News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Lass sie schreien. das belüftet und stärkt die Lunge... kann man dann auch als Coronaprophylaxe werten, du tust also gleichzeitig was für die Gesundheit, indem du zündest :good:
     
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  2. Ich Regel solche Sachen grundsätzlich ganz undemokratisch. Morgens um 7 eine startrade whistle blower und alle wissen was hier Sache ist
     
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  3. Wieso den Spaß verderben? Wenn irgend jemand was zu meckern hat geht das links rein und rechts wieder raus. Sollen die doch wegen mir die Polizei rufen oder sich noch so aufregen.
    Ich lasse mir nichts verbieten, was erlaubt ist (muss sich jeder für sein Bundesland/Landkreis informieren)
    Ich lasse den Himmel bestimmt nicht dunkel.
     
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  4. #6354 Lutzmannrollerfahren, 25. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dezember 2020
    Die meisten Nachbarn wissen durch meine Aufklärung bescheid, das bei mir Feuerwerk abgebrannt wird, jeder Nachbar mit dem ich mich in den letzten Tagen darüber unterhalten habe, hatte absolutes Verständnis, besonders nach diesem unglücklichem Jahr 2020.

    Hier mal wieder ein kleiner Tipp:

    Versucht ein freundliches und sachliches Gespräch mit euren Nachbarn zu führen, auch wenn ihr euch vielleicht nicht so grün seid. Erklärt ihnen freundlich das ihr besonders nach diesem für uns alle sehr schweren Jahr, sehr gerne ein Feuerwerk zünden werdet und das sie gerne von Balkon, Fenster oder auch gerne von draussen zuschauen dürfen, am besten vom eigenen Grundstück, damit es nicht zu unnötigen Kontakten kommt. Der größte Teil der Menschen wird euch in einem direkten und freundlichen Gespräch keine Probleme bereiten.

    Eine andere Idee wäre z.B. für die ansässigen Nachbarn ein kleines Glückssymbol in Form eines Kleeblattes, Schornsteinfegers, Hufeisens zu besorgen und an einen Brief gespickt, indem ihr euer Anliegen bekundet und darauf vorbereitet, das ihr um Mitternacht ein schönes Feuerwerk an den Himmel zaubern werdet, nach diesem für uns allen sehr schwierigen Jahr. Zusätzlich wünscht man natürlich alles gute für das Neue Jahr;). Mit sowas trifft man erfahrungsgemäß einen sehr sensiblen Punkt bei den meisten Menschen.

    Immer dran denken:

    Freundlich sein bringt dich viel weiter, als du glaubst:).
     
  5. Tja, dieses Jahr gehen die Uhren wegen der generalklauselartigen Ermächtigungen im IfSG anders. Die "zuständigen Behörden" (z.B. Gesundheitsamt, Polizei und Ordnungsamt) haben natürlich die Möglichkeit, einzelfallbezogene Anordnungen mit Sofortvollzug zu treffen, um eine Infektionsgefahr oder anderweitige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.

    In der Praxis sieht das so aus, dass auch das völlig gesetzeskonforme F2-Feuerwerk mit Restbeständen aus dem Vorjahr im eigenen Garten mit ausreichend Schutzabstand unterbunden werden kann, wenn sich z.B. wütende Nachbarn und Schaulustige an deinem Gartenzaun versammeln.

    Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung, dein Feuerwerk wird definitiv und schlagartig beendet.

    Natürlich kannst du diese Maßnahme in einem zeit- und kostenintensiven Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Mit viel Glück und einem guten Anwalt (der aber garantiert nicht für die Standard-RVG-Gebühren tätig wird, sondern mit dir eine Honorarvereinbarung abschließen wird) bekommst du dann schriftlich, dass die Feuerwerksuntersagung dich in deinen Rechten verletzt hat. Ob du auf dieser Basis anschließend ein "Schmerzensgeld" wegen entgangener "Feuerwerksfreuden" erfolgreich einfordern kannst, möchte ich eher bezweifeln ...
     
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  6. Ich feier bei einem Kumpel und wir sind dann 2 Leute. Jeder von uns hat ne Schreckschuss und schießen damit Pyros. Sein Garten hat 100m^2. Mein Vater schießt bei sich zu Hause auch mit einer Schreckschuss. Es gibt sehr viel Munition zu verschießen. Mal sehen wie oft da die Polizei angerufen wird oder vorbeikommt. Das Waffengesetz ist hier klar beschrieben bzg. der Schreckschusswaffen.

    § 12 WaffG - Einzelnorm
     
  7. ich denke ich werde an Silvester einfach im Polizeirevier anrufen und Bescheid geben. Ich finde es sogar gut wenn die Polizei kommt. Wenn sie kommt um zu überprüfen ob ich legale Dinge verbrenne, ist dies finde ich absolut wichtig. Sofern es nicht zu viele Zündkerzen gibt, lässt sich so möglicherweise das zünden von illegalen Dingen eindämmen
     
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  8. Keine ******e bauen, aber eben auch nicht einknicken. That's it.
     
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  9. Wer dem pyrotechnischen Widerstands-Komitee angehören will, das am 31.12. in Aktion tritt, muss eben mit allen Konsequenzen rechnen und selber alle Register ziehen, sonst wäre es ja keine besondere Kunst in diesem Jahr.

    Insbesondere jene mit Schein (und deshalb wohl auch mit Feuerwerk) oder Restbeständen sind in der Pflicht hier voran zu gehen.

    Am 31.12. ist Silvester und es wird Feuerwerk gezündet - mehr braucht man nicht zu wissen.

    Wir kapitulieren nie! :spiteful:
     
  10. Moin, ich habe mir grad mal unsere Bekanntmachung zum Thema Feuerwerk angeschaut (siehe unten). Klingt eigentlich wie jedes Jahr, nur der erste Satz bereitet mir Kopfzerbrechen. Meiner Meinung nach gelten die im ersten Satz genannten Abbrennverbote aber nur für die beiden darauf folgend genannten Einschränkungen (Zum einen... Zum anderen...).
    Seh ihr das genauso?
    PS: es handelt sich um eine kleine Stadt in S-H.

    Die Stadtverwaltung erteilt Abbrennverbote für Feuerswerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum 01. Januar 2021. Zum einen ist es Personen untersagt im Umkreis von 180 Metern rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern Raketen, Hochfeuerwerke wie die sogenannten „Römischen Lichter“, als auch vergleichbare wirkende Feuerwerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 zu zünden. Zum anderen gibt es auch einen Schutzraum von 50 Metern rund um reetgedeckte Gebäude. In dieser Zone dürfen Knallfreunde weder Kanonenschläge, Knallfrösche noch sonstige Feuerwerkskörper zünden. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Davon unberührt bleiben die Regelungen und gesetzlichen Grundlagen der Bundes- sowie Landesregierung im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie.
     
  11. Wie ist denn der aktuelle Stand momentan?
    Man Blick hier nicht durch
     
  12. Guten Abend @ll,

    hat mal jemand etwas von Crazy Feuerwerk Betreff Verbot gehört ?
    Storno
    Einlagern
    Etc.

    Danke....
     
  13. Ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung aber ich würde sagen: Ja, der erste Satz weisst darauf hin, daß es Verbote gibt und der zweite konkretisiert wie die aussehen.
     
    okean123 gefällt das.
  14. Schau dir die relevanten Verordnungen/Verfühgungen deines Bundeslands und soweit vorhanden Kreises/Gemeinde an. Dann weisst du was Sache ist.
     
  15. So könnte man es auch handhaben;), jedoch wäre es meines Erachtens etwas stilvoller, die Nachbarn direkt zu informieren und somit unnötige Anrufe bei der Polizei zu vermeiden, die ohnehin schon genug zu tun hat.

    Das ganze natürlich nur, wenn die Nachbarschaft von der Zahl her übersichtlich ist, nicht das du mit 100 Nachbarn Gespräche, über Feuerwerk und Silvester führen musst. Ansonsten finde ich deinen Vorschlag sehr gut:good:, damit die Polizei bescheid weiß und nicht wegen ein bisschen Feuerwerk ausrücken muss;).
     
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  16. Heute war meine Schwester zu Besuch und ich muss sagen die hat sich Informiert.
    Sie wußte genau das man auf Privat Gelände zünden darf und was genau.
    Mich hat sie auch noch gefragt aber was anderes kamm dabei auch nicht Raus.
    Ich werde es am Silvester ganz einfach machen ich drucke die Gesetze aus und Trage sie bei mir.
    Wenn einer etwas zu melden hat (was jedes Silvester passiert da ich ein Feuerwerks Hasser als Nachbar habe) werde ich ihn das in die Hand drücken im Sagen was da steht und im Freundlichen darauf aufmerksam machen das nur die Abgabe verboten wurde.
     
  17. So, nach drölfzig Jahren stillen mitlesens habe ich mich wegen dieses Beitrags auch mal registriert. Ich gehe davon aus, das die Stadt in der Du wohnst, mit "R" beginnt und mit "k" endet - dort lebe ich nämlich auch. Und weil mich genau dieser Text ebenfalls verwirrt hat, habe ich am Veröffentlichungstag dieses Textes eine Anfrage per Email gestellt:

    ############################

    Guten Tag,

    in ihrer Pressemitteilung vom 21.12.2020 mit dem Titel "Schutzraum an Silvester für Reet-, Fachwerkhäuser sowie Altenheime und Krankenhäuser" finde ich unter anderem folgenden Satz:

    "Die Stadtverwaltung erteilt Abbrennverbote für Feuerswerkskörper der Kategorie II/Klasse 2 im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum 01. Januar 2021"

    Ich gehe davon aus, das dieses Verbot sich ausschließlich auf die in der selben Mitteilung genannten Gebiete und Bereiche erstreckt und somit ein Zünden auf privatem Grund (sofern dieser nicht in besagten Gebieten und Bereichen liegt) davon nicht betroffen ist.
    Ist dies korrekt?
    Mit freundlichem Gruß, localhost

    ############################

    Die Antwort lautete:
    Sehr geehrter Herr localhost,


    das ist so korrekt. Es kann aber sein, dass weitere Einschränkungen kurzfristig vom Kreis Stormarn erlassen werden, falls es die weitere Entwicklung der Coronalage erforderlich machen.

    ############################
     
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  18. Soll das deuten für ganz Bayern am 28.12. beschlossen wird ?oder nur dieser Landkreis ?
     
  19. Bei dem ganzen Durcheinander mit den Verboten zwecks Feuerwerk zünden sollte man folgendes nicht unbeachtet lassen:

    Warum war es notwendig das Sprengstoffgesetz anzupassen und den Verkauf/das Überlassen von F2 Feuerwerk an Endverbraucher per Gesetz für das Jahr 2020 zu verbieten? Weil nur per Gesetz etwas verboten werden kann??

    Alle anderen Verbote die seitens der Bundesländer/Städte/Kommunen verhängt werden, auf welche Gesetze stützen sich diese Verbote denn? Ist die Sprengstoffverordnung außer Kraft gesetzt worden?

    Vielleicht habe ich was verpasst, aber ich habe nicht mitbekommen, dass das Sprenstoffgesetz für dieses Jahr das Zünden von F2 Feuerwerk vom 31.12.-01.01. verbietet?

    Haben Verbote die das Zünden von Feuerwerk komplett verbieten (auch auf dem Privatgrundstück) überhaupt Rechtsgültigkeit. Oder spricht man Verbote aus, die ungültig sind, mit der Hoffnung das jeder eingeschüchtert ist und sich an das Verbot hält?

    Für mich wirkt es so als wäre nur das Verbot, welches im Sprenstoffgesetz das Verkaufen/Überlassen von F2 Feuerwerk für dieses Jahr verbietet, Gültigkeit.
    Hätte doch reichen müssen wenn man bundesweit das Verkaufen/Überlassen verbietet ohne das Sprengstoffgesetz zu ändern. Wenn die Regierung das Zünden von Feuerwerk einschränken oder gänzlich verbieten möchte, dann hätten sie es im Sprenstoffgesetz regeln müssen. Warum wurde es nicht mit dem Verkaufsverbot/Überlassungsverbot gleich mitverboten. Wäre doch kein Aufwand gewesen.

    Entweder die Sprenstoffverordnung hat Gültigkeit oder nicht. Aber anscheinend ist sie gültig. Sonst wäre eine Anpassung dieses Jahr nicht notwendig gewesen. Und wenn das Sprengstoffgesetz gültig ist, dann kann man das Zünden von Feuerwerk nicht verbieten.

    Jmd. hier, der mich versteht?
     
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  20. Jo, allerdings wollte die CDU ja nicht das abbrennen verbieten sondern die SPD geführten Länder sind es. Deren Verordnungen stützen sich ja auf das Infektionsschutzgesetz, womit sie meinen alles Einschränkungen, Beschränken und verbieten können wie es ihren persönlichen Interessen beliebt.

    Es wäre jedem recht gewesen, wenn es spezielle Verbotszonen gibt, wäre mir auch in den kommenden Jahren egal ob es die gibt oder nicht. Allerdings ist das hier in Hamburg alles bisschen naja sagen wir mal seltsam... Dann ist das halt so ne...
     
    B!zzY und smoker1990 gefällt das.
  21. Ich zünde jedenfalls mein Feuerwerk, für mich sowie für andere. Schon schlimm genug das man kein Feuerwerk kaufen kann, weshalb wenigstens ich in dieser Gegend hier Batterien und Raketen auch für andere zünde, sodass sie wenigstens etwas vom Feuerwerk haben. Ich denke, so kann man sein Feuerwerk auch schön teilen :)

    Den Leuten die sich über das Feuerwerk dann aufregen werden, versuche ich höflich und sachlich zu erklären das es erlaubt ist - ggf. findet man eine Lösung und wechselt den Platz etc... Aber verscheuchen lass ich mich sicherlich nicht!
    Ich habe von der aktuellen Politik und derren Maßnahme die Schnauze dermaßen voll, weshalb ich mein Feuerwerk erst recht verballern werde, aber so richtig :crazy:

    Hab kein Bock mehr für alles Rücksicht nehmen zu müssen! Das Jahr 2020 hat mir beruflich einiges genommen, weshalb ich dieses Jahr lautstark vertreibe und das neue Jahr fröhlich und bunt starten werde. Darauf freue ich mich.

    Wer mich dann meint beleidigen zu müssen oder sonst was, sorry aber der kann mich mal!

    Ich bin ein sehr liebevoller Mensch, aber meine Zundschnür wird an Silvester relativ klein sein...

    Aber trotzdem gilt, versuchen sachlich und höflich zu sein um so friedliche Lösungen finden zu können.

    In dem Sinne wünsche ich euch schonmal einen schönen 2. Weihnachtstag:);)
     
    Tibola, okean123, vronex und 4 anderen gefällt das.
  22. Verordnungen stehen rangtechnisch unter Bundesgesetzen wie das Sprengstoffgesetz. Deswegen wurde das Sprengstoffgesetz angepasst, um das Verkaufen/Überlassen zu verbieten. Nur über das Sprengstoffgesetz kann auch das Abrennen von F2 Feuerwerk eingeschränkt oder verboten werden.
    Per Verordnung kann man das Zünden auch in Hamburg, Bremen etc. nicht verbieten. Sonst hätte es ja auch gereicht per Verordnung bundesweit den Verkauf zu verbieten. Aber es war notwendig es im Sprengstoffgesetz zu verankern, damit es rechtsbestand hat. Betonung liegt auf NOTWENDIG.
     
    Artor gefällt das.
  23. Gefällt mir Deine Einlassung! Und Ich wünschte Du hättest Recht. Ob es so ist weiß ich nicht, doch was mich stutzig macht: Wären denn dann nicht schon längst all die Rechtsanwälte daruf gekommen und hätten damit alle FW-Verbote wie z.B. in BW zu Fall gebracht?
     
    B!zzY und hobby_feuerwerker gefällt das.
  24. Schöner theoretischer Exkurs. Den hatten wir erst 20 mal oder so. Die Praxis weicht halt leider offensichtlich von der Theorie ab und bis sie gerichtlich für Nichtig erklärt wird ist das dann halt erstmal so. Egal was man persönlich davon hält. Ganz abgesehen davon, daß weitere Änderungen der SprengV wahrscheinlich wirklich nicht im Interesse der Anwesenden sind.
     
  25. Welches Verbot? Meinst du das öffentliche zünden? Das zünden ansich ist ja nicht untersagt. Nur eben auf eigenem Grund.
     
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