Bestimmung Beförderungspapier......besser ist das !

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Dobi, 25. Nov. 2020.

  1. Aber egal warum es brennt, auch wenn nur eine kleine Batterie hochgeht im Auto....ich bin weg :D

    Klar bin ich Pro Feuerlöscher, nur die "Regelung" scheint mir etwas unsinnig,
    sollte es brennen und Feuerwerksartikel entzünden sich, dann spielt die Menge keine Rolle mehr,
    dann ist das Ding durch. ;)
     
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  2. Ich bin nur mit dem privaten Auto unterwegs, aber will regelkonform mein Auto vollladen.
    Wo kann man die Regelungen nachlesen bzgl. der Mengen und Anforderungen bzgl. Feuerlöscher und Verpackung?
     
  3. Adr 1.1.3.6 auch besser bekannt als 1000 Punkte Regel
     
  4. #54 PyroChris_1.3G, 12. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dez. 2020
    Die ADR beachten wir ja mit 20kg NEM in 1.3G oder UN 0335 oder eben 333kg in 1.4 G UN 0336 oder aber unbegrenzt viel in UN 0337 soweit ich weiß ich werte das als Privat weil ich kein gewerbe betreibe und das auch so formuliert werden kann, sicher macht es Sinn nen Feuerlöscher dabei zu haben aber extra nen Aufkleber? Ich meine sicherheit geht vor aber die möglichkeit kontrolliert zu werden steigt nicht zuletzt kostet dann so eine kontrolle Zeit.Und ich denke jeder hier könnte sich mit den Vorschriften vertraut machen auch wenn man so wie ich auch grenzüberschreitend Pyrotechnik erwirbt.
     
  5. Kannst mir den Link schicken zu dem ganzen Regelwerk?
     
  6. Das gibt´s meistens nur hinter einer PayWall
     
  7. Ganz besonders geschickt....
     
  8. Hier ne info ob aktuell weiß ich nich
     

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  9. Vielen Dank für die Arbeit!
    Ich habe da aber direkt mal eine Frage, gibt es Vorgaben was die Form der Papiere angeht?
    Bis dato habe ich immer eine simple Word Tabelle erstellt mit Artikel, Menge, NEM, Gefahrgutklasse und Punkte ... reicht sowas aus?
     
  10. Das ist schonmal eine sehr guter Übersicht, vielen Dank!
     
  11. Null Problemo Haaaa Haaa Haa:D
     
  12. #62 Saul.Goodman, 13. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dez. 2020
    Je mehr man sich mit befasst um so komplizierter wird es. :confused:
    (Meine erste Abholung größerer Mengen/~140kg Brutto.
    1.3G ~6kg NEM
    1.4G ~8kg NEM
    1.4S ~1kg NEM)

    Einfach alles als 1.3 Eintragen/Labeln wäre für mich wohl am praktischstem.
    Reicht es denn Mischkisten als 1.3 zu Labeln oder muss auch noch ein 1.4 Aufkleber drauf?
    Ist es zulässig selbst zu Labeln oder fällt das eher nur unter "good will" zeigen? (UN-Karton?)
    Ein Karton voller Artikel ist vermutlich als neue Umverpackung zu sehen?
    Wie genau müssen die Angaben der NEM sein?
    Dazu niederzurren, Warnweste für jeden Mitfahrer + 2kg ABC-Löscher? Anti-Rutsch-Matten Vorschrift?
    Als Warnweste reicht die einfache welche man bereits im KFZ mitführt, richtig? :)
    Ich habe bereits ordentlich aufgerundet, die zulässigen NEM-Schwankungen der Hersteller + evtl Gratisbeigaben machen es aber nicht grad einfach. :confused:

    Einfach den "Worst-Case" von 20kg 1.3 eintragen fühlt sich auch nicht ganz richtig an!?

    Ich vermute das es in den Tagen eine gewisse Duldung gibt, würde evtl kontrollierenden Beamten aber ungern zusätzlich auf den S*ck gehen. :D
     
  13. Wenn ich mich rechtentsinne zählt die höchste kategorie demnach 1.3g es dürfen dann aber auch keine anderen gefahrenstoffe mitgeführt werden wie spritkanister demnach ist es immer klug zu trennen wenns möglich ist.
     
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  14. Genau da liegt meine Sorge.
    Die Kartons noch zu sortieren wäre nicht wirklich praktikabel, dann lieber alles gleich als 1.3 behandeln.
    Bei großen Verbünden mit 1/1er VE ist das kein Problem, die Mischpakete einer Abholung möchte ich aber nur ungern neu sortieren müssen.
     
  15. Naja zumal die ja auch eben dann im. Karton entsprechend gelabelt sein müssen wenns mal zur Kontrolle kommt, ich verstehe da deine sorge also bei deiner beschriebenen Menge ist 1.3G kein Problem, oder aber du labelst es alles in 1.4S und wenn der Mann vom Zoll sagt sagt"sag mal spinnen sie" dann holst du die dicke 6 inch Salut Zylindershell ausm Handgepäck raus. :D:D
     
  16. Ich hoffe hier liesst jemand schnell, der mir die Antwort geben kann :)

    Welche UN Karton benötige ich nochmal für die Beförderung von 1.3 G ?

    sprich "der Sicherste"

    Hab es doch wieder gefunden, für alle die mal suchen :) UN 0335
     
  17. Evtl hat hier jemand eine Antwort:

    Ich plane einen Kleintransporter vom Bunkerplatz auf den Abbrenner zu nutzen.
    1000 Punkte Regel und Vorschriften sind soweit klar denke ich.

    Aber wie ist die Lage am Abbrenner (auf einem Parkplatz)?
    Ist es dort als ortsbeweglicher Lagerort zu sehen oder muss ich die Kartons usw dauerhaft geschlossen und gesichert lassen?
    Kalter Motor usw dürften vermutlich nachweisen das ich nicht grad unterwegs bin, aber wie schaut es da von der rechtlichen Seite aus bzw wie wird sowas gehandhabt?

    Die 1000 Punkte Regel greift mMn nur bei ordentlich gesicherten und verschlossen Kartons während des Transports, oder?
     
  18. Also in der SprengLR 410 steht unter Abs. 4.1 Ziffer 10 etwas von 72 Stunden. Ich denke, das dürfte so ein ungefährer Richtwert sein.
    Und zu den Kartons: die müssen verschlossen und gesichert sein (Ladungssicherung)

    #keine Rechtsberatung!#
     
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  19. Also immer wieder fein die Kartons verschließen und verzurren? :confused: Hatte ja schon etwas mit gerechnet, macht es dezent umständlicher. Aber bevor ich da in komische Situationen komme muss das dann wohl sein. :sick:
     
  20. Mit Klebeband zukleben sollte denke ich reichen. Gibt da auch praktische Paketbandabroller für einen schmalen Taler, mit denen das recht fix geht. Oder alternativ die Kartons halt mit auf den Abbrenner nehmen (natürlich nicht alle. Sollte man halt vorher dementsprechend packen)
     
  21. Ist vermutlich die klügere Alternative.
    Wollte eigentlich etwas rumkramen und spontan entscheiden.
    Dann jeweils einen ganzen Karton zum "nachladen" rauszunehmen ist aber wohl die bessere Alternative.
    Meine Kartons ständig wieder zu zukleben habe ich auch keine Lust zu.
    Material für 15-20min Produktaufnahmen direkt auf den (möglicherweise verregneten) Abbrenner zu stellen wollte ich eigentlich vermeiden. :confused:
     
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  22. Also verzurren musst du das im Stillstand nicht, Ladungssicherung brauchst ja nur wenn das Fahrzeug bewegt wird.
    Wie lange du für das Entladen brauchst kann dir glaube ich niemand Vorschreiben.
    Ich würde eine Brett nehmen mit dem ich das jeweils geöffnete Paket abdecken, dann ist man nicht den ganzen Abend mit kleben beschäftigt, ob das so auch rechtlich einwandfrei ist kann ich aber nicht sagen.
     
  23. Mir wurde vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mal mitgeteilt, dass eine Bereitstellung nach 24 Stunden ab Eingang der ptG in eine Lagerung/Aufbewahrung übergeht.

    Womöglich verhält sich das analog für den umgekehrten Fall beim Aufbau eines Feuerwerks.

    Weitere Rahmenbedingungen sind mir nicht bekannt.

    Ein Gespräch mit der für Dich zuständigen Behörde könnte eventuell Klarheit bringen?
     
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  24. Als 27er hast du einen Aufbewahrungsort definiert. Das wird sicherlich nicht der TRansporter sein. Ergo, zählt hier die Versicherung des Transporters. Ich gehe mal davon aus, auf die Frage spielt sich das ab. Wenn der Transporter keine VK hat, mit entsprechender Police...
     
  25. Also zumindest im gewerblichen Bereich (daran ist man angewandt im privaten Bereich auf jedenfall recht sicher) sieht das folgendermaßen aus:

    Explosionsgefährliche Stoffe sind so aufzubewahren, dass sie nicht unbeabsich tigt ausgelöst werden können.
    Explosionsgefährliche Stoffe sollen so lange wie möglich in ihrer Verpackung auf dem Fahrzeug belassen werden.

    nachzulesen unter Punkt 5.7.

    Abbrennen von Feuerwerk
     
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