News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Wohl wahr.. Aber man hat auch vor zwei Wochen die ersten Infos von Pyroland über den Stream erfahren und da hieß es ja von Herr Bothmer noch "Stand jetzt ist dass wir noch ausliefern dürfen aber wir werden den Shop um einiges früher schließen müssen wie sonst". Will niemanden in Schutz nehmen aber der Ytber macht sehr gute Informationsvideos zur aktuellen Situation sprich zünden, verkaufsverbot usw. Und ich persönlich verstehe auch nicht was da vor sich geht entweder es gibt wirklich noch keine Informationen, Pyroland "traut" sich nicht das offizielle Ergebnis der Verhandlung mitzuteilen da es abgelehnt wurde oder sie wollen uns ein spätes Geschenk machen.
     
  2. Maxloh ist nicht witzig, unsere Rettungskräfte dürfen nur mit stichsicherer Weste rein, weil es so oft zu Übergriffen kommt.
     
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  3. Na dann sind wir ja mal gespannt. Screenshot_20201228-183200.png
     
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  4. Dortmunder Klinik appelliert: Auf Feuerwerk verzichten - WELT

    Der Artikel sagt endlich das, was wir fast alle denken ... auch wenn die Überschrift anders erahnen lässt.

    U.a.:
    "Wir befürchten, dass in diesem Jahr die Zahl der Böller-Verletzten steigt, da der offizielle Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Deutschland ja für dieses Jahr abgesagt wurde und sich nun viele mit illegalen Böllern eindecken», sagte Jens-Peter Stahl, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie."
     
  5. eChTeR pYrO
     
  6. Die Gefahr das man dort nicht in einem Stück rauskommt ist schon sehr hoch.

    PS
    Den Wetterthread zu aktualisieren wäre ganz nett.
     
  7. Flatterband auf 2 unterschiedlichen höhen ? Flatterband sagt ja auch das ist gesperrt. Ich würde das als Auslegungssache stehenlassen. Denn auch sei das Grundstück nicht eingezäunt, ist es immernoch Privatgrund, wenn da ein Schild steht. Hat das nichts mit Öffentlicher Fläche zu tun, ob Abgesperrt oder nicht oder hab ich einen Denkfehler ?
     
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  8. Beim Ulbricht auch nicht ;)...
     
  9. Also noch bis 21 Uhr warten
     
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  10. richtig.
     
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  11. Dazu würden mich einmal Quellen interessieren. Das Grundstück eines Supermarktes oder eines Parkplatzes auf privaten Grund zählt zu den öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken. Grundstück privat, aber stillschweigend oder ausdrücklich die Öffentlichkeit zum betreten zugelassen. Ob dies auch für mein eigenes Privatgrundstück gilt, nur weil es keinen Zaun hat, dazu konnte ich keine belastbaren Aussagen finden.
     
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  12. #7088 ViSa, 28. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2020
    Ich bin kein Jurist, aber öffentlich zugängliche Privatgrundstücke meint n.m.V. eher sowas wie z.B. Kaufhausparkplätze u.ä. Glaube nicht das das für das typische Einfamilien oder Reihenhaus gilt.

    Das wäre wirklich zu klären.
    Wer hat denn ungefragt was auf deinem privaten Hausgrundstück zu suchen? Wir sind hier doch nicht bei den Hottentotten ..
     
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  13. Dieser Satz macht die Verordnung eigentlich unwirksam, da F1 nicht beschränkbar ist - Nach EU Recht kann nur F2 eingeschränkt werden:
    "2Das Verbot nach Satz 1 gilt für sämtliche Feuerwerkskörper unabhängig von deren Kategorie nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 SprengG."
     
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  14. Kann ja eigentlich zu Gunsten Pyroland's dann ausgegangen sein. Bis jetzt scheint noch keine Mail im Umlauf zu sein zwecks Rückabwicklung. Für's Bundesverfassungsgericht würde ich sagen ist es zu spät.
     
  15. Mein Gedanke ist eher, dass man einen Erfolg direkt verkünden würde.
     
  16. Glaube ich kaum, eine so gute Nachricht hätte man dann schon frühzeitig kommuniziert.
     
    telliptic und sixtyniner gefällt das.
  17. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass es noch ein Bundesweites Böllerverbot geben wird.
    Wenn man sieht wie jetzt einzelne nachziehen, wird es bestimmt ein einheitliches Verbot geben.:(
     
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  18. Passiert ja um 21 Uhr ... hoffentlich.
     
  19. Nope, die verkünden das nur mit nem schönen Höhenfeuerwerk! Aufbau dauert halt!
     
  20. Oder auf morgen vertagt.
     
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  21. Da kann ich jetzt nur für Stollberg Erzgebirge sprechen, da habe ich noch ein super Schreiben vom Ordnungsamt, Flatterband ist nicht zum absperren geeignet... Ich zitiere"Faltterband ist lebensgefährlich für Fußgänger, Quadfahrer und Fahrradfahrer. Hier ist der Ermessensspielraum des zuständigen Ordnungsamtes interessant. Mit Bauzaun bist du aber auf der sicheren Seite. Aufpassen dass der Bauzaun und die Betonhalterrungen nicht auf öffentlichen Grund stehen, dann brauchst du eine Genehmigung.
     
    Artor und Wookiee gefällt das.
  22. Das Problem ist das der Kram erstmal im Raum steht und etwaiger Verstoß dagegen geahndet werden kann. Natürlich kann man noch Klage einreichen, das kostet dich aber wieder Geld, oder du riskierst einen Verstoß, bei dem du daraufhin dann in den Widerspruch gehst und auch klagen müsstest. Am Ende ist das wieder Zeit, Geld und Nerven.
     
    KracherFan gefällt das.
  23. Ich frage mich aktuell wieso Sie so lange warten sollten mit der Verkündung...

    entweder richten sie noch ein ordentliches Feuerwerk.
    Oder sie müssen die schlechten Ergebnisse verdauen.
    Warten wir einfach weiter ab bleibt ja nichts anderes übrig.
     
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