was will, sage ich demjenigen das ich einen Schall an Silvester erzeugen will Steht ja nirgends, das F1 und P1 an Silvester verboten wäre.

    F2 würde ich nicht öffentlich zünden wollen. P1 lieber auch nicht.

    Tropic Exploder 4 und 5 würde mit Sicherheit für Ärger sorgen...
     
  5. Das widerspricht sich irgendwie?

    P1-Diskussionen sind hier ja generell nicht gerne gesehen, weil da immer zwei recht unversöhnliche Lager aufeinandertreffen.
    Normalerweise finde ich P1 als Silvester-Feuerwerk immer recht unproblematisch (zumindest BKS bis 1g und Schwarzpulver - stärkeres hat m.M.n. in bewohnten Gebieten nichts zu suchen).

    In diesem besonderen Jahr halte ich allerdings eine gewisse Zurückhaltung (keinen Verzicht!) für ratsam.
    Vorlautes "Ihr könnt mir gar nichts, ist kein F2, alles super-legal" könnte im Fall der Fälle böse nach hinten losgehen...
     
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  6. Also nach meiner Einschätzung dieses Jahr herrscht eher was man kann und nicht was man darf. Also zwischen 23.45 und 0.15 kann man alles, auch Sachen die man eigentlich nicht darf. Alles andere mit dem Motto „ich darf das“ könnte zu Unharmonie mit unserem Freund und Helfer führen.
     
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  7. Ich sehe das so.. Dieses Jahr hat mir die Augen geöffnet, an was für einem seidenen Faden das alles hängt.
    Dementsprechend werde ich alles in vollen Zügen genießen solange ich noch kann und darf. Zurückhalten werde ich mich in keinem Fall für irgendwen.
    Und sollte es in DE irgendwann mal kein Feuerwerk mehr geben, dann wander ich aus.
     
  8. Mir bleibt dieses Jahr nur F1 und P1. Da mache ich das beste raus.

    Mal einen Cobra P1 zum Schallerzeugen, glaube kaum das dies große Probleme macht.

    Größere Kaliber schon.
     
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  9. Da du aus Darmstadt Hessen kommst. Frankfurter Mentalität: Laber mich nicht voll. Kümmer dich um deinen eigenen ******. Geh mir nicht uffen Sack.

    Also lass krachen mit was auch immer, aber in nem zeitlich begrenzten Rahmen. Naja erfordert Spitzengefühl. Und wenn man lokale Mentalitäten berücksichtigen muss, dann weiß man wie rechtlich unsicher alles dieses Silvester ist.
     
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  10. Heute Probe für die Gottesdienste morgen gehabt. Selbst der FSJler in der Kirche hat sich eine Schreckschusspistole und pyromunition gekauft. Unser Diakon wird auch zünden.

    Wenn selbst Kirchenleute dieses Jahr zünden sagt das doch viel aus.
     
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  11. Direkte Antwort hab ich noch keine gefunden, sowas dauert normalerweise auch länger.

    Auf einer Seite der Stadt München Silvester gilt eine Ausgangssperre findet sich eine grobe Übersicht mit dem Text "In München gilt innerhalb des Mittleren Rings am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar ein grundsätzliches Verbot von Silvesterknallern und Böllern - auch auf dem eigenen Grundstück." Das ist nicht falsch, wird von vielen Nicht-Pyros aber sicher falsch interpretiert.
    Die dort verlinkte Unterseite Corona-Lockdown: Regeln für das Silvesterfeuerwerk zeigt folgenden Text: "Dieses Verbot gilt auch auf dem eigenen Grundstück.", der sich auf das oben bereits angesprochene sog. Böllerverbot in einem Teil Münchens bezieht, siehe dazu auch noch unten. Das ist inhaltlich etwas konkreter als die Seite davor, steht dort eben aber doch ganz am Ende, was die Hälfte der Nicht-Pyros wohl gar nicht mehr liest. Und selbst wenn man das tut, muss man trotzdem noch ein bisschen mitdenken um herauszufinden, was denn jetzt eigentlich verboten ist und was nicht. Was erlaubt ist, steht ja schließlich nicht explizit da. Ursprünglich stand hier aber eine leicht andere noch mißverständlichere Formulierung, also ist dies zumindest eine klitzekleine Verbesserung.

    Die kritisierte Zeitung Merkur hat ihren Artikel tatsächlich angepasst Silvester 2020 trotz Corona: Darf ich Feuerwerk im eigenen Garten zünden? | Wohnen und stellt jetzt auch klar dar, was erlaubt ist, die zugehörige Zeitung TZ ebenso Silvester 2020 trotz Corona: Darf ich Feuerwerk im eigenen Garten zünden? | Wohnen.

    Dafür hat die AZ, die sich in einem neuen Artikel Silvester in München: Sind Feuerwerk und Böller im privaten Garten erlaubt? sogar auf die FDP-BP-Anfrage bezieht, zwar im Fließtext alles richtig beschrieben ("dass das Abbrennen von "pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung" (klassische Silvesterkracher ohne Lichteffekte) überall innerhalb des Mittleren Rings [...] untersagt ist" --> das ist korrekt, dafür gibt es eine Allgemeinverfügung, die für dieses Jahr auch schon gilt, allerdings online noch nicht zu finden ist), aber in einer Zwischenüberschrift doch wieder "KVR: Keine Raketen innerhalb des Mittleren Rings" geschrieben.

    Die SZ hält sich seriös zurück, befragt nur einen Experten von der BAM Feuerwerksverbot: "Einfach etwas ruhiger angehen lassen" und berichtet sonst eher über den Landkreis München Böllerverbot an 35 Orten (was allerdings ebenfalls interessant ist, denn die Stadt München behauptet ja, Feuerwerk wäre kein triftiger Grund um Ausgangsbeschränkungen nicht zu berücksichtigen, im Landkreis München scheint dies lockerer gesehen zu werden und es werden nur publikumsträchtige Orte definiert, an denen Feuerwerk nicht erlaubt ist und es wird erst ab 21 Uhr auf die Ausgangssperre verwiesen) und über einen juristischen "Abbrennverbotskrimi" in Augsburg. Feuerwerksverbot: Stadt zieht vor Verwaltungsgerichtshof.
     
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  12. Im Regelfall fängt meine Nacht erst weit nach 00 Uhr richtig an. Da habe ich keine Probleme mit Nachbarn oder so.

    Mit P1 würde ich es sicher nicht ohne Probleme bis morgens schaffen
     
  13. Der einzige Pyro hier im Ort neben mir ist der Sohn vom Pfarrer. Der Pfarrer lässt es auch krachen. Weiß also nicht ob man das als Referenz ansehen kann. Naja bin eigentlich auch katholisch, die evangelische Gemeinde erhält dieses Jahr aber eine Spende. Mehr sag ich nicht :p
     
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  14. @pyrofan_muc: Danke fürs zusammentragen. Denke mal über eine irgendwie geartete Antwort werden wir nichts erfahren
    Aber wenigstens scheinen die zarten Umformulierungen zu zeigen, das die Anfrage ein bisschen was gefruchtet hat.
     
  15. Du kannst jederzeit deine Konfession wechseln ;) Die Partypeople sind halt evangelisch. Nein Spaß, wollte aber schon immer mal einen auf Missionar machen.

    Die örtliche Kirchengemeinde ist aber wirklich sehr entspannt bei uns.
     
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  16. Nicht unbedingt. Es heisst doch:

    3. Triftige Gründe im Sinne von Absatz 1 Satz 4 sind insbesonderedie Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener, ehrenamtlicher oder sonstiger Tätigkeiten im Sinne von Absatz 5 Nummer 2, auch an wechselnden Einsatzstellen, die Begleitung, Betreuung und Pflege von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen sowie die Erledigung von Besorgungen und Geschäften für diese Personen, die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragsstellen, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren, einschließlich der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen als Teil der Öffentlichkeit, die Befolgung behördlicher, staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Vorladungen, die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Teilnahme an Gottesdiensten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist (z.B. Psycho- und Physiotherapeuten und die in § 17 Absatz 1 Satz 2 genannten), Besorgungen des persönlichen Bedarfs in Verkaufsstellen und Inanspruchnahme von nach dieser Verordnung zulässigen Dienstleistungen, der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren, die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, die Teilnahme an und die Durchführung von nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen, Besuchen oder privaten Zusammenkünften, das Aufsuchen von Schulen sowie Einrichtungen der Pflege, der Behinderten-hilfe und der Kinderbetreuung zum Zwecke der Inanspruchnahme der dortigen Betreuungsangebote oder, um Menschen die dort betreut werden, dorthin zu begleiten oder abzuholen, Sport nach Maßgabe von § 18 und Bewegung im Freien.

    Und nichtmal alleine musst du dabei bleiben:

    4. Beim Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aus triftigen Gründen im Sinne von Absatz 3
    ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen nur allein, im Kreise der in Absatz 2 genannten Personen oder mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes gestattet; es gilt eine Personenobergrenze von höchstens fünf zeitgleich anwesenden Personen, wobei deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.

    Ausgangsbeschränkung: Wann in Berlin das Verlassen der Wohnung erlaubt ist


    So. Frohe Weihnachten, ihr Hirten! :applause:
     
  17. Ich hab da nochmal ne Frage bezüglich des Überlassens in Bezug auf Besitz, Eigentum und tatsächliche Gewalt.

    Rein theoretisch:

    Die letzten Jahre hab ich immer unter anderem mit einem weiteren Feuerwerk begeisterten Kumpel gefeiert. Nach Silvester kommt alles was noch übrig ist in Kartons in meinen Keller. Auch seine Ware.

    Wäre es jetzt quasi aufgrund des Überlassungsverbots noch nicht mal gestattet ihm seine Reste auszuhändigen?
     
  18. Mach's doch einfach. Soll er es dir Klauen. Klauen ist definitiv kein überlassen oder XD im Nachhinein nur noch auf die Anzeige verzichten :D
     
    Tibola, Pyro tha dragon und HVPyro gefällt das.
  19. Meine Güte...
    Wer denn bitte soll das kontrollieren??
     
    mfxmfx, Z-MANN, Artor und 9 anderen gefällt das.
  20. Mir ging es nur um den rein rechtlichen Punkt.
    ich werde mein Silvester nicht groß anders verbringen als sonst auch, nur leider eben mit weniger Ware.

    In der Tat passiert es mir manchmal, dass ich meinen Keller nicht sorgfältig abschließe ;)
     
    Tibola gefällt das.

  21. Ja ja, es gibt überall schwarze Schafe!
     
    PyronautGruzi, Gattaca303 und Pyrofan1985 gefällt das.
  22. Man hat das Gefühl manche suchen sich einen Grund um sich Silvester zu vermiesen.
    Leute, wenn ihr Garten oder ähnliches habt am Haus dann lasst es krachen. Unsere Politiker freuen sich auf eine ruhige Nacht.
    Die werde ich ihnen nicht gönnen :spiteful::spiteful::spiteful:
     
  23. Und wie er schreibt sind es Reste von seinem Kumpel, wenn sein Zeug bei seiner Oma im Keller wäre, hätte er dann ja auch schlechte Karten, nur weil es irgendwo anders lagert, geht sein Eigentum ja nicht automatisch an andere über.
     
    mfxmfx gefällt das.

  24. 3E1C4E64-4453-4036-A8BA-F31279C7610F.jpeg
     
  25. Ganz genau @ PyroSwabia, so ist es ,
    Nicht den Kopf in den Sand stecken...
    Aufstehen und Krachen lassen!!!

    PS. Das Virus wird meinen 5er Aufsatz spüren! Hoffe ich kann es damit vertreiben!
     
    Gattaca303, B!zzY, GoldDragon und 5 anderen gefällt das.
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