Nein. Darum ging es mir nicht. Wir haben ja die Klage selbst geschrieben und eingereicht und uns bei der Argumentation generell auf die Aussagen des Gerichts aus dem Urteil des OVG Lüneburg bezogen. Das VG Berlin hat dann in seinem Beschluss gegen uns aber ausgeführt, dass es die Argumente des OVG Lüneburg nicht teilt. z.B war das OVG Lüneburg der Auffassung, die Notaufnahmen würden nicht überlastet werden bzw. müssten Notaufnahmen eine kurzzeitige Belastung aushalten können. Das sah das VG Berlin anders, die davon ausgingen, dass jede Belastung zu schlimm in der derzeitigen Situation sei
Ganz ehrlich, was ich gehört habe sind die Verletzungen von F2 Feuerwerk in der Minderzahl, es ist mehr das die Notaufnahmen mit Alkoholisierten Personen zu tun hat und verletzen nach Schlägereien und Körperverletzungen. Das hat mir sogar mal ein Arzt gesagt. Und der Alkohol fließt trotzdem auch ohne Feuerwerk und das vielleicht sogar mehr weil halt kein Feuerwerk. Ich bin weiter gespannt und hoffe auf das beste für unser geliebtes Feuerwerk.
Spoiler Nur zwei kleine Textpassagen aus einem sehr gelungenen Schreiben (an die 30 Seiten) an das OVG Hamburg. Nun erwarten wir in Kürze eine Reaktion. & ich halte euch auf dem laufenden.
Sollte ja bis Dienstag bzw. Mittwoch ein Ergebnis vorliegen Was mir an den eilklagen der Händler aufgefallen ist, ist das was ich zuvor schon in dem Verbots-Thema geäußert habe. Die haben nur ihre eigenen Interessen (der Verkauf) vertreten, aber nichts für die Pyroszene (das zünden). Alle haben mit verlaut behauptet, Sie setzen sich auch für uns ein. Aber nichts, man hört immer nur: abgewendet... Dabei hätte ein versierter Richter in Berufung auf das Urteil des OVG Lüneburg, zumindest das Zündverbot als uunverhältnismäßig angesehen und in Teilen dem Antrag statt geben können... Aber jetzt genug, wieder zurück nach Hamburg. Habe natürlich auch schon ein Backup , für den Fall der Fälle. Aber Zuhause zündelt sich es noch am besten
Also ist das jetzt vor das OVG und wird dann noch einmal im Eilantrag behandelt? Ich bin da guter Dinge, da die bisher gekippten Verbote auf privaten Eigentum auch von einen OVG gekippt wurden. Hoffentlich dauert die Entscheidung nicht zu lange!
Korrekt. Da ich mich mit der ersten "abweisung" nicht zufrieden gebe. Ist nicht ausreichend begründet, belegt und sehr pauschalisiert gewesen. Oben habe ich halt zwei Textpassagen raus kopiert, die glaube ich verdeutlichen was das erste Gericht so für ..... geschrieben hat.
Ich komme zwar aus Bremen/Bremerhaven, bei uns wird wohl morgen Tag der Entscheidung beim OVG sein, hoffe das es gut für uns aus geht.. Aber ich wünsche euch natürlich auch viel Erfolg und das auch Ihr (und seis notfalls erst am 31.12) eine positive Wendung bekommt was das Zünden an geht
@Teddygaengsta So ein kleiner dezenter Hinweis, wo auf die neue Verordnung hingewiesen wird, mit: Worin unterscheiden sich das Verletzungsrisiko und Infektionsgeschehen beim zünden von Kat. F1 gegenüber Kat. F2... Denn der Senat hat Kat. F1 jetzt ja mittlerweile erlaubt und wenn man eine brennende Wunderkerze auf die Haut bekommt, sind die Verletzungen mit Sicherheit stärker, als bei China Böllern. Und wenn ich an die Geysir A oder andere Sachen denke, kann man damit durchaus auch Aufmerksamkeit erzielen.
Ich bin guter dinge das die Geschichte vom OVG gekippt wird. Das VG ist ja ohnehin nur die erste Instanz und es gibt genug Beispiele wo sich das OVG gegen das VG gestellt hat.
Das Verletzungsrisiko ist grundlegend niedriger da es sich hier um "umgefährliches" Ganzjahresfeuerwerk handelt was einfach weniger Explosivmasse besitzt. Raketen und Batterien sind im Gegensatz zum Ganzjahresfeuerwerk aus weiterer Entfernung sichtbar. So ist zumindest die Theorie hinter der Geschichte Dennoch ist es mehr als abwegig das sich die komplette Nachbarschaft im Garten bei Onkel Heinz versammelt um sich eine Rakete anzuschauen. Zumal jeder normal denkende Mensch auf so was überhaupt keine Lust hat, denn man kann Höhenfeuerwerk aus weiterer Entfernung viel besser sehen. Ebenfalls ist es abwegig von einer hohen Verletzungsgefahrt auszugehen, da hier viel weniger Menschen anwesend sind die sich überhaupt verletzen könnten, weil es eben nicht erlaubt ist. Ohnehin passieren die meisten Verletzungen nicht auf privaten Grund, sondern auf öffentlichen Orten mit viel Publikumsverkehr. So etwas sagt einen eigentlich der gesunde Menschenverstand.
Ja ich eigentlich auch. Nur muss nicht erst vor das VG geklagt werden um in die nächst höhere Instanz zu gehen? Falls in Bremen nur vor dem VG geklagt wird ist es Zeitlich wohl nicht mehr schaffbar vor das OVG zu Klagen. Bzw falls direkt vor dem OVG geklagt wurde, ist dies überhaupt möglich oder bedeutet das (ohne vorher vor dem VG geklagt zu haben) nicht das die Klage dann eh abgewiesen wird aus eben diesem Grund? Aber naja, morgen sind wir wohl schlauer... xS
Moin ich bin mit 20€ dabei, ich hatte ja schon angedeutet das ich keine großen Sprünge machen kann, und 20€ mag vielleicht nicht viel sein aber für mich ist es viel, und ich möchte auch mit diesem kleinen Betrag etwas zu steuern, ich hoffe es wird gekippt lg
Hallo, ich komme wie bereits zwar nicht aus Hamburg, begrüße solche Aktionen aber natürlich in jedem Bundesland und da würde ich Solidarisch auch 20€ mit in den Topf werfen. Gerne die Zahlungsdaten per PN oder so, dann ginge das Geld sofort raus.
Es gibt jetzt von Nico "Hamburg (Wappen) Edition" mit mehr als 200 Effekte. Ich kann nicht sagen, ob der Seanat daran beteiligt ist - aber Danke "wenigsten für das Vertrauen in unsere Kinder"... {}
Ich vermute Budni. Die hatten jedenfalls die letzten Jahre immer solche Hamburg Edition verschiedener Artikel. Ist aber nichts besonderes soweit ich weiß. Nur umgelabelt und den Preis gehoben.
D A N K E für die U N T E R S T Ü T Z E R obwohl wir alle noch nicht wissen was in den kommenden Stunden dabei raus kommt. Ich erhalte heute Abend die Rechnung vom Anwalt. Muss mir noch überlegen wie man die Beträge dann sammeln könnte.
Wie schätzt du denn momentan die Chance ein dass das verbot gekippt wird? Und was schätzt du wann man mit einem Ergebnis rechnen kann?
Schlecht...sehr schlecht sehe ich die Chancen. Habe mich damit schon abgefunden und genug F1 Zeugs gekauft. Wird ein Silvester "light" !
Die erste Instanz ist das VG, was jetzt ja abgelehnt hat. Als zweite Instanz kommt das OVG und das kann komplett anders Entscheiden. Ich weiß jetzt nicht wie und warum geklagt wird, aber bei einem Normenkontrollverfahren kann das Ding ganz einfach gekippt werden.