News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Nein, ist es nicht.

    Nur ist Deine Aussage falsch. In Niedersachsen gibt es bereits die Regelung, dass auf "zu benennenden Flächen, Plätzen und Straßen" ein Abbrennverbot und in einem Zeitfenster auch eine Verbot des Mitführens gilt. Die entsprechenden Orte für die Region Hannover wurden allerdings noch nicht genannt... deshalb habe ich nachgefragt wann diese benannt werden. Und in meiner Gemeinde / Stadt / Kommune gibt es bisher keine explizierten Angaben, die sollen aber kommen. Und das möchte ich nicht erst am 31.12. lesen, deshalb fragte ich halt an. Daran ändern wird meine Anfrage eh nichts, ich würde nur gerne mit ein paar Tagen Vorlauf wissen ob ich meine übliche Stelle nutzen kann oder auf meinem Privatgrundstück bleiben muss.
     
  2. Sowas checke ich auch nicht, wieso muss man da immer hinterherlaufen?!
    Es ist doch alles klar geregelt...da können doch jetzt bei den abgestraften die dort zwischen den Jahren arbeiten müssen, eh keine konstruktiven Aussagen mehr telefonisch oder per Mail erwartet werden.
     
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  3. Dann scheint meine Gemeinde wohl eine Ausnahme zu sein. Der von mir weiter oben zitierte Text ist eine Antwort unserer Bürgermeisterin welche auf meine Anfrage geschrieben wurde, an Heiligabend übrigens. Erwartet habe ich gar nichts, bekommen habe ich sehr wohl etwas. Nicht alle Verwaltungsangestellte oder -beamte über einen Kamm scheren, zumindest hier bei uns scheint das noch etwas anders auszusehen. Das zeigen auch diverse andere Fälle, welche nichts mit Feuerwerk zu tun hatten.

    Demnach eine Bitte: Hackt nicht auf allen Regionalpolitikern herum weil sie uns das Spielzeug madig machen, viele davon machen "nur" Ihren Job. Und ich möchte halt wissen woran ich bin.
     
  4. Der Landkreis Osterholz ist auch lustig.
    In der Allgemeinverfügung stehen jetzt einige Plätze, wo das Abbrennen verboten ist.
    Unter 2.) steht aber zusätzlich, daß das Mitführen von 21-7 Uhr auch außerhalb dieser Bereiche untersagt ist.

    In der Allgemeinverfügung meiner Gemeinde im Landkreis Osterholz steht das aber nicht.

    Dann such ich mir jetzt einfach meine Lieblingsverfügung aus :)

    https://www.landkreis-osterholz.de/...lcmtzdmVyYm90X2FuX2Jlc3RpbW10ZW5fb3J0ZW4ucGRm
     
  5. Was für ein Schwachsinn! Die dürfen das Mitführen nicht verbieten. :rolleyes:
     
  6. Hat NDS aber in seiner letzten/aktuellsten Corona-Verordnung getan.
    Darfst Du gerne gegen klagen, würde mich sehr freuen.
     
  7. § 10 a Verbot von Feuerwerken
    (1) 1Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen ist in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes in der Fassung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.
    In der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7.00 Uhr, ist auch das Mitführen der in Satz 1 genannten Gegenstände auf den dort genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt. 3Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betreffenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen im Sinne der Sätze 1 und 2 fest.

    (2) Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten.
     
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  8. Nur im Bereich der definierten Verbotszonen, nicht allgemein überall
     
    DirtyHenri, chr, ViSa und 2 anderen gefällt das.
  9. Also das Mitführen nur da wo das Böllern eh schon verboten ist. Also hat Prince Denmark recht.
     
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  10. In der Allgemeinverfügung haben die aber "...auch das Mitführen außerhalb der genannten Bereiche..." geschrieben.
    Das ist der Fehler.
     
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  11. Wo genau steht das bitte?
    Alles was ich dazu finde betrifft die als Verbotszonen benannten Gebiete ..

    Ist mir letzten Endes aber auch egal. Ich habe Privatgrund und werde da auch zünden.
     
  12. Warum machste dir überhaupt einen Kopp darüber wenn du eh privaten Grund hast?
    Damit haste vielen anderen gegenüber doch schon einen riesen Vorteil ..
     
    Kevin1887 gefällt das.
  13. Das ist genau der Grund meiner Anfragen. Auf meinem üblichen Platz ist eben genau das, Platz. Kann ich diesen nutzen, bleibt der Aufbau meines kleinen Feuerwerkes so wie er jetzt schon ist. Kann ich den Platz nicht nutzen und muss auf meinem Grundstück bleiben muss und will ich zum Schutz meiner Nachbarn (auch wegen Fallout usw.) und aus Sicherheitsgründen meinen Aufbau ändern. Und ich möchte eben nicht hektisch am 31. meine Aufbauten zerpflücken müssen (Fächer usw.)
     
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  14. Ist der Platz denn etwas abseits und sonst auch immer ziemlich menschenleer ? Dann kannst du davon ausgehen, dass es zu keiner Verbotszone kommt. Ist der Platz mitten in der City und immer gerammelt voll, wird es wohl verboten sein.
     
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  15. Ja passt, danke für die "Richtigstellung". :good:
     
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  16. im LK Stade gibt es nur die üblichen Regeln (200m Abstand Tankstellen,Reetdächer, usw.). Für den Fall das das noch nciht gepostet wurde
     
  17. Auf der Homepage beim LK Hildesheim steht immer noch die alte Verordnung mit komplettem Abbrandverbot. Ausserdem der Hinweis, das die Kreisverwaltung bis 01.01.21 geschlossen ist. Wenn das so bleibt, muss ich mich dann wohl nochmal an meinen Kontakt hier im Ort beim Ordnungsamt wenden.
     
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  18. Bei Ziffer 2.) steht es
    IMG_20201228_145131.jpg
     
  19. PyroRubiix gefällt das.
  20. Ja, das meinte ich.

    Die dürfen nicht per Allgemeinverfügung das Mitführen außerhalb der Verbotszonen verbieten. Das gibt § 10a nicht her.

    Das Mitführverbot in den Verbotszonen, welches sich unmittelbar aus § 10a ergibt, ist korrekt.
     
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  21. Danke für die Info. Machen wir das beste aus der Situation.

    Da ich weder genug Fläche wegen der Verbotszonen habe, noch in diesem Jahr die Möglichkeit habe, mich von unserer Wohnung mehr als wenige Minuten zu entfernen... gibt es die restlichen Vulkane und kleine leuchtartikel auf der Straße. Die Verbünde und Batterien gibt es dann im nächsten Jahr. Bis dahin werden diese eingelagert.

    Und bevor jetzt wieder die "nächstes Jahr wird's kein feuerwerk mehr geben" Fraktion um die Ecke kommt... abwarten und zu gegebener Zeit angemessen reagieren. Schwarzmalerei hat noch keinem geholfen.
     
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  22. Genau richrtig so.
    Ich habe meine Verbünde & XXL Cakes auch wieder eingemottet. Habe zwar eigenes Grundstück aber das ist für die großen Koffer zu klein .. so what ..
     
    Kevin1887 gefällt das.
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