Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Bei Ihm arbeiten sie wenigstens.. hab gestern meinen Antrag abgeschickt und kriegte als Antwort: danke aber Ich bin erst ab 4.1 wieder erreichbar:crash: Vertretung gibt es nicht.
     
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  2. Ist schon sehr merkwürdig, die sind wohl nur Anzeigen mit F4 usw. gewöhnt, wo die Sicherheitsabstände nicht in der Kategorie mit enthalten sind.
     
  3. Was ein Quatsch. Ob Jorge da nun draufschreibt 25m Abstand zu den Zuschauern oder Funke, dass ist doch Jacke wie Hose.

    Weise einfach darauf hin, dass in Kategorie F2 der Publikumssicherheitsabstand auf mindestens15m festgelegt ist und bei F3 auf min 25m. Dazu dann zwei Bilder und gut ist.
     
  4. #3404 Dexter, 23. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dez. 2020
    Ein größerer Abstand als der angegebene ist immer ratsam. Ich habe immer 40 Meter in allen Richtungen.
     
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  5. Das sowieso. Über den vorgeschriebenen Mindestabstand müssen wir glaube ich nicht debattieren, egal ob F2 oder F3.
    40+ Meter sind da wie du gesagt hast, deutlich besser.
     

  6. Genau so habe ich es ja gemacht :D So wurde es gefordert. Schon etwas seltsam alles...
     
  7. Guck mal auf der HP deiner Gemeinde, da solltest Du das aktuelle Formular finden.
    Wenn es das gezeigte ist, hast Du das aktuelle Formular.
    Komme auch NDS, das Formular meiner Gemeinde sieht etwas anders aus.

    Grüße
     
  8. die Dokumente können eventuell von der Behörde angefordert werden, sind aber für den Antrag nicht notwendig. So verstehe ich das.
     
  9. Auf der Hompage meiner Gemeinde gibt es kein Dokument.
    Werde dann das oben genannte ausfüllen und zu meinem Landkreis Vechta schicken.
     
  10. In dem Formular steht doch nirgends, dass du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst.
    Die braucht man nie um eine Erlaubnis zu beantragen nur um an Lehrgängen teil zu nehmen.
     
  11. Muss ich beim Antrag das Kreuzchen ;zum Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und ;zum Umgang von pyrotechnischen Gegenständen setzten.
    Order reicht hier nur zum Umgang von ptg?
    Weil der Paragraph 3 Absatz 2 Nummer 1 sagt aus das überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe.
    Ist leicht verwirrend finde ich.
    Ptgs sind doch explosionsgefährliche Stoffe:confused:
     
  12. Du beantragst:
    Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Erwerb und Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F3
     
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  13. Genau dann reicht das Kreuz bei zum Umgang mit ptg.

    Beim Aufbewahrungsort habe ich eingetragen abschließbarer Stahlschrank in unbewohnten Raum.
    Reicht das aus?

    2.Angaben zur Art
    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Kategorien F1 bis F3

    4. Bemerkungen
    Ausübung der Feuerwerkerei ausschließlich zu privaten Zwecken

    Unten bei Anlagen
    Fachkunde
    Befähigungsschein nach Paragraph 27 SprengG (keine Fachkunde notwendig)
     
  14. Lest einfach mal das SprengG und die SprengV bevor ihr irgendwelche Anträge stellt.
    Der Erwerb ist nicht Teil des Umgangs sondern des Verkehrs, wenn du Sachen erwerben willst, reicht der Umgang also nicht. Der volle Umgang setzt außerdem den Nachweis der Fachkunde voraus.

    Was soll ein Befähigungsschein nach §27 sein, ein Befähigungsschein ist nach §20.
     
  15. Ich bin aktuell dabei mich einzulesen und möchte im nächsten Jahr die Erlaubnis beantragen. Ich habe dazu eine Frage zum Thema Versicherung. Mich würde mal interessieren, bei welcher Versicherung ihr seid, bzw. ob jede Versicherung diese anbietet?

    Liebe Grüße
     
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  16. Erweiterte BVPK Mitgliedschaft falls deine Versicherung das nicht anbietet ;)
    Macht auch noch mal einen organisierteren Eindruck.
     
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  17. AXA
    Frag einfach mal bei deiner PHV nach. Manchmal ist man überrascht das es inklusive ist oder für einen kleinen Obolus nachgerüstete werden kann.
     
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  18. Kann ich für die AXA bestätigen. Gab auf Anfrage die entsprechende Bescheinigung, dass es inkludiert ist.
     
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  19. Dies!...ist auch mein Plan :)
    Werde aber auch versuchen mich aktiv einzubringen...bzw. tun was ich tun kann um zukünftige Einschränkungen zu vermeiden...und nicht nur Nutznießer dort sein.
     
  20. Freut mich zu hören, das du dich im nächsten Jahr um den 27er bemühen möchtest:good:.
    Wie schon in anderen Themen von mir erwähnt, kann ich es nur jedem empfehlen, dem Feuerwerk am Herzen liegt. Alleine dieses Jahr macht sich der 27er absolut bezahlt... und wer weiß wie es in Zukunft aussieht...

    Nach etlichen anfragen der bekannten Versicherungen, wo man teils schief angeschaut wurde und mir auch keiner von den Vertretern so richtig weiterhelfen konnte, bin ich letztendlich im Röder Club gelandet. Hier ging das ganze problemlos und sehr schnell von statten. Die geforderten Deckungssummen entsprachen der geforderten Deckungssummen von meiner zuständigen Behörde. Ich selbst kann den Röder Club ausnahmslos empfehlen, zumal man hier als Mitglied bei jeder Bestellung 5% Rabatt erhält.
     
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  21. Ich bin schon seitdem ich denken kann Feuerwerksverrückt. Bisher habe ich mir allerdings nie wirklich Gedanken über den 27er gemacht weil ich immer mit F2 vom Händler zufrieden bin und war. Jetzt allein geht es mir nicht wirklich drum F3 zu kaufen bzw. zu zünden. Gerade in diesem Jahr wo ich nichts erhalten werde, hätte ich ihn gebraucht mehr denn je. Aber nun ja was soll. So werde ich in diesem Jahr F1 zünden und ich werde es genießen und es wertschätzen. Ich werde mich sehr in die Materie einlesen aber erst im neuen Jahr denn aktuell fehlt mir die Zeit und die nerven. :D
     
  22. #3423 Lutzmannrollerfahren, 28. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dez. 2020
    Ich habe es vor kurzem schon mal im Thema "Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk durch Corona" geschrieben, ich poste es jetzt hier via Copy and Paste rein. In diesem Thema sollte das ganze besser platziert sein;).


    Ich kann jedem der sich Hobbymäßig für Feuerwerk begeistert, empfehlen sich in Zukunft mit der Sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Paragraph 27 auch genannt 27er auseinanderzusetzen, mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Es geht vielen 27ern nicht darum sich die teilweise stärkeren F3 Artikel zu kaufen, sondern einfach um seine F2 Bestellungen und Käufe rechtzeitig in trockenen Tüchern zu haben, besonders diejenigen, die ihre Bretter verleiten, haben hier nicht den aussartenden Stress an den letzten 3 offiziellen Verkaufstagen.

    Ich selbst habe auch lange gehadert mit mir, bei der Beantragung dieser Erlaubnis. Jetzt bin überglücklich, dies getan zu haben in der aktuellen Situation. Ich konnte ganz entspannt meine Bestellung abholen und sogar noch vor Ort Artikel spontan kaufen. Jeder der eine reine Weste hat und sich ein wenig mit der Materie auseinandergesetzt hat, wird in der Regel diese Erlaubnis bekommen. Hierzu gibt es auch etliche Themen im Forum, wo man sich über alle Rechte und auch Pflichten einlesen kann und bei Fragen, wird einem auch meist sehr gut geholfen:good:.


    Mir tuen die Mitglieder sehr leid, die sich sehnsüchtig auf ihre Bestellung gefreut haben und jetzt verständlicherweise absolut enttäuscht sind, das diese nicht ausgeliefert bzw. abgeholt werden darf:cry:. Das ist für die meisten, wie ein wahrgewordener Albtraum, den wohl die meisten von uns Feuerwerksbegeisterten schon mal hatten, an Silvester mit nahezu leeren Händen bzw. mit wenigen Resten dazustehen.
     
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  23. Ebenfalls AXA
     
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  24. Den Personen, denen es nur darum geht ihre (F2) Silvesterbestellung in trockenen Tüchern zu haben, sind vielleicht mit einem Klein-/Nebengewerbe besser beraten. Deutlich weniger „Auflagen“ und weniger Stress mit den Ämtern. Just my two cents.
     
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