News Verkaufsverbot und die Feuerwerksvitrine

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von wolffi007, 26. Dezember 2020.

  1. Steht denen völlig frei wem sie Feuerwerk überlassen, viele Hersteller liefern nicht direkt an Verbraucher, unter anderm weil sie keinen Bock auf Gewährleistung usw. haben.
     
  2. Kein P1 mehr für Berliner oder was ist da los? :shutup:
     
  3. Hab ich auch gerade iwo aufgeschnappt
     
  4. Was die Abgabe an Dritte mit Vollmacht eines Gewerbetreibenden angeht:
    Natürlich darf der kaufen. Aber er kauft im Auftrag, dafür die Vollmacht. Heißt es wird erst gesetzeswidrig wenn der Gewerbetreibende dem beauftragten Käufer diese Ware überlässt. Aber das ist nicht Aufgabe des Shops das zu prüfen. Wenn es Hart auf Hart kommt müsste der Gewerbetreibende nachweisen wo das gekaufte Feuerwerk abgeblieben ist. Er darf es ja auch nichtmal selbst verwenden....
     
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  5. Es geht glaub ich nicht um P1 oder F1.
    Vlt wegen des Lockdowns, dass die in Berlin nur Artikel für den täglichen Bedarf verkaufen dürfen?!
    Ich weiß es leider nicht
     
  6. HVPyro: ja, aber das will ja keiner hoeren/wahrhaben. Stattdessen gehen die Leute sogar zu irgendwelchen Laeden und versuchen ne Gewerbescheinkopie zu bekommen. Wuerd mich nicht wundern wenn das dann hinterher heftig knallt... im negativen Sinn.
     
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  7. Oh ja, der Verstoß gegen ein Verbot ohne Strafe wird sicherlich heftig knallen.
    Man kann das Feuerwerk ja im Ausland überlassen oder an einen 7er / 27er oder an andere Wiederverkäufer.
    Die werden sicher anfangen Feuerwerk rückzuverfolgen, das passiert höchstens wenn es zu einem Schadensfall kommt.
     
  8. Im Auftrag kaufen darf man natürlich. Dann muss aber auch der Gewerbetreibende klar ersichtlich der Empfänger sein.
    Das ist er definitiv nicht, wenn eine Privatperson mit einem fremden Gewerbeschein plus Vollmacht ihr eigenes Feuerwerk abholen will.
    Und das zu prüfen ist natürlich Aufgabe des Shops, da er sich strafbar macht, wenn er in so einem Fall Feuerwerk überlässt.
     
  9. Warum sollte er sich strafbar machen? Wo soll diese Strafbarkeit stehen?
     
  10. Er hat einen Gewerbeschein und die Vollmacht. Damit kauft er im Auftrag und nicht für sich. Da gibt es keine andere Interpretation.
    Was weiter ist betrifft ausschließlich den Gewerbeinhaber. Der Händler muss nicht hinterherlaufen und schauen ob er das auch abliefert oder selbst zündet.
    Wie kommt man darauf? Ich schicke auch Studenten im Auftrag für die Uni kaufen, auch beim Großhändler. Der kann mir auch im Laborladen 50%iges H2O2 holen wenn ich ihm ein Auftrag mitgebe und er sich ausweisen kann als der Beauftragte.
     
  11. Da er an eine Privatperson überlässt. Eigentlich recht simpel.
    Per Vollmacht kann ich nur auf den Bevollmächtigenden laufende Bestellungen abholen. In dem Fall bin ich nämlich eine juristische Person.
     
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  12. Einkaufen im Auftrag ist aber etwas anderes als Abholen einer Bestellung, die nicht auf den Namen des Gewerbetreibenden läuft. Und darum geht es.
     
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  13. Natürlich muss man die Bestellung umschreiben. Ist doch kein Problem. Diesen Formalen Akt sollte der Verkäufer unbedingt machen.
     
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  14. Da ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, da es rechtlich passt.
    Es meinen halt viele, sie können mit irgendeinem Gewerbeschein auftauchen und dann müssten sie ihr Feuerwerk bekommen.
     
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  15. Wenn es nur das wäre aber es handelt sich eben zusätzlich auch noch um Fernabsatz was bedutet, daß der Kunde bis zu 2 Wochen nach erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Wenn einem das nicht gefällt wäre wohl das Beste keinen Onlineshop zu betreiben weil es eben nicht möglich ist das irgendwie zu beschneiden oder gar auszuschließen.
     
  16. #216 Pumuckel Pyros, 28. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2020
    Naja! Unverständlich! Geht gar nicht! Wenn man schon eventuell mit dem "Rücken an der Wand steht" durch das Überlassungsverbot, sollte man sich die Kundschaft mit nem §27er nicht vergraulen! Vermutlich wird es so sein das die kein Bock haben die mit Folie gepackten Palletten aufzureissen um die Bestellungen für die 27er rauszuholen! Leider ist das so das auf den Paletten alles zusammen gepackt ist! Dann sollte das auch der 27er Kundschaft klar kommuniziert werden wenn das der Fall sein sollte. Für die Gewerbetreibenden haben die das gosondert gepackt!
    Denn die Rechtslage ist eindeutig! §22 1.SprengV (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen.... etc.
    Das ist das gute wenn ein Fachhändler um die Ecke ist der wie bei mir bzw. uns mit nem 27er das bestellte Kontingent Feuerwerk zur Abholung gepackt bereitsteht!
     
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  17. Juckt mehrfach Millionäre reichlich wenig!
    Sollte die GMBH von Julius Platt gehen, hat er ein weiterhin sorgenfreies Leben!
     
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  18. Das ist verboten aber nicht strafbar!
     
  19. Hast bestimmt Recht. Julius ist schon seit Jahren auf den Malediven und lacht sich ins Fäustchen.
     
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  20. Gehört sowas hier hin?!? o_O
     
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  21. Die Vitrine ist eh keine GmbH also ist das sowieso Unsinn.
     
  22. So. War ebend in der Berliner Allee und kann bestätigen, das der laden dicht ist. An der Scheibe vorne steht das es in Bernau weiter geht. Was ein Krimmi :confused:
     
  23. Kommentar von Julius auf Der vitrine seite...

    @ Blackjack, deine Aussage ist nicht ganz richtig - denn mit dem Kunden ist vertraglich vereinbart, dass wir zum nächstmöglichen Termin liefern. Da dieser in diesem Jahr gesetzlich ausgesetzt wurde, wäre der nächstmögliche Liefertermin eben 2021. An dem Punkt ist also kein Vertragsbruch im Raum. Gruß«


    Mal ehrlich, wie dreist ist das denn.
    Er nötigt damit den Kunden, ihm für ein Jahr einen Zinslosen Kredit zu geben... Er hat Geld und Ware und der Kunde ist der Dumme... Wie kann man seine Kunden nur so behandeln... Die, die Ihm sein Leben finanzieren werden mit füßen getreten. Menschlich ein dampfender Haufen weiche braune Masse...
    Das kann so nicht rechtens sein, da gibts bestimmt nen Passus im Handelsgesetz.
     
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  24. @Mechaniker1991 Bist Du wieder aus Deinem Loch gekrochen um schlechte Stimmung zu machen? LG
     
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  25. Gerade nochmal die AGBs komplett gelesen, nirgends steht was von nächstmöglichem Zustelltermin.
    Nur das Silvesterlieferungen bei nichtantreffen am folgetag nochmals zugestellt werden...

    Also Lügt er wissentlich oder dreht es sich so hin, wie es ihm passt...
    Klasse der Typ... Sowas ist einfach nur widerlich und abartig
     

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