News Verkaufsverbot und die Feuerwerksvitrine

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von wolffi007, 26. Dez. 2020.

  1. JUNGE, ignorier doch meine Beiträge, wenns dich nervt.
    Und ich lebe in einer Wohnung, nicht in einem Loch.
    Du bist echt peinlich
     
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  2. "In dem Fall erfolgt die Lieferung innerhalb der letzten drei verkaufsoffenen Tage im Jahr."
     
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  3. Jo, und wir haben 2020 bestellt. und nicht für 2021.
    Kein Mensch zahlt Ware ein jahr im Voraus im normalem Einzelhandel.
     
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  4. Es gibt aber 2020 keine verkaufsoffenen Tage.
     
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  5. Damit ist der Vertrag nichtig. Nichterfüllung seitens des Händlers.
     
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  6. Unterlass doch bitte deine Postings hier. Man kennt deinen Standpunkt, du bist sauer, reicht langsam auch. Und schau doch einfach das nächste mal in die AGB, wenn du dich schon auf sie berufst:
    Und das ist was Julius schrieb. Die Ware unterliegt den gesetzlichen Abgabebeschränkungen und darf erst an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen ausgeliefert werden, ergo erst 2021.
     
  7. Sehe das auch eher wie mechaniker, da steht ja "im Jahr", das bezieht sich auf das aktuelle Jahr.

    Aber ist auch völlig irrelevant, weil der Kunde den Vertrag widerrufen kann und nach 14 Tagen das Geld zurück haben muss.
     
  8. ich befürchte es geht für dich nicht gut aus.
     
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  9. Ganz einfach,
    §326 BGB Abs.5

    ) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger zurücktreten; auf den Rücktritt findet § 323 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Fristsetzung entbehrlich ist.

    Die Vitrine ist Schuldner, braucht aber aufgrund des Gesetzlichen Abgabeverbots 2020 nicht zu leisten. Also kann der Gläubiger (Kunde) vom Vertrag zurücktreten.

    Es treffen in Diesem fall zusätzlich zum Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen also noch mehrere Gesetze zu, die Die Vitribe zur Rückzahlung verpflichten.

    Und jeder Anwalt, wenn nicht sogar jeder Erstsemester Jurastudent zerpflückt Die Vitrinen AGBs mit dem Punkt Lieferung in den letzten 3 Tagen im Jahr in der Luft.
     
  10. Und bevor wieder jemand heult..
    §275 BGB Abs.1

    )
    (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

    Ist für den Schuldner dieses Jahr unmöglich zu Liefern.
    Also entfällt Anspruch auf Leistung, in dem Fall die Zahlung des Kunden.
     
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  11. Naja die vernünftigen hier wissen genau wer am heulen ist :D Nun ja sehr unterhaltsam
     
  12. Noch besser ist es nicht mal im selben Jahr irgend etwas direkt als Vorkasse im voraus zu bezahlen. Nicht umsonst gibt es zum Glück kundenfreundliche Dienstleister wie z.B Paypal oder Kreditkarteninstitute.
    Würde sich da jeder dran halten gäbe es jetzt keine oder zumindest weniger Sorgen über Rückerstattungen und in Zukunft wohl auch kaum bis keine Shops mehr die nur Vorkasse anbieten. Das bringt viele jetzt zwar nicht weiter, aber vlt hilft es für die Zukunft.
     
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  13. #238 Schokopudding, 28. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dez. 2020
    Prüfen wir doch mal:
    (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
    -> Nein, nächstes Jahr bereits möglich.

    (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
    -> Der Schuldner kann verweigern, tut er hier aber nicht.


    (3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
    -> Auch nicht.

    Und damit ist deine gesamte Argumentation in dem Punkt wieder hinfällig. Was erhoffst du dir eigentlich? Du hast storniert, das Ding ist für dich doch gelaufen? Wart auf dein Geld, oder verklag sie eben persönlich, aber unterlass doch deine offensichtlich falschen Aussagen hier. Niemand spricht dir dein Stornierungsrecht ab. Aber du musst jetzt nicht wüst das BGB durchsuchen.

    Und jeder weiß eigentlich, das selbst wenn eine Regelung in den AGBs nichtig sein sollte, diese entfällt.

    Ich fühle mich geehrt. ;)
     
  14. Hi Schokopudding,

    die Argumentation ist aber sehr weit hergeholt, damit wird man vor Gericht nie im Leben durchkommen :D.
    Was zählt ist ja die Intention bei Vertragsabschluss und die ist Silvester 20/21. Dieses Argument kann höchstens auf Bestellungen, die nach in Kraft treten des Bundesweiten Abgabeverbots getätigt wurden, angewandt werden.

    Aber erfinderisch :)

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
  15. was nächstes Jahr möglich ist und was nicht, weiß NIEMAND.

    Und die Aussage, wer dennoch auf sein Geld besteht, dem Bleibt nur eine Klage übrig, ist gleuchzusetzen mit verweigerung, da er erst zur Zahlung bereit ist, wenn er verurteilt wird.
    Und das ein nichtiger Punkt der AGBs einfach durch einen Punkt ersetzt werden kann, der dem am nächsten kommt ist falsch.
    Denn in dem Fall würde dem Kunden wissenlicht dir Verpflichtung einer Zahlung auferlegt werden, obwohl man weiß, dass dir AGBs rechtswidrig sind. Das wäre eine Form des Betrugs.

    Und ich mache das nicht nur für mich persönlich, sondern für alle, die sich gerade veräppelt fühlen.
     
  16. Prinzipiell sind Einigungen zwischen zwei Parteien ohne den Paragraphendschungel zu bemühen in meinen Augen immer besser.

    Herr Julius scheint sich gütliche Einigungen aber so vorzustellen, dass diese nur zu seinem Vorteil sind und die Kunden( welche weder etwas für das Abgabeverbot, noch etwas für die Finanzen der Vitrine können) halt voll zurück stecken.

    Wenn ich auf der Vitrine Seite von ihm lese, dass glücklicherweise bis jetzt nur wenige Kunden mit erstattungserforderlichen Stornos „DROHEN“ dann frage ich mich wirklich was bei ihm nicht stimmt ?

    Das ist kein Drohen sondern ein legitimes Anliegen... und so gerne ich auch bei der Vitrine bestellt habe, so sehr hatte ich auch immer das Gefühl, dass die Jungs dahinter schon sehr gerne auf die Taler schauen.

    Jetzt Leuten ein schlechtes Gewissen machen zu wollen ist echt arm.

    Da scheint jemandem wirklich der Arsch auf Grundeis zu gehen oder die Vitrine wähnt sich einfach komplett über den Dingen und Vorallem über ihren Kunden.

    Wirklich schade, der Shop hatte trotz einigen zu kritisierenden Faktoren immer den meisten Charme für mich.
     
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  17. #242 Phantomsirup, 28. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dez. 2020
    Zumal am Ende des Bestellvorganges dann ja bspw auch stand Liefertermin "29. 12. 2020" und nicht "und wenn da nicht, dann vielleicht nächstes Jahr". Womöglich noch zu Lasten des Kunden. Es fehlt hier sicherlich auch der schöne Satz aus dem die ganze (gerechte) Aufregung auslösenden Absatz

    "Inwieweit dies rechtssicher ist, wissen wir zur Zeit auch noch nicht."
     
  18. Ja, das eröffnet sicher einen Punkt was den Widerruf angeht, bedeutet aber nicht zwingend einen Vertragsbruch seitens der Vitrine, wie es von dem Poster dargestellt wurde. ;)
     
  19. Ah ok, darum ging es. Nein das nicht, ist nur interessant, falls man sein Geld zurück möchte. Du kennst ja meine Einstellung, ich habe einlagern lassen und finde das auch richtig so. Das Argument war nur so putzig, da konnte ich nicht anders.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
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  20. Man lasse sich doch einfach mal dir Aussage " Dann erfüllen wir unsere vertraglichen Pflichten eben verspätet" auf der Zunge zergehen...
    Man stelle sich vor, ich würde als Kunde meine Vertragliche Pflicht zur Zahlung "eben später" erfüllen...
    Dann wär aber was los...
    Oder ich zahle meine Miete eben später...
    Eben später... Was für eine A Screenshot_20201228-195936_Dolphin.jpg ussage
     
  21. Ich frage mich ja bei dir schon die ganze Zeit was dir das ganze überhaupt bringt - Ist das so eine Art Befriedigung für dich?
     
  22. Wieso denn? Er äussert sich als Betroffener Themenbezogen, eine gewisse Aufgeregtheit und damit verbundene zwei, drei Postings mehr als nötig sind da doch sicherlich verzeihbar. ABER:

    Was mir auch jetzt erst auffällt, der Satz:

    Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist.

    Abgesehen von der selbst zugegebenen Rechtsunsicherheit dieser Anordnung seitens des Verfassers - Wie sieht es denn da mit der Rechtssicherheit von E-Mails aus? Evtl wäre ein Einschreiben mit Nachweis angebrachter. Nachher tritt noch ein technisches Problem auf, alle Stornomails verschütt. Na!
     
  23. Du hetzt ja auch auf der Vitrineseite gegen leute die stornieren wollen...

    Nein, nur müssen solche Geschäftspraktiken einfach öffentlich gemacht werden. Ich möchte damit auch andere, die in der selben Situation sind unterstützen.
    DAS ist nämlichem ebenso solidarisch.
     
  24. @Blizzard95 Du schreibst aber auf der Vitrine auch ein Quark zusammen... Zitat:
    Hab da mal nachgeschlagen (sry für wall of text)

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, so ist es grundsätzlich verpflichtet, bei dem hierfür örtlich zuständigen Amtsgericht Insolvenz anzumelden. Auch ein Gläubiger, dessen Forderung (Geld oder Ware) gegen ein Unternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht erfüllt wird, kann in der Regel einen Insolvenzantrag gegen dieses Unternehmen stellen.

    Nach einem Insolvenzantrag prüft das Gericht zunächst, ob das Unternehmen noch über genügend Vermögen verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ist dies nicht der Fall und ist weder ein ausreichender Vorschuss von dritter Seite noch eine Stundung möglich, weist das Gericht die Insolvenzeröffnung mangels Masse ab. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Ansprüche nicht mehr gegenüber dem Unternehmen durchsetzen können. Weder bekommen sie Waren ausgeliefert, noch erhalten sie ihr Geld zurück. Wurde die Ware aber bereits versandt, so kann der Kunde sie behalten.

    Reicht das verbleibende Vermögen des Unternehmens für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens aus, so eröffnet das Gericht das Verfahren und benennt einen Insolvenzverwalter. Dieser führt die Geschäfte des Unternehmens zunächst fort und prüft, ob das Unternehmen oder zumindest Teile davon weiterbestehen können oder ob das Unternehmen komplett abgewickelt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert alle Gläubiger dazu auf, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Unternehmen bei ihm geltend zu machen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird von Amts wegen im Internet bekannt gemacht


    Zahlung per Vorkasse
    Der Insolvenzverwalter entscheidet darüber, ob bereits bestellte Ware noch ausgeliefert werden kann. Ist dies nicht der Fall und wurde die Bestellung bereits per Vorkasse bezahlt, so müssen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, um ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückzuerhalten. Individuelle Eintreibungsmaßnahmen gegen das Unternehmen (z. B. Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids) sind bereits ab Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich. Die sogenannte Insolvenzquote orientiert sich am Verhältnis des noch vorhandenen Kapitals zu den gegenüber dem Unternehmen geltend gemachten Forderungen und entspricht dem prozentualen Anteil, den die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von Ihren Forderungen zurückerstattet bekommen. Oftmals ist dies nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Summe.

    Tipp: Bestellen Sie grundsätzlich keine Ware mehr per Vorkasse.
     
    DoppelBlitz gefällt das.
  25. Also wo du die Aussagen der Vitrine als Hetze auffast kann ich nicht nachvollziehen. :D Ohnehin ist Stornieren in einen Insolvenzfall das schlechteste was du tun kannst, dann ist man nämlich nur noch Gläubiger - Dann bekommst du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nichts.
     
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