Denke ich auch. Werden wohl entweder die weitere Strategie verraten (nächste Instanz ja/nein) bzw Rückabwicklungsprozesse. Und das muss vorbereitet werden.
Das ist die bis heute gültige Verfügung des Landkreis Hof bezl. Silvester: Silverster An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten. Heißt aber doch, ich kann, dort wohin ich trotz der Ausgangsbeschränkung gehen kann (Garten, Vorgarten auch nicht umzäunt!), mein FW abbrennen?!
Sponsor - Wichtige Info vom Feuerwerkdiscounter "Gewerbekunden" Mensch die Politik erstaunt mich immer wieder aufs neue in den letzten Monaten. Dürfte wohl Fakt sein, dass die hier ordentlich mitlesen, von alleine werden die Wohl nicht darauf kommen. Ich wette, dass da auch einige Überprüfungen stattfinden werden.
Wenn sie bis dahin nicht noch eine neue, weitere Verordnung rausbringen, ja. Das weißt du aber erst am Abend vom 30.12.
habe Nachricht gelesen... in Berlin rüstet die Polizei auf wie jedes Jahr... es wird mit dem Einmarsch der Polenböller gerechnet... nun ja ääää
Ich glaube die Geschichte mit dem Gewerbeschein war von Anfang an ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten. Da brauchte man kein Forum um zu vermuten, das Susis Blumenhandel oder Bernds Gartenbau wahrscheinlich in diesem Jahr nicht plötzlich mit dem Handel von Feuerwerk anfängt, gerade bei Kleckerbeträgen wie ein paar hundert Euro.
In den Verordnungen wird aber kein befriedetes Besitztum gefordert. Da steht nur (zumindest in BaWü) im öffentlichen Raum verboten.
Das denke ich auch. Man sollte sich das wirklich genau überlegen ob man das Verbot so umgeht.Aber sind alle alt genug.
Na ja, an Silvester gibt´s ja gar nicht . Es gäbe ein VOR und NACH , ev. noch ZU Silvester. AN die Mauer kannst pinkeln. Ich verstehe: Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. so, dass der Verkauf erst wieder NACH Silvester erlaubt ist.
Gelegentlich bieten Discounter zum Jahresende Satzzeichen im Vorratspack an. Schau dich dort ruhig mal um, falls du ohnehin unterwegs sein solltest.
Wenn ich jetzt auf den Farörinseln Feuerwerk bestellt habe, mein Hund eine Maske trägt, ich mit weniger als 3,5 Menschen zusammen bin und 3 Tage nicht gehustet habe... Darf ich dann mit meinem Fischereischein noch irgendwo Feuerwerk Kat F 5 zünden?
Das es natürlich vorher auch nicht erlaubt war das für Privat zu nutzen bzw. dann an andere weiter zu geben ist klar. Ich denke aber das es all die anderen Jahre nur bedingt missbraucht wurde, halt welche die sich vorab bei Metro ect. Feuerwerk gesichert haben. Das nun aber direkt zum Fachhandel gegangen wird um doch noch welches zu erhalten, war ja vorher nicht notwendig und glaube es wurde auch nicht wirklich angewendet um vorher beim Fachhandel sein Zeug eher zu bekommen. Dadurch so denke ich, wird es vorher auch keine wirkliche Kontrolle gegeben haben, was denn mit der per Gewerbeschein gekauften Ware passiert ist. Einige haben es gezündet und andere tatsächlich gewerblich für Weiterverkauf oder Firmenfeiern genutzt. Man sollte definitiv zukünftig überlegen was man in einem öffentlichen Forum postet bzw. öffentlich macht. Der Feind hört mit und holt sich Tips.
Da lob ich mir Hollis Allerlei bekam schon vor Tagen Mail wie ich es gern hätte wegen Verbot... es war nichts angegeben wie es sein sollte.. schrieb: dann halt 2021 liefern... keine 35 Sekunden später war Antwort da. alles klar und trotzdem guten Rutsch
Bei uns ist ja nach wie vor weder Ausgangssperre an Silvester, noch Abbrennverbot, außer auf publikumsträchtigen Plätzen, sprich im öffentlichen Raum offenbar grundsätzlich erlaubt, solange nix weiter los ist. Ein generelles Abbrennverbot soll es ja in Sachsen nicht geben. (Ausnahmen bilden hier Dresden und Chemnitz, was mMn auch nicht ok ist, aber egal)
Wenn es schon Ergebnis gäbe, wäre das schon längst kommuniziert wurden, egal ob positiv oder negativ.