Hilfe erbeten! Unser Bürgermeister postet am 25.12 noch die „alte“ Verordnung und verunsichert die Bürger mit dem Totalverbot Eingebetteter Inhalt von FacebookDiesen Inhalt anzeigenInhalte von Facebook immer anzeigenInhalte von Facebook immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden https://m.facebook.com/258384330857711/posts/4137333692962736/?sfnsn=scwspmo Kann vielleicht jemand, der bei Facebook angemeldet ist den Link zur aktuellen Verordnung posten falls man da kommentieren kann? Und freundlich darauf hinweisen wie es in den FAQs steht auf Niedersachsen.de?
Das ist der Nachteil von Demokratie! Wir werden von den gewählten Menschen regiert , nicht von den schlauen!
Hat hier irgend jemand was von Martfeld / Schwarme gehört? Gehört zum Ladkreis Diepholz. Ich kann nirgends etwas finden.
Geht vielleicht ein wenig am Thema vorbei! Beziehe mich aber auf Menschenansammlung! Richtig gut gemacht der Umzug,nur ist doch so eine Aktion dazu viele Personen anzulocken? Ist auch gelungen,es haben aber auch fast alle auseinander gestanden,warum soll das Silvester nicht auch so sein! Traktoren-Lichterfahrt - Radio38
Moin! Weiß jemand wie es um den LK Grafschaft Bentheim steht? Ab 21 Uhr ist hier sowieso Ausgangssperre aber wie sieht es mit Feuerwerk im eigenen Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück aus?
Moin Momentan ist für die Grafschaft Bentheim Stand der Dinge das man sich lediglich an die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und die Kontaktbeschränkungen zu halten hat heißt also da keine Verbotszonen veröffentlicht wurden kann man bis 21 Uhr und dann ab 5 Uhr morgens überall zünden in der Zeit der Ausgangssperre lediglich auf privatem Grundstück also Garten Einfahrt. Ich würde dringenst davon abraten schlafende Hunde zu wecken also bloß nicht beim Landkreis anrufen oder anschreiben und die an mehr Einschränkungsmöglichkeiten zu erinnern wenn die nicht selber Verbotszonen aussprechen ist doch gut für uns
Kann mir jemand sagen wo ich die Regelungen für Stadt Oldenburg einsehen kann? Habe dazu im Internet nichts gefunden. Bin wahrscheinlich schon erblindet...
Wurde noch nichts bekanntgegeben. Falls etwas festgelegt wird, solltest du es hier finden: https://www.oldenburg.de/startseite/buergerservice/bekanntmachungen.html Also am besten die kommenden Tage mal aktualisieren und nachschauen.
Hier die Regelung für Stadt Oldenburg. Die Stadt verzichtet wohl auf das ausweisen von Verbotszonen, rät aber vom zünden ab. Heißt also Feuer frei https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/soziales/gesundheitsamt/corona.html#c97994 (einfach etwas runter scrollen)
In Emden hat sich seit dem 3.12 an der Verordnung nichts geändert, welch ein Glück. https://www.emden.de/fileadmin/medi...estlegung_gebiete_mns_verbot_fw_3_12_2020.pdf
Habe heute morgen auch mit meinem Ordnungsamt telefoniert... er wusste nichts von strengeren Einschränkungen und glaubt auch nicht dass solche kommen. Aktuell fehlt aber noch die Bekanntmachung des Landkreises Hildesheim... darauf hat er mich hingewiesen. Allerdings hat er auch hier bekräftigt dass er nicht glaubt das es hier größere Einschränkungen geben wird.
Oldenburg verzichtet ganz auf Verbotszonen, Delmenhorst spricht von "belebten öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen, die von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden" nennt aber im gleichen Schritt keine, Bremen lässt sich Zeit mit dem Urteil. Also momentan liegt Oldenburg klar vorne
Weiß jemand wie es in der Region Hannover aussieht bzgl. PM1? Habe mir für meine SSW Munition gekauft, aber überall wird nur F1 und F2 erwähnt.
Ist das eigentlich so schwer? Überall da wo es nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Was Niedersachsen angeht wurde das Totalverbot gerichtlich gekippt. Das heißt: Du kannst deine Reste auf allen öffentlichen Flächen welche NICHT als Verbotszone deklariert sind zünden. Welche Zonen das sind erfährt man meistens auf der Internetpräsenz seines Ortes oder Kommune. Wenn da nichts steht gibts keine Regelung, kannste also überall in deinem Ort zünden ausser den "klassischen Stellen" wo es schon immer verboten war wie z.B. Kliniken, Altenheime, etc. (Das zünden natürlich unter Einhaltung der aktuellen Corona Regeln wie Abstand, Maske, max. Anzahl an Personen ...) Ansonsten kannste auf Privatgrundstücken welche dir gehören bzw. dir zur Verwendung überlassen wurden ohne weiteres zünden.