News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Phantom und Feuerwerkfreak001 gefällt das.
  2. Für die breite Masse, für die Sichtbarkeit beim Thema Feuerwerk ist es vollkommen irrelevant ob Onlineshops ausliefern dürfen. Das interessiert nur die Enthusiasten hier. 95% aller Menschen werden kein Feuerwerk kaufen können, das ist in aller Regel etwas, was man en passant im Lidl, neben Cola und Chips mitnimmt, bestenfalls gezielt dafür in ein Geschäft um die Ecke fährt. Ich freue mich für jeden Onlineshopper, der beliefert wird, aber der große Schaden ist angerichtet. Denn selbst bei einem positiven Urteil - wovon ich nicht ausgehe - käme kaum noch was beim Verbraucher an.
     
    xFlumpi und schnix gefällt das.
  3. Immer die selbe Leier ... Spenden, Tiere, Klima, Blablubb.
    Auf das Hohlbratzengequatsche kann man nichts geben.

    Und nein, ich werde nicht spenden. Niemals. Zumindest nicht für sowas.
    Was geht es andere Leute überhaupt an was ich mit meinem Geld mache? Wird ja immer besser hier ..
     
  4. Bei mir ebenso, gerade veröffentlicht. Im gesamten Kreis wo ich wohne. Das war's mit Silvester 2020..
     
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  5. Hi Padde,

    ich würde darunter das verstehen, was der gesunde Menschen Verstand nahelegt: Fußgängerzonen, Ausgehviertel :)confused:), stark belebte Plätze in der Innenstadt.

    Nicht aber Wohnviertel, kleine Nebenstraßen oder Waldränder. Schon gar nicht Industriegebiete.

    Liebe Grüße

    GD

    @Feuerwerkfreak001

    Also nur private Grundstücke. Keine Chance für Dich was zu finden? Ich drück die Daumen!
     
    Feuerwerkfreak001 gefällt das.
  6. Da das Verbot auf den öffentlichen Raum beschränkt ist, wird es keine Chance geben, dagegen erfolgreich vorzugehen.
     
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  7. :good:
     
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  8. Hallo GoldDragon,

    ich wohne in einem größeren Mehrfamilien-Mietshaus, ich weiß jetzt nicht wie das hier geregelt ist. Also wir haben einen großen Parkplatz und ein Stück Grünfläche, die zum Haus gehören, zählt soetwas zu privatem Grundstück?
     
  9. Ich habe auf den letzten 10 Seiten leider nichts dazu gefunden, weshalb ich hier einfach mal frage - hoffe das ist richtig.
    Ich wohne in BW, wo heißt "kein Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen raum"... schließt das auch F1 mit ein? Oder kann das gar nicht beschränkt werden, da es sich um Jugendfeuerwerk handelt?
     
  10. Ich warte noch auf Landkreis Zwickau ist noch nichts entschieden
     
  11. Ich denke ja, solange du dazu nicht über öffentlichen grund laufen musst um dahin zu gelangen. Sperre einfach ein Bereich noch ab und häng ein Schild auf Privatgrundstück ;-)
     
    Feuerwerkfreak001 gefällt das.
  12. Damit ist alles gemeint. Auch F1, T1, P1, etc.
     
  13. OH oh. Na da muss ich gleich mal bei mir schauen. Gestern war im Vogtlandkreis noch nichts zu lesen.
    Aber bei unseren "Helden im LRA kommen die am 31.12. drauf.
     
  14. Besonders geil fand ich den Kommentar:


    Das Geld denjenigen geben, die es gerade benötigen

    Marcus S.: "Warum nicht das eingesparte Geld in einen Umschlag stecken und dem Friseur oder dem Lokal, in dem man auch nach dem Lockdown gerne wieder essen möchte, in den Briefkasten werfen oder an wohltätige Organisationen seiner Wahl spenden? Die haben alle sicher mehr davon, als vom Geböller an Silvester."

    Lieber Marcus S vielleicht solltest du mal drüber nachdenken wie viele Arbeitsplätze durch den Kauf vom Feuerwerk am Leben erhalten werden bevor du so einen Stuss schreibst.:rolleyes::rolleyes:
     
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  15. Leider steht inEurer Verordnung „....und auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken“, dazu würde Eure Fläche ja leider gehören, weil Du keinen exklusiven Zugang dazu hast. Tut mir leid.

    Ie von @chriskathi vorgeschlagene Absperrung, wird glaube ich nicht ziehen, weil sie nur die Fiktion eines privaten Bereichs schafft. Könnte aber ausreichen, um per Mitleidsfaktor ein Bußgeld zu vermeiden, wenn man nett mit den Jungs redet. Die machen das ja auch nicht gern.

    Liebe Grüße

    GoldDragon

    Achja mir fällt noch ein, ist da ein Zaun drum? !Mit verschließbarem Tor?
     
    Feuerwerkfreak001 gefällt das.
  16. Ist korrekt. Entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht. Kreis Schleswig-Flensburg / Bekanntmachungen

    So langsam denke ich, man wartet absichtlich, damit die Justiz nichts mehr machen kann.
     
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  17. Eine Verordnung muss spätestens am 30.12. bekannt gegeben werden, damit sie am 31.12. inkrafttreten kann.
     
  18. Ich befürchte, dass dort fast alle Kreise nachziehen werden...
     
  19. O.k.
    Gibts halt ne Spende an die Feuerwerkshändler.;)
     
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  20. ich habe ein Verbotsschild: Raketenversuchsgelände-Betreten verboten.. ist zwar als Scherzschild gedacht, aber es kommt jetzt an mein Gartentürle und Feuer frei am 31.12.2020
     
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  21. Okay krass - ich meine Jugendfeuerwerk provoziert schwerwiegende Verletzungen und Menschenansammlungen ja förmlich...
     
  22. Demokratie eben
     
  23. Es sind die, welche nach einem Verbot rufen;) Und die Nachrichten da wird sowas natürlich gerne als Schlagzeile hergenommen... Gäbe es diese Hetze seitens der Medien nicht würde sich kein Mensch dafür interessieren ob da jetzt wer früher böllert oder sogar F3 ohne Erlaubnis...
    Mich interessiert es ehrlich gesagt auch nicht was andere machen, aber in den Medien wird das ganze halt immer so propagiert als "müsse" man sich dafür interessieren.

    PS: Sorry für OT aber Chaoten gab es doch schon immer;)
     
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