Verstehst du mich nicht, oder willst du es nicht? Das Abbrennverbot im privaten Raum wurde als nicht rechtmäßig angesehen. Der Antragsteller hatte auch nur dagegen geklagt. Da ein Teil der Verordnung nicht rechtmäßig ist, ist logischerweise erst einmal die komplette Regelung hinfällig. Das Verbot im öffentlichen Raum wurde vom Gericht gar nicht behandelt.
So viel habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Das heißt also, dass Parkplätze als öffentlicher Raum gelten und ich dort nicht zünden kann? Von privaten Parkplätzen abgesehen.
in der von mir zitierten Urteilsbegründung wird auch die Sinnhaftigkeit von Verboten in der Öffentlichkeit angezweifelt, bzw. die dafür oft aufgeführten Begründungen. Einfach lesen, junge.
Ich bin davon ausgegangen, dass aus meinen Ausführungen klar hervorgeht, dass eine Rechtmäßigkeit immer gegeben sein muss. Nur wenn das gewährleistet ist, dürfen aufgrund des IfSG andere Gesetze und Rechte eingeschränkt werden. Das war mit generell gemeint.
Dann zeig mir mal die Stelle, wo das angezweifelt wird: ᐅ Feuerwerksverbot auf Privatflächen in Augsburg gekippt - Corona-Virus - Urteile - AnwaltOnline
Dazu müsste erst mal das Abbrennen von Feuerwerk als triftiger Grund gelten, die Wohnung zu verlassen.
Nochmal: Angesichts der geltenden Kontaktbeschränkungen und des Aus- gangsverbots ab 21 Uhr könne auch nicht mit einer Anziehungswirkung privat gezündeter Feuerwerkskörper gerechnet werden. Damit sei das Verbot weder vom Zweck des Infekti- onsschutzgesetzes gedeckt, noch sei es zur Eindämmung der Verbreitung des Virus geeig- net. Soweit das Verbot auch mit der Entlastung der Notfallambulanzen, der Feuerwehren und des Rettungsdienstes begründet werde, verfolge die Stadt Augsburg zwar ein berech- tigtes Ziel, um insbesondere das stark belastete Gesundheitssystem vor der (zusätzlichen) Inanspruchnahme aufgrund privater Feuerwerksunfälle zu schützen. Dies seien aber zumin- dest keine Gesichtspunkte, die für Maßnahmen auf der Grundlage des Infektionsschutzge- setzes eine Rolle spielen könnten. Außerdem sei im Hinblick auf die zusätzlich geltenden Regelungen (Verkaufsverbot von Pyrotechnik, Kontaktbeschränkungen, Ausgangsverbot ab 21 Uhr) fraglich, ob die konkrete Gefahr des Zusammenbruchs der Gesundheitsversorgung aufgrund von zusätzlichen Verletzungen durch Feuerwerkskörper tatsächlich bestehe.
[ Zur Wohnung gehört aber auch das zugeordnete Grundstück, der Balkon, die Terrasse oder weiteres. Wohnung ist nicht gleich "Wohnung".
Dann hatten sie, wenn es geklappt hat wohl einen besseren Anwalt, als Feuerwerksvitrine, oder sich vielleicht nur auf "bestimmte" Bereiche fokussiert. Bestellungen online, z.b. ohne Verkauf vor Ort o.ä. Es bleibt spannend.
Kann mal jemand drüber lesen ? Publikumsträchtigen Plätzen mal jemand eine genau Erklärung weil mehr steht auf der Homepage leider nicht drauf
Mal was für die Brandenburger.... Verkauf von Feuerwerk und das Böllerverbot – Kanzlei Hoesmann Landesrechtlich existieren unterschiedliche Regelungen, welche jedoch durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes mittlerweile obsolet sind. Gleichwohl juristisch interessant ist, dass hier die Bundesländer den Bereich Feuerwerk unterschiedlich geregelt haben. In Brandenburg ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen nach § 3a des Sprengstoffgesetzes ist untersagt. Im Rahmen der Berliner Regelung ist der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Der juristische Unterschied liegt vor allem darin, dass in Brandenburg wohl noch die Abgabe von Feuerwerkskörpern, welche vor dem Inkrafttreten der Verordnung verkauft worden sind, an die Kunden abgegeben werden dürfen. Dies ist insbesondere für den Onlinehandel interessant. So darf Feuerwerk ganzjährig verkauft werden, jedoch nur an den drei Werktagen vor Silvester abgegeben werden. Indem Brandenburg jetzt ausdrücklich nur den Verkauf untersagt hat, Berlin aber auch die Abgabe, liegt der juristische Schluss nahe, dass zumindest in Brandenburg vor dem Stichtag gekauftes Feuerwerk noch an die Käufer abgegeben werden darf. Juristische Feinheiten... Ob das nun so gilt, kann ich nicht sagen. Text ist von der Kanzlei, also von Juristen
ZDF-Silvestershow: Trotz Genehmigung kein Feuerwerk am Brandenburger Tor "...Warum das ZDF darauf verzichtet, sagte die Sprecherin des Senders zunächst nicht." War klar, dass das ZDF ein auf "vorbildlicher" Streber macht.
Aus den Vitrinekommentaren: Pyroland hat die Klage vor dem Gericht gewonnen und darf versenden wem es interessiert. Hat da Jemand Infos zu?
Mal ne frage bezüglich abrennverbot. Gibt es zu Hamburg eigtl. Auch ein Verfahren , was das gesamt verbot betrifft ? Bis jetzt ist ja immer noch komplettes Abbrennverbot von F2 :/
Die Kommentare da muss ich mich echt zusammennehmen nicht auszurasten: Verbot von Silvester-Feuerwerk: So reagieren Leserinnen und Leser
Übrigens, wenn ihr fragwürdige Beiträge zitiert, macht ihr das den Moderatoren glaube ich nicht einfacher mit dem Löschen