Besucher Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Anonymous, 25. Dez. 2019.

  1. Kennt sich hier jemand mit Bestimmungen für Feuerwerk in Landschaftsschutzgebieten aus?
    Niemand hat vor die Landschaft mit hilfe von Feuerwerk "umzugraben"!

    Ich bin leider umgeben von diesen Gebieten, Naturschutzgebiete habe ich auch fast überall. Da brauche ich keine Frage stellen, denke wegen der Tiere ist es ohnehin verboten.

    Was Landschaftsschutzgebiete betrifft wäre ich aber über eine fundierte Antwort sehr dankbar, ansonsten muss ich mich dann wieder auf einen "Parkplatz" stellen, schwierige Nachbarn.
     
  2. Fireblader gefällt das.
  3. Das ist richtig, gegen Feuerwerk spricht nichts. Nur darf das Schutzgebiet nicht nachhaltig beeinträchtigt werden, beispielsweise darfst Du es nicht bebauen oder ähnliches. Allerdings nehme ich an, dass eine Beeinträchtigung evtl. auch durch Vermüllung gegeben ist. Hinterlässt Du die Natur sauber (so wie es sich grundsätzlich gehört) ist das glaube ich, kein Problem. Ich würde in der freien Natur, also in Wald und Flur (egal ob Schutzgebiet oder nicht) allein schon wegen der Tiere grundsätzlich auf Feuerwerk verzichten. Sollte sich beim besten Willen kein anderer Abbrenner finden würde ich zumindest auf Feuerwerk verzichten, dass v. a. viel Plastikmüll in der Gegend verteilt, wie Raketen oder, noch schlimmer, Heulerbatterien. Gerade in dieser Zeit der Verbotsdiskussionen sollte man als Feuerwerker grundsätzlich Rücksicht nehmen, v. a. auf die Natur und auf die wild lebenden Tiere, die hier wesentlich häufiger anzutreffen sind als in bewohnten Gebieten.
     
  4. Vielen Dank und einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!
     
  5. Ich hätte diesbezüglich auch eine Frage an die Experten, und das Threadthema passt sehr gut:

    Ich wollte in einem Landschaftsschutzgebiet in der Oberpfalz ein Feuerwerk anzeigen (§27 Schein, F2+F3), welches mir allerdings verwehrt wurde mit dem vagen Argument das würde die Natur- und Tierwelt beunruhigen (Sicherheitsabstände, waldrechtlichen Schutzabstand, Brandschutz etc. hätte ich alles eingehalten).
    Ich habe jetzt mal in die für den Bereich relevante Landschaftsschutzgebietsverordnung geschaut, und dort ist unter anderem Feuerwerk als erlaubnispflichtig aufgeführt:
    https://furth.de/wp-content/uploads/2018/10/A521_erlaubnis_np-verordnung_antrag_verteilt.pdf
    Hat man in diesem Fall dann grundsätzlich keine Chance dort jemals ein Feuerwerk abbrennen zu dürfen, es sei denn die Verordnung würde umgeschrieben werden, oder?

    Mir geht es nicht darum, dort ein Feuerwerk zu erzwingen, sondern darum, die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zu verstehen.

    Danke schon mal.
     
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