News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Magowsky richtig?
     
  2. Damit kann ich leider nicht dienen, hab aber was ähnliches erlebt:
    Billig-Stromanbieter ist in Insolvenz gegangen. Ich habe dort ein Guthaben von ca.160,-€ was mir zusteht.
    Dieses Guthaben ist lt. Insolvenzverwalter in die Insolvenzmasse mit reingegangen. Ob überhaupt, wenn ja wann und wieviel ich von dem Geld wiederbekomme steht in den Sternen.
    Ist zwar nicht 100% das selbe aber zeigt vielleicht in welche Richtung das ganze laufen KÖNNTE .. :unsure:
     
    sixtyniner gefällt das.
  3.  
  4. Vielleicht wenn der Händler eine Eigentumsplakette von dir an den Karton anbringt. So wird jedenfalls in der Industrie verhindert das Kundeneigentum in die Insolvenzmasse geht ;)
     
    ViSa, Raketen-Rudi und sixtyniner gefällt das.
  5. Bei Nachweis des Eigentums (bspw. weil der Shop dir vorher das bescheinigt) solltest du relativ gut an die Ware kommen. Guthaben von Stornierungen oder ähnlichem ist aber Teil der Insolvenzmasse und dann nicht mehr zu retten.
     
    ViSa und sixtyniner gefällt das.
  6. "Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums."

    § 929 BGB - Einzelnorm

    Besitzkonstitut – Wikipedia.
     
    ViSa und sixtyniner gefällt das.
  7. Als sog. Insolvenzgläubiger musst du deine Anprüche in jedem Fall beim Insolvenzverwalter (Insolvenztabelle) anmelden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens werden deine Ansprüche entweder komplett, oder wenn es dumm läuft, nur teilweise befriedigt. Jeder Gläubiger erhält übrigens unabhängig von der Höhe seiner Forderung die gleiche prozentuale Quote.
    Eine Durchsetzung des Anspruchs durch Zwangsvollstreckung ist nicht möglich.
     
    ViSa und sixtyniner gefällt das.
  8. #6683 Lutzmannrollerfahren, 27. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2020
    Sehr schön geschrieben:good:, ich bin eigentlich auch sehr freundlich besonnen und plädiere auch immer an gegenseitigen Respekt und Freundlichkeit. Aber man kann sich auch nicht alles gefallen lassen.

    In dem Dorf, wo ich aufgewachsen bin hatte ich noch nie Probleme mit Nachbarn oder anderen Leuten bei uns im Dorf. Die meisten kannten mich von klein auf und die meisten wussten, wenn es außerhalb von Silvester geknallt hat, wer es war:whistling:. Es hat allerdings nie jemand größere Probleme gemacht und wenn ein Erwachsener mal aus dem Fenster einen Brüll gemacht hat, dann war's damit auch gut und wir haben uns entschuldigt und das Feuerwerk wurde eingestellt. Es gab im Dorf auch keine Waschweiber, die gleich die Eltern informiert haben;).

    Seit 10 Jahren wohne ich in einem Dorf, was von meinem "Ursprungsdorf" 3Km entfernt liegt, dennoch hatte man damals nichts mit "denen" zu tun. Ich musste mich in Sachen Feuerwerk hier als "Neuling" erstmal etwas rantasten und muss sagen, obwohl ich überwiegend Rentner im 360⁰ Winkel um mich herum habe, hat sich in 10 Jahren Silvester auch hier noch nicht einer beschwert, auch wenn ich im Sommer mal was im Garten für die Kinder zünde oder nach Lust und Laune mal abends was aus der SSW abfeuere im Garten, aber das mache ich alles in Maßen. Vor Silvester werde ich sogar von den meisten Nachbarn gefragt ob wir wieder Zuhause feiern, mit Argumenten wie z.B. dann brauchen wir ja nicht wieder den Müll aus'm Edeka kaufen, was ja lächerlich gegen deins ist oder aber auch gut zu wissen wir kommen dann um 24:00 Uhr raus um dein tolles Feuerwerk zu bestaunen. Habe schon überlegt, ob ich mal mit einem Klingelbeutel an Silvester rumgehe, da etliche sich einfach nichts kaufen, weil sie auf mich setzen:cool:.

    Beschweren dürfte sich aus meiner Nachbarschaft ohnehin niemand, da der größte Teil aus Rentnern besteht und im Gegensatz zu mir mit 3 Kindern nichts anzufangen weiß mit seiner freien Zeit. Hier werden Gartenprojekte ohne Rücksicht auf Verluste in Angriff genommen die eine komplette Sommersaison in Anspruch nehmen inkl. Sonn und Feiertagen. Das heißt egal wann ich mal eine freie Minute habe und auf der Terrasse sitze, besteht die Geräuschkulisse aus einer Mischung von hämmern, schleifen, Bohren, Helene Fischer und andere Schlagerhits, Plöppen von Bügelverschluss Flaschen. Abends wenn man im Sommer meint es kehrt ein wenig Ruhe ein, kommen befreundete Rentnerpärchen zum verabredeten Geheimtreffen im Gartenhaus mit dem Geheimcode Namens "Mensch ärgere dich nicht" oder "Mau Mau"...diese genannten Spiele sind eine schönere Umschreibung von Besäufnis:rofl:, welches nicht selten bis in die frühen Morgenstunden geht.
     
  9. Dann hast du die Lonestar V1 Raketen noch nicht gesehen ?
     
  10. So halte ich es auch.
    Geplante vorzeitige Absperrung usw spar ich mir, ebenso Feuerkorb usw. Der kommt in den Garten.
    Am Ende wird es noch als Ankündigung/Versammlungsort verstanden.

    23:30 wird "heimlich" aufgebaut und um 0 Uhr gezündet.
    Für Leute die es dann zufällig anschauen kann ich auch nichts.

    Hier gibt es eigentlich nur Arbeitskollegen aber scheinbar sind ja selbst die nach Feierabend tabu. :crash:
     
    Tibola, Blackadder, ViSa und 2 anderen gefällt das.
  11. Rede bezog sich jetzt nur auf Cakes.
     
  12. Woher beziehst du diese Info?
     
  13. Also die 38mm cakes von funke und 48 mm cakes der f3 marke iskraline sind doch i.O oder die 30mm f3 cakes
     
  14. #6689 Troubadix, 27. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2020
    Das ist leider so, dass man als Einzelner mit etwas Pech mitunter die "Arschkarte" hat. Hast Du keine Zeugen zu Deinen Gunsten dabei, ist man leider zuweilen Freiwild, um für die schlechte Laune anderer den Blitzableiter zu spielen. Wenn die Polizei dann noch im Spiel ist, dann wirkt soetwas mitunter jahrelang nach. Habe ich leider auch mal erfahren müssen. Glücklicherweise sind wir hier nicht in den USA, wo man tatsächlich für jeden Pups schnell mal den Adler auf der nächsten Motorhaube macht - und das Ganze MIT gezogener Waffe.

    Mein Beileid für Deine Erfahrung!
     
    smoker1990 gefällt das.
  15. Bei unserem Aldi Nord war im Prospekt auf einer Seite Kinderfeuerwerk ab 29.12 abgebildet. Lidl wiederum hat es gar nicht drin stehen.
     
  16. am Donnerstag schieße ich mich volle Kanne heiß (nicht warm) für Silvester 2021
    statt auf der Straße eben im Garten und die Nachbarn hängen aus den Fenstern ist schon abgesprochen
     
    Tibola gefällt das.
  17. Mein Papa hat da was beim mdr gehört, aber ich weiß nix genaues, ich hab es ja nicht selbst gehört. Kann sein, dass sie nicht explizit F1 gesagt haben, dann wird das auch nach wie vor nur F2 betreffen.
     
  18. #6693 Lutzmannrollerfahren, 27. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2020
    Die Vewirrung des normalen Verbrauchers ist jetzt perfekt:crash:. Bei uns sind alle Beilagen im "Schmierblättchen" prall gefüllt mit Feuerwerk, mit einer einzigen Ausnahme, im Lidl Prospekt ist kein Feuerwerk, hier scheint das fehlende Feuerwerk mit Hochprozentigen aufgefüllt worden zu sein:friendsdrink:.

    Ich glaube ich fahre am 29. extra früh zu Aldi, um zu sehen wie viele für das im Prospekt angepriesene Feuerwerk anstehen. Ich sehe jetzt schon die von Fragen genervten Verkaüfer... "Entschuldigung, wo finde ich das Feuerwerk":shok:.
     
  19. Naja die Frage ist ja obs schon deins ist. Das wage ich zu bezweifeln. Die Ware gehört ja noch dem Onlinehändler. Es wurde ja lediglich ein Vertrag abgeschlossen, den er durch eine Insolvenz nicht mehr erfüllen könnte.

    Viel kniffliger für dich ist, wenn du jetzt den Vertrag stornierst und Dein Geld zurück willst, ist das vielleicht erst der Grund wieso der Händler Insolvent wird (also nicht wegen Dir, aber wenn das viele machen).
     
  20. Bei uns in den Blättchen sind die Feuerwerkskörper abgebildet aber auf jeder Seite ein Roter Balken mit Verkaufsverbot geschrieben.
     
  21. #6696 Lutzmannrollerfahren, 27. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2020
    Hätte ich ehrlich gesagt auch mit gerechnet, das dies der Fall ist. Bei uns jedoch ist keinerlei Hinweis in den Prospekten zu finden, das der Verkauf untersagt wurde.
     
    Mathau gefällt das.
  22. Das werden die Leute die noch nichts mitbekommen haben spätestens vor Ort sehen.
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  23. Die Verwirrung ist so gut jetzt das einige nur noch Hören das es Verboten ist.
    Aber wenn man nachfragt was genau Verboten ist kommt nur die Antwort *Feuerwerk ist Verboten das haben die Gesagt*
    Wenn man dann anfängt die Genauen Verbote zu erläutern sieht man nach 2Sätzen den Leuten schon an das die nix mehr Kapieren.
     
    Tibola, PyroChris_1.3G und Pyrodeo gefällt das.
  24. Eines muss man auf jeden Fall sagen: die Leute lassen sich ganz schön in Angst halten , dieser Thread ist das perfekte Beispiel dafür. Leute haben Reste aber wissen nicht ob sie etwas Zünden sollen weil sie so verunsichert sind.
    Die Fragen gleichen sich sehr oft da jeder etwas anderes erzählt.
    Gebe euch einen Tipp : macht einfach das worauf ihr Laune und Lust drauf habt und Fertig. Habt keine Angst.
     
    Tibola, svenboom, Rykersfire und 8 anderen gefällt das.
  25. Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


    Zunächst möchte ich klar stellen, dass derzeit nach Ihrer Sachverhaltsschilderung noch nicht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bis zur Eröffnung des Verfahrens kann es noch mehrere Monate Dauern. Das Insolvenzgericht wird vermutlich einen schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter bis zur Insolvenzverfahrenseröffnung einsetzten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Internet unter Justizportal - Insolvenzbekanntmachungenveröffentlicht. Grundsätzlich könnten Sie wegen Ihrem Widerrufsrecht aus dem Fernabsatz den Vertrag widerrufen. Dies würde zur Folge haben, dass Sie nur eine Geldforderung gegenüber dem Schuldner hätten. Diese müssten Sie im Fall der Insolvenzeröffnung fristgerecht beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden. Wie hoch die Insolvenzqoute sein wird, kann nicht im Voraus beurteilt werden. In der Regel ist die Quote sehr gering.

    Da aber zunächst der vorläufige Insolvenzverwalter das Geschäft weiter führt, empfehle ich Ihnen, in wenigen Tagen erneut zur Lieferung der Ware aufzufordern. Dies hat den Vorteil, dass Sie ggf. noch die Ware erhalten. Die Chancen stehen hier allerdings nicht sehr gut, da Sie bereits den vollen Kaufpreis geleistet haben und eine Lieferung der Ware ggf. zu einen Schadensersatzanspruch gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter führen kann.

    Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sollten Sie im Falle der Nichtlieferung der Ware Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

    Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben
     
    sixtyniner, ViSa und DerEr gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden