News Verkaufsverbot und die Feuerwerksvitrine

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von wolffi007, 26. Dezember 2020.

  1. Das gibt's doch nicht, habe gerade erfahren, daß ich meine Bestellung von der Vitrine nicht abholen darf, weil die nur Bestellungen an gewerbetreibende rausgeben, nicht aber an 27er !?!!

    Was ist das denn bitte für eine Logik??

    Und der Typ am Telefon wusste nicht mal was ein 27er ist Und musste extra bei Julius nachfragen.
     
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  2. Tja die haben ihre eigene Gesetze :D
     
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  3. Hat jemand die Adresse, um spontan da mal vorbei zu fahren. Danke
     
  4. In keinem Szenario kann ich mir vorstellen, dass dieses Vorgehen auch nur irgendwo akzeptiert wird.
    Der Gewerbeschein eines anderen macht dich trotzdem nicht Empfangsberechtigt gemäß aktueller Gesetzeslage!
     
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  5. Selbst wenn die Bestellung auf den Gewerbescheininhaber umgeschrieben werden würde und du es für diesen abholst, so ist es seine Ware die er dir nicht überlassen darf.
     
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  6. 27er sind nunmal keine Händler sondern Verbraucher.

    Ich frage mich schon seit Tagen was grad abgeht.
    Gewerbe-Zwischenmänner, Abgabe an 27er.. totales Chaos. :confused:
     
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  7. 27er sind vom Verbot ausgenommen, das geht doch eindeutig aus §22 1. SprengV hervor. :eek:
     
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  8. Aber an der SprengV hat sich doch ansonsten nichts geändert und da steht ausdrücklich drin, daß das Überlassungsverbot nicht für gewerbetreibende und 27er gilt.
     
  9. Tatsache, da hatte ich wohl nicht aufgepasst.
    Dachte der Satz wäre auch für dieses Jahr ausgesetzt. :shutup:
     
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  10. Zumindest nicht im Inland, aber Deutschland hat ne Menge Grenzen über die man mal kurz fahren kann um das Feuerwerk zu überlassen.
     
  11. Wie auch immer, danke für die klaren aussagen. Das ergebnis ist unschön aber hinnehmbar.
     
  12. Wenn sie es nicht machen dann machen sie es nicht. Die ganze Konstellation die du da beschreibst ist sowieso unglaublich windig (extrem vorsichtig ausgedrückt...). Wenn du in dem Punkt Diskussionsbedarf siehst wäre der einzig sinnvolle Ansprechpartner die Vitrine. Selbst wenn du hier irgendwo jemanden findest der dir zustimmt wird das an deren Praxis nichts ändern. Soweit du mich fragst finde ich es (bei allem Verständnis für die Betroffenen) gut, daß diesem leidigen Winkelzug wenigstens nicht noch 3 weitere Extrawinkel angeflickt werden...

    Ja, sind sie aber vom Überlassungsverbot trotzdem immernoch ausgeklammert so wie sie es schon immer waren. Es hat sich an der Regelung ja nichts geändert außer, daß für 2020 die Ausnahme für Normalbürger vom 29.12. bis 31.12. gestrichen wurde.

    Du sagst es...
     
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  13. Im rahmen des rechtlich möglichen gibt es unzählige winkelzüge, eine eigenschaft des juristischen systems - vermutlich wie die p1 regelung.
    Es wäre aus meiner sicht fahrlässig, nicht jeden winkelzug zu bedenken und auszunutzen. Moralische einwände stellen derzeit ein eher überwindbares hindernis dar.
     
  14. #189 KracherFan, 28. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2020
    Es geht mir sicher nicht um irgendwelche "moralischen Einwände"... Wie gesagt wenn du da Diskussionsbedarf siehst sprich eben mit den relevanten Personen. Alles andere ist weder zielführend noch sonst irgendwie konstruktiv. Nebenbei: P1 hat mir der ganzen Sache nun auch wirklich nicht das geringste zu tun oder gemeinsam. Also mach bitte nicht noch ein Fass auf. Wenn irgendwo alles geklärt ist dann bei dem Thema.
     
  15. Eh.. Doch schon :D
    Spielt halt keine Rolle was du dir vorstellen kannst und was nicht.
    Mit Vollmacht ist das juristisch kein Problem.
     
  16. Dann holt man aber in Sinne des Gewerbescheininhabers ab und nicht in seinem eigenen Privaten Sinne.
     
  17. Man hat es nun vernommen. Es ist auch verboten seinem Schwiegervater 3 Raketen zu überlassen.
     
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  18. Das mit dem 27er kann ich aber bestätigen.
    Komme gerade von Nico Feuerwerk und die geben in der Tat auch nur an Gewerbe raus.
    27er sind halt Endverbraucher, mag sein das die in der SprengG ausgenommen sind. Die Firmen aber geben wahrscheinlich aus Ihrer eigenen Sicherheit trotzdem nicht an 27er raus.
     
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  19. Was soll das mit eigener Sicherheit zu tun haben? Es ist rechtlich eindeutig erlaubt, 27ern Feuerwerk zu überlassen.
    Für mich sieht das einfach nach Unkenntnis der Vorschriften aus. Und das finde ich sehr fahrlässig dem Unternehmen gegenüber!
     
  20. Rein rechtlich war das noch nie möglich!
     
    saschaoofc gefällt das.
  21. Ah ja. Das Überlassen von Feuerwerk an Privatpersonen außerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Zeiten soll also juristisch kein Problem sein?

    Nichts anderes ist es nämlich, wenn man einer Privatperson ihre eigene Bestellung mit Vollmacht eines anderen Gewerbetreibenden überlässt.
     
  22. Tja, das ist eine gute Frage.

    Witzig ist ja Nico gibt an Gewerbe ab
    Selgros & iden macht nichts mehr, obwohl nur Gewerbekunden.

    Ich kapier das auch nicht, ich vermute es liegt daran das die meisten sich nicht genau mit der Materie befassen.
    Aber ist auch nicht schlimm, ich bin nun bis Oberkante versorgt. ;-)
     
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  23. Finde es halt absolut unverantwortlich, dass man nicht jede legale Möglichkeit nutzt, Feuerwerk zu verkaufen.
    Dann braucht man andererseits auch nicht mit drohender Insolvenz kommen. Ist ja aber eigentlich OT, da dies die Vitrine nicht betrifft.
     
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  24. Da hätte ich dann aber auch zum letzten mal was gekauft.
    Das sowas ein kleiner Privathändler der nebengewerblich Fwk verkauft vlt mal nicht weiß und man das erst klären möchte um sicher zu sein könnte ich noch halbwegs verstehen. Aber dort wo sowas hauptberuflich gemacht wird bzw bei einer Firma die zu den größten Importeuren von Fwk in Deutschland gehört ist für mich ein Unding.
     
  25. Hm, m.E. nach sollte hier zu gemacht werden. Obwohl ich sonst nicht so bin.
    Warum? Hier hat ein Shop einen SEHR zweifelhaften Beitrag geleistet, den man durchaus juristisch problematisch sehen kann.

    Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht, bei Nichtleistung (Hier Nichtlieferung) sein Geld zurück zu fordern.
    Wenn jetzt ein Shop "die Hosen runterlässt" dann ist das sicherlich gut, jedoch ist es für den einzelnen Betroffenen komplett irrelevant.

    Ich bin KEIN Kunde der Vitrine - das hat nichts mit der aktuellen Situation zu tun, sondern war eine bewusste Entscheidung vor mehr als 15 Jahren.
    Ja, jeder Online-Shop, besonders die großen, wurden unberechtigterweise durch die Maßnahmen der Politiker in eine katastrophale Lage gebracht. Wenn aber jemand kaufmännisch sich übernimmt (so interpretiere ich die Info der Vitrine) ist es dessen Problem, ebenso wie hohe Gewinne ja auch nicht mit jedem geteilt wird.

    Für mich - wäre ich betroffen - hätte dieser Beitrag (Inhalt "Wenn jeder zurückverlangt kann ich nicht mehr überleben, bin bereit zu verhandeln, wer aber sein Geld will muss klagen") dazu geführt SOFORT ALLES zu stornieren. Diese Formulierung geht überhaupt nicht.

    Die Wahrscheinlichkeit dass es hier zu einem Rechtsstreit kommt ist sehr hoch, daher empfehle ich den Thread dicht zu machen.

    Grundsätzlich aber: Wer storniert ist kein schlechter Mensch, auch nicht unsolidarisch. Er handelt schlicht rational, sinnvoll und zu SEINER Optimierung. Wer es anders handhaben möchte soll dies ebenfalls tun. Aber dieses moralinsaure Geschwafel sollte man sich sparen.
     
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