News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ja, ich. :)

    Rechtsgrundlage für die Landesverordnungen ist § 32 i.V.m. §§ 28, 28a IfSG. Die Länder dürfen vereinfacht gesagt alles regeln, was den Zweck Infektionsschutz hat und NOTWENDIG ist, um diesen Zweck zu erreichen. Das Abbrennverbot muss also diesen Zweck verfolgen, muss geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen, muss erforderlich sein, um diesen Zweck zu erreichen und muss verhältnismäßig sein.

    Die Politiker drücken gerne beide Augen zu und hauen lieber ein Verbot zu viel als eines zu wenig raus, weil sie hilflos, planlos und überfordert sind.

    Die Gerichte müssen dann prüfen, ob das alles wirklich so notwendig ist für den Infektionsschutz.

    OVG Lüneburg sagt, ein örtlich und zeitlich unbeschränktes Abbrennverbot ist jedenfalls nicht notwendig, um Infektionen zu vermeiden.

    Zu dem Argument Krankenhausentlastung sagt das OVG, dass dies mit Infektionsschutz nicht unmittelbar zu tun hat, sondern mit der grundsätzlichen Gefährlichkeit von Sprengstoff und Pyrotechnik. Diese zu bewerten obliegt aber dem Bundesgesetzgeber.

    Aus dem gleichen Grund wird auch auf Bundesebene geregelt, wer wann wie wem gefährliche Stoffe überlassen darf.
     
    Tibola, Pyro-Fan, B!zzY und 8 anderen gefällt das.
  2. Die Frage ist, wie viele Menschen interessieren sich in Deutschland für Feuerwerk. Und wie viele Menschen, die sich für Feuerwerk interessieren ziehen vors Gericht? Ich denke man überschätzt die Zahl der Menschen, die gegen das rechtswidrige Abrennverbot vorgehen. Ganz ganz wenige gehen gegen das Abrennverbot vor.

    Die Pyrobranche, die ganzen Pyro-Shops, wollten primär das Verkaufsverbot/Überlassungsverbot kippen. Wenn etwas per Gesetz beschlossen wurde, ist es ganz schwierig was dagegen zu machen, vor allem wenn die Zeit knapp ist. Es ist aber nicht unmöglich.

    Im Moment gibt es kein Bundesgesetz, welches das Abbrennen von Feuerwerk verbietet.

    Seit wann dürfen Bundesländern/Städte/Kommunen Bundesgesetze aushebeln!
    Wenn sie dies dürfen, dann braucht es keine Bundesgesetze mehr, dann kann jede Stadt/Kommune seine eigenen Gesetze machen.
     
  3. Natürlich kann man das Zünden an bestimmten Orten verbieten.
    Stichwort IfSG. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen natürlich notwendig und angemessen. Darüber entscheiden am Ende Gerichte.
    Die Meinung, dass Verbote nicht rechtskonform sind, weil in der SprengV darin nichts steht, ist ein Irrglaube.
     
  4. In Hamburg, Bremen, Nürnberg etc. ist das Zünden komplett verboten, auch auf dem Privatgrundstück.
     
    Tibola und Artor gefällt das.
  5. Immer dann, wenn Ihnen ein Bundesgesetz dies ausdrücklich erlaubt. In diesem Fall das IfSG (siehe oben). Steht so in Art 80 GG.
     
  6. Deswegen hab ich auch Klage eingereicht. Das ist nämlich unverhältnismäßig.
     
    Tibola, Pyro-Fan, Vikingblood77 und 15 anderen gefällt das.
  7. #6382 KracherFan, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    Du siehst doch, daß sie können und solange ihnen das nicht gerichtlich untersagt wird ist es halt der Status Quo. Ob man das für nicht fair, gerecht, richtig oder was auch immer hält macht da keinen Unterschied.

    Zumindest in einem gewissen Rahmen. Ob der eingehalten wird entscheiden *drumroll* Gerichte. So seltsam das klingen mag, die Ergebnisse von Diskussionen auf feuerwerk-forum.de sind nicht rechtlich bindend.
     
  8. Ja. Daran müssen wir noch arbeiten. :)

    Oder vielleicht lieber doch nicht, wenn ich manches hier so lese... :sneaky::D
     
    Tibola, JonnyThunderkong und KracherFan gefällt das.
  9. Wohl dann aber nur zum Zwecke, der dezentalen, orts- und situationsabhängigen Einschätzung.
    Ein generelles Verbot für das ganze Bundesland oder wohl auch nur einer ganzen Stadt, würde das konterkarieren.
     
    hobby_feuerwerker gefällt das.
  10. Warum hat man sich dann die Mühe gemacht, das Sprengstoffgesetz anzupassen um das Verkaufsverbot/Überlassungsverbot durchzusetzen?

    Wäre doch einfacher gewesen es per Verordnung zu verbieten und sich dabei auf die Infektionsschutzverordnung zu berufen.

    Oder ist die Infektionsschutzverordnung nicht dafür geeignet Feuerwerk in irgendeiner Art und Weise einzuschränken oder zu verbieten. So scheint es nämlich zu sein. Wie kann der Verkauf oder das Zünden von Feuerwerk eine pandemische Wirkung haben? Garnicht.
    Das wissen die Herrschaften da oben ganz gewiss.
     
    Tibola, B!zzY, Artor und einer weiteren Person gefällt das.
  11. Liegt doch auf der Hand: Weil man wohl der Meinung war, daß das IfSG dafür keine tragfähige Grundlage wäre. Man kann halt nicht einfach irgendetwas verordnen und als Begründung "Weil Infektionsschutz" drunter schreiben. So realitätsfern sind noch nichtmal unsere Volksvertreter.
     
  12. Du hast die offizielle Argumentation aber schon gelesen?
     
    Prince Denmark und motorbreath gefällt das.
  13. tja darf ich jetzt trotzdem ?
     
  14. Stichwort ist Kontaktreduzierung. Und darauf kann so ein Verbot einen Einfluss haben. Ob man es wahr haben will, oder nicht.
    Dass die, die sich hier im Forum aufhalten, natürlich nicht das Klientel sind, die wild in Mengen um sich schießen und sich dabei mit zig anderen Menschen treffen, ist klar. Aber, das darf man nicht vergessen, wir sind die Minderheit.
     
  15. Na dann sollte der Umstand, wrnn jemand allein, weit und breit keine Andere Person, ausser evtl. Partner oder Partnerin, auf einer großen Wiese zündet, beim Widerspruch gegen den evtl. erlassenen Bußgeldbescheid zum Tragen kommen. Denn wenn ich keine Gefahr darstelle, wofür dann ein Bußgeld?
     
    Tibola, Artor und hobby_feuerwerker gefällt das.
  16. Klar, und du? Entlastung der Krankenhäuser... Alle Argumente beziehen sich auf die Pandemie. Also müsste das Infektionsschutzgesetz ausreichen um Feuerwerk ganz zu verbieten. Nein, sie müssen das Sprengstoffgesetz anpassen. Denn ohne die Anpassung keine Rechtsgültigkeit.
    Glaubst du ernsthaft, dass das Zündverbot in Hamburg, Bremen etc. konform ist? Nur weil ein Verbot durch die Medien als rechtskonform verkauft wird?

    Ich finde es persönlich geschmacklos Corona dafür zu missbrauchen um Feuerwerk abzuschaffen.

    Ich finde es den Opfern der Pandemie gegenüber unfair.
     
    Tibola, B!zzY, Artor und einer weiteren Person gefällt das.
  17. #6392 hobby_feuerwerker, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    Ja darfst du. Im Rahmen eines Spaziergangs ist das Zünden von Feuerwerk erlaubt. Der triftige Grund ist hier definitiv gegeben. Nämlich das Spazierengehen.
    Es sei denn es gibt eine Ausgangssperre wie in Bawü, Bayern. Dann darfst du nur auf dem Privatgrundstück zünden, nicht mehr im öffentlichen Raum.
     
    Artor gefällt das.
  18. #6393 KracherFan, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    Schön, schön. Jetzt musst du nur noch ein Gericht finden das deine Auffassung teilt dann hat die ganze Sache irgendeinen Sinn. So ist es einfach nur heiße Luft und dabei kommt es noch nichtmal darauf an ob ich dir zustimme oder nicht. Du, ich oder irgendwer können so lange wir wollen über irgendwelche Rechtsauffassungen und wer was darf/muss/sollte referieren. Es ändert gar nichts.
     
    Tibola und Artor gefällt das.
  19. Und meinst du, dass die Leute, die sich jetzt auch nicht an die Kontaktbeschränkungen halten, es dann tun werden wenn Feuerwerk ganz verboten wird?
     
    Tibola und Artor gefällt das.
  20. Stimmt
     
    Prince Denmark gefällt das.
  21. Ich bin mir sicher, dass solche Diskussionen für viele Mitleser hilfreich ist. Ich möchte zum Nachdenken anregen.
    Jeder ist selber für seine Handlungen verantwortlich. Infolgedessen muss jeder selber für sich entscheiden wie man mit solchen Verboten umgeht.
     
    Tibola, Prince Denmark und Artor gefällt das.
  22. Die Diskussion ist schon x-dutzendmal geführt worden. Ob du recht hast oder nicht ist auch unerheblich dafür ob es potenziell Ärger gibt. Es ist höchstens relevant falls es Ärger gegeben hat und man gegen die daraus resultierenden Sanktionen vorgehen will. Ob das allerdings für irgendjemand interessant ist der rechtliche Angelegenheiten nach einer anonymen Onlinediskussion bewertet ist dann doch sehr fraglich...
     
    PeonyMontana gefällt das.
  23. Natürlich nicht. Hier geht es um Meinungen und nicht um eine bindende Beratung. Sollte hoffentlich jedem klar sein.
     
    Tibola gefällt das.
  24. Nicht bindende Beratung sondern rechtlich bindend. Im Ernstfall ändert sich für die betroffenen Personen gar nichts nur weil so ein Typ auf feuerwerk-forum.de gesagt hat, daß "die"(tm) das ja gar nicht machen dürfen.
     
    PeonyMontana gefällt das.
  25. @hobby_feuerwerker Weisst du, mach halt was du für notwendig hälst. Ich bin wahrscheinlich einfach ein wenig genervt von dem ganzen sinnlosen Quark der hier die ganze Zeit geschrieben wird. Wenn es deine Berufung ist Leuten zu erklären wer was wie und wann darf auch wenn das auf die Realität kaum einen Einfluss hat dann tu das eben. Ich bin aus dieser "Diskussion" auf jeden Fall jetzt raus...
     
    motorbreath gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden